gutefrage.net, die Ratgeber Community
version2_beta
Login   |  Forum |  Richtlinien |  FAQ


wie lange dauert eine unterhaltsklage?

gefragt von nil81 am 21.06.2008 um 13:19 Uhr

hallo.mein mann und ich haben uns anfang mai getrennt und ich bin mit unserem gemeinsamen sohn -2jahre-ausgezogen.lebe zurzeit bei meinen eltern.habe schon eine wohnung seit 1.juni aber noch nicht eingerichtet.mein mann muss mir und unserem sohn unterhalt zahlen. für mich weil ich nicht arbeiten kann solange der kleine nicht im kindergarten ist.jetzt zu meiner frage.er hat bis heute noch kein geld gezahlt und ich habe jetzt klage eingereicht.wie lange dauert es bis ich mein recht bekomme oder gepfändet wird.das geld hat er .er will nur nicht zahlen weil ich ihn verlassen habe.bitte nur antworten auf meine frage und keine sätze wie man kann auch mit kind arbeiten danke


Weitere Fragen zu verwandten Themen finden Sie hier:

ehe (462)
trennung (278)
familienrecht (67)
ähnliche Fragen

Reply


andreas48
beantwortet von andreas48 am 21. Juni 2008 13:22
1x
Thumb_up

in dem Falle muss dein beauftragter Anwalt Druck machen, da gibt es keine Richtzeiten

du solltest aber zum Jugendamt gehen und Vorschußzahlungen auf den zu erwartenden Unterhalt beantragen


Anca237
beantwortet von Anca237 am 21. Juni 2008 13:22
0x
Thumb_up

Naja dies kann schon eine Weile dauern. Nur ein Beispiel: Die Klage geht ein, wird bei Gericht eingetragen und dem zuständigen Richter vorgelegt. Das läuft oft schon mal nicht an einem Tag (je nach Arbeitsanfall) dieser ließt das nun alles durch, fordert eventuell noch Unterlagen von dir an, oder von sonst einer Behörde, dann wird es evtl. noch zu einem Termin kommen. Dies kann sich schon Wochen oder Monate ziehen. Es liegt ja nicht nur dein Fall zur Bearbeitung auf den Geschäftsstellen.

Kommentar von nil81 am 21. Juni 2008 13:27

was er zahlen muss steht schon fest. und die anwälte sind in kontakt miteinander.er hat von meiner alwältin die letzte frist gesetzt bekommen ffür den 13.juni.nix gekommen. unterhaltsvorschuss vom amt beträgt 122 eur davon kan man nicht leben.weis nicht was ich machen soll.

Kommentar von C3ac6dc1bc20b4a389b2b5610f83f7fasmallAnca237 am 21. Juni 2008 13:27

Geh auf das Gericht zur Familienabteilung und frag nach einem Beratungshilfeschein. Mit diesem kannst du dann zu einem Anwalt zu einem Beratungsgespräch gehen. Soviel ich weiß ist mit dem Schein ein Beratungsgespräch umsonst. wenn du darlegen kannst dass du kein Geld für einen Anwalt hast, kannst du auch Prozesskostenhilfe beantragen. Einfach mal beim Gericht schlau machen.

Kommentar von nil81 am 21. Juni 2008 13:29

da habe ich schon hinter mir.habe schon anwältin seit 2mon und auch prozesskostenhilfe.

Kommentar von C3ac6dc1bc20b4a389b2b5610f83f7fasmallAnca237 am 21. Juni 2008 13:34

na wenn von ihm nichts kommt und die frist schon abgelaufen ist, dann wird demnächst was gehen. Auf dem Gericht werden die fristen generell am 10. 20. und 30. gezogen. Also kam die Akte, wenn es dort auch so gehandhabt ist, am Freitag raus, spätestens morgen. Diese wird dann dem Richter mit der abgelaufenen Frist auf den Tisch gelegt und der entscheidet dann wie es weiter geht. Warte nächste Woche noch ab.

Kommentar von C3ac6dc1bc20b4a389b2b5610f83f7fasmallAnca237 am 21. Juni 2008 13:35

Meinte natürlich nicht morgen mit den Fristen ziehen, sondern am Montag! Sorry


piratenqueen
beantwortet von piratenqueen am 21. Juni 2008 13:24
0x
Thumb_up

man kann auch mit kind arbeiten... nee Scherz beiseite..

Wenn du schon geklagt hast, wird das erst noch bearbeitet werden müssen. Du solltest da deinen Anwalt zu Rate ziehen. Denn ich denke, mit Kind und ohne Arbeit ist es nicht gut, kein Geld zu haben. Vielleicht kann er dir ja sagen, ob du Unterstützung vom Staat kriegst. Oder vielleicht gleich Montag auch beim Amt (weiß nicht welches, irgendwo im Rathaus) beraten lassen - könnte Sozialamt sein...

Kommentar von nil81 am 21. Juni 2008 13:31

genau das ist es was ich vermeiden will.zum amt zu müssen.er kann zahlen.ich habe 5jahrelang den haushalt und ales für ihn gemacht.habe sogar auf seinen wunsch aufgehört zu arbeiten dafür.habe im 8.mon schwanger abends bier geholt.jetzt reichts mir.er soll zahlen

Kommentar von 20bfb0eafc224e95220d01197c064081smallpiratenqueen am 21. Juni 2008 13:34

Ich denke, dass das Amt (Jugendamt ist übrigens gute Idee von andreas48!) dir sowieso sagen wird, dass du Unterhalt von ihm kriegen solltest. Und da kann es sein, dass du dann einen Vorschuss kriegst und die vom Amt das Geld bei dem Kindesvater holen.

Oh, 122 ist wirklich nicht viel...


anonym
beantwortet von Warum? Jona am 22. Juni 2008 11:34
0x
Thumb_up

hallo nil81

Ich lese aus deiner Frage und aus deinen zusaetzlichen Antworten heraus, dass du ihn jetzt fuer dein leben verantwortlich machst

"ich habe 5jahrelang den haushalt und ales für ihn gemacht.habe sogar auf seinen wunsch aufgehört zu arbeiten dafür.habe im 8.mon schwanger abends bier geholt.jetzt reichts mir.er soll zahlen"

Denk bitte daran, es gehoeren immer 2 dazu,zu allem tun. Waerst du damalig nciht mit einverstanden gewesen haettest du nicht zu arbeiten aufgehoert, waerst du nicht mit einverstanden gewesen, haetest du ihm nicht Bier geholt etc.

Und auch zu euerm Kind gehoeren 2 dazu.Deshalb bitte ich dich, lass das Kind bei euren Steitigkeiten nun aus dem Spiel. Wie oft hat er nun die Gelegenheit, euer gemeinsames Kind bei sich zu haben, sich um das Kind zu kuemmern???

Sorry, ich weis, solche Antworen wolltest du nicht haben, doch ich finde es wichtig, dass du dir bei euren nun folgenden Auseinandersetzungen?Krieg immer bewusst machst, es hatten zwei dazu gehoert, und das Kind braucht deshalb 2 naemlich Mutter und Vater um gesund zu wachsen, auch wenn ihr dabei getrennte WEge geht.

liebe Gruesse ros




Verwandte Fragen

Verwandte Fragen


Mehr verwandte Fragen

Verwandte Fragen
Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.