manu1979 am 09.12.2008 um 13:32 Uhr
Die Pendlerpauschale ist ja jetzt offiziell wieder ab dem 1. km. Habt ihr eine Ahnung, wie lange die Nachzahlung für 2007 nun auf sich warten lässt?
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Ich würde heute noch beim Finanzamt anrufen und nachfragen. Wenn das jeder tut kommen die sonst auf keine dummen Gedanken.

Angeblich noch diese Jahr, aber es ist nicht sicher, da ja Millionen Bürger Geld zurück bekommen, und ungewiss ist, ob die Finanzämter so schnell soviel Geld zur Verfügung haben...rechne mal mit Februar...
manu1979 am 9. Dezember 2008 13:34 Super Danke
Ich gehe davon aus, dass es März bis Mai wird. Ist realistischer...

Bei der Menge der Bescheide würde ich mal 2 bis 5 Monate schätzen.
manu1979 am 9. Dezember 2008 15:01 befürchte ich leider auch. Wenn sie was haben wollen, dann sind se gleich da...

Du hast in Deiner Steuererklärung die GESAMTEN km von der Wohnung zur Arbeit angegeben!?
Diese liegen über 20 Entfernungskilometern !?
Deine gesamten Werbungskosten liegen auch ohne die Fahrtkosten über 920 Euro Arbeitnehmerpauschale !?
Das Finanzamt hat automatisch die ersten zwanzig Entfernungs (=doppel) km x 0,30 abgezogen !?
(bei Standardfällen 218 Tage x 0,30 € x 20km 1.308,- Euro Werbungskosten)
Wenn Steuersatz 20%, dann 261,60 Euro Erstattung, +Kist +Soli.
Bei max. Steuerbelastung von 45 % also 588,60 Euro, +Kist +Soli.
Deine persönliche Steuererstattung ist immer von Deinen individuellen Einnahmen und Auskaben, also von der Höhe DEINES zu versteuernden Einkommens abhängig.
Der Steuerbescheid ist nach §165 Abgabenordnung vorläufig hinsichtlich der Entfernungspauschalenproblematik.
(Steht einmal im oberen Drittel der ersten Seite, dann noch hinten im Kleingedruckten erläutert)
Du hast KEINEN Antrag auf Aussetzung der Vollziehung bei Erhalte des Steuerbescheides gestelllt.
UNTER DIESEN VORAUSSETZUNGEN erhältst Du automatisch die zuviel gezahlten Steuern in korrekter Höhe zurückerstattet.
Dies soll zwischen Januar und März 2009 für alle diese Fälle geschehen.
Hast Du nur die km AB DEM 21. km angegeben, solltest Du den Finanzamt schnellstens die gesamten km mitteilen.
Ist Dein Steuerbescheid nicht vorläufig UND Du hast KEINEN Einspruch eingelegt, kannst Du Probleme mit der nachträglichen Anerkennung bekommen, solltest es aber trotzdem wegend er vom Verfassungsgericht geschaffenen neuen Tatsachen schriftlich versuchen.
Die Aussage des Verfassungsgerichtes stellt das Gesetz RÜCKWIRKEND außer Kraft, den seine Urteile haben Gesetzescharakter.
Damit gilt die alte KM Regelung nicht nur rückwirkend für 2007 sondern NATÜRLICH auch rückwirkend für das laufende Jahr.
Bei der Steuererklärung 2008 also 30 Cent pro Doppelkilometer ab dem ersten KM anzusetzen.
manu1979 am 10. Dezember 2008 11:48 Ja das habe ich schon so gemacht, war ja absehbar. Aber das war nicht meine Frage...
;-))) Das habe ich schon gemacht, weil die für meine Berechnung 4 Monate gebracht haben, da hab ich auch öfter mal nachgefragt. ;-)