Blacky2006 am 19.01.2009 um 16:27 Uhr
Ich war heute beim Anwalt, da mir mein Vater noch Unmengen Unterhalt schuldet. Mein Anwalt sagte, mein Vater hat sich strafbar gemacht, wegen Unterhaltszahlungspflichtverletzung. Nun ja, mein Vater hat ein Haus mit seinen zwei Brüdern. Bei diesem Haus wurde letztes Jahr die Zwangsversteigerung beantragt. Mein Anwalt will mich mit ins Grundbuch eintragen lassen als Gläubiger. Wie lange dauert es, bis ich im Grundbuch stehe? Und wie lange dauert so ne Pfändung insgesamt. Mein Anwalt sagte so ca. 2 Jahre, kann auch schneller gehen. Außerdem will der Anwalt meinen Vater auch anzeigen, was ich auch ganz richtig finde. Wenn das ganze dann vor Gericht kommt, wer muss alles vor Gericht erscheinen? Ich auf jeden Fall, sagte mein Anwalt. Muss meine Mutter dann auch kommen, oder kann meine Mutter zuhause bleiben. Ich will mit meiner Mutter keinen Kontakt mehr haben, da sie Weihnachten 2007 den Kontakt zu mir abgebrochen hat. Bitte um Antworten. Wer hat schon mal das Gleiche oder ähnliches durch?

Die Abwicklung eines Zwangsversteigerungsverfahrens kann durchaus zwei Jahre in Anspruch nehmen; es wird wohl zu einer Teilungsversteigerung kommen, da Dein Anwalt den Auseinandersetzungsanspruch Deines Vaters aus der Gemeinschaft mit seinen Brüdern gepfändet hat; der verfahrensmäßige Ablauf ist aber wie bei einer Zwangsversteigerung; insoweit besteht kein Unterschied,; wenn Dein Anwalt eine Anzeige losläßt wegen Unterhaltspflichtverletzung so muss es nicht unbedingt zu einer Verhandlung kommen; ist die Sachlage klar, kann auch mit einem Strafbefehl entschieden werden; wenn Du volljährig bist, musst Du Deinen Unterhaltsanspruch selbst geltend machen; Deine Mutter ist dazu nicht erforderlich;

Ich würde mir das besser von meinem Anwalt erklären lassen. Der müsste das doch alles wissen !
die strafanzeige führt lediglich dazu, dass dein vater, ggfs, bestraft wird. also dass du noch länger kein geld bekommst, bzw. warten musst, bis er seine strafe bezahlt oder abgesessen hat. unterhaltsansprüche verjähren, wenn sie nicht tiuliert werden, regelmässig nach 4 jahren. dh. du kannst nur noch die letzten 4 jahre einfordern, wenn du ihn vorher nicht regelmässig schon verklagt hast. da du schon sechs jahre volljährig bist, kann er dich natürlich auch auf deine eigene erwerbsfähigkeit verweisen, welche du in dem falle einsetzen musst, wenn du nicht studierst, in ausbildung dich befindest oder anderweitig gehindert bist. das strafverfahren hat nichts mit dem zivilverfahren zu tun, das sind zwei paar schuhe. mfg-

Dä Anwalt es en "Pief"! Der Anspruch gegen einen einzelnen Miteigentümer läßt sich nicht in das Grundbuch der Eigentümergemeinschaft eintragen, weil die Gemeinschft Dir nichts schuldet. Strafbar macht man sich nur wenn man grob fahrlässig oder vorsätzlich Unterhalt entzieht. Wenn bei dem Herrn Papa vor oder nach der Zwangsversteigerung nichts zu holen war oder ist, dann gehst Du leer aus. Der Herr Anwalt kann Deine Titel gegen den Vater allenfalls dazu verwenden, in evtl. Auszahlungsansprüche im Verteilungstermin, die sich für den Vater ergeben, hineinzupfänden, bevor dies dies übrigen nicht im Grundbuch verezichneten Gkläubiger besorgen. Schöne Grüße an den "Anwalt"!

die unterhaltspflichtverletzung ist kein kavaliersdelikt. wenn dein vater nicht nachweist das er nicht zahlen kann, dann hat er sich die suppe selbst eingebrockt.. also handelst du meines erachtens ganz richtig. wenn du weisst wo dein vater sein kto hat, dann kann eine kto-pfändung gemacht werden. ich denke aber wenn das haus nun zwangsversteigert wird, ist bei deinem vater nicht mehr viel zu holen, und zur zeit bekommt man nicht wirklich viel für immobilien, erst recht nicht bei einer versteigerung... nun deine unterhaltsforderungen würden zwar vorrangig behandelt werden, das heisst, erst würdest du was bekommen und dann die bank... eine ausssicht auf erfolg sehe ich hier aber nicht wirklich. trotzdem viel glück.
Danke, dass wollte ich wissen. Ja, ich bin volljährig. Schon seit 6 1/2 Jahren.