Wie lange dauert die Untersuchungshaft ohne Beweise?
Mein Bruder sitzt zurzeit in U-Haft. Es muss ja ein dringender Tatverdacht vorhanden sein, sonst wäre er nicht in Untersuchungshaft. Ich glaube an die Unschuld meines Bruders. Jetzt lautet meine Frage: Wie lange kann die Untersuchungshaft bei ihm dauern, wenn es keine Beweise gibt, dass er an einer Tat beteiligt war. Also wenn es keine Beweise gibt, die für eine Tat sprechen. Kann er dann aus der U-Haft rauskommen, oder muss er bis zum Prozessbeginn in Untersuchungshaft sitzen?
8 Antworten
Kommt drauf an 1. was er gemacht haben soll und 2. ob die behörten denken er würde sich irg verstecken sodass sie den nicht finden nach freilassung von der u haft
Es gibt in Deutschland ein Untersuchungshaftgesetz. Dort ist geregelt, wie lange die U-Haft andauern kann. Bis zu drei Monaten ist das generell und unabhängig vom Tatvorwurf oder Begründung für den Haftbefehl möglich. In dieser kann man Haftprüfung beantragen oder Haftbeschwerde einlaegen. Diese werden jeweils vom zuständigen Gericht kurzfristig geprüft. Ab drei Monaten wird eine Verlängerung ausgesprochen. Dann gibt es auch Anspruch auf einen Pflichtverteidiger, falls Dein Bruder noch keinen eigenen Anwalt einbezogen hat. Für die Verlängerung müßte es gravierende Gründe geben wie Wiederholungsgefahr, Fluchtgefahr oder Verdunkelungsgefahr. Außer bei Kapitalverbrechen, da überwiegt das Sicherheitsinteresse der Öffentlichkeit und es gibt keine zeitlichen Begrenzungen für die U-Haft. Eine Möglichkeit ist ansonsten Aussetzung des Haftbefehls gegen Zahlung einer Kaution oder Meldeauflagen - tägliche Vorsprache auf dem Polizeirevier. Das wird das Gericht nur verfügen, wenn berechtigte Zweifel an der Schuld bestehen, ein fester Wohnsitz, Arbeitsplatz und soziale Einbindung gegeben sind.
der bleibt solange drin wie die ermittlungen andauern. wenn er kooperiert kanns schneller gehen
Wenn keine Beweise vorliegen müssen sie ihn nach 48 Std.wieder gehen lassen.Nach Ablauf von 48 Std.muß er einem Haftrichter vorgeführt werden...)Aus deiner Frage lese ich daß er schon etwas länger einsitzt,dann gibt es wohl Beweise sonst hätte der Richter keine U-Haft angeordnet.
Die Untersuchungshaft kann aus vielen Gründen erfolgen: Fluchtgefahr, Verdunkelungsgefahr, dringender Tatverdacht sowieso...... usw. usw.
Grundlos wird niemand in Untersuchungshaft genommen, zumal der Verdächtige nach seiner vorläufigen Festnahme einem Haftrichter vorgeführt wird. Dieser entscheidet dann über das weitere Vorgehen.
Die U-Haft dauert bis zum Prozessende - oder aber, bis sich die Unschuld des Verdächtigten bewiesenermaßen herausgestellt hat. Sie kann durchaus 6 Monate und mehr betragen.