Drachenherz am 25.08.2008 um 19:35 Uhr
Hallo zusammen, Anfang Juli 2007 habe ich mich von meiner Frau getrennt. Meine Tochter lebt seitdem bei mir. Ebenfalls im Juli 2007 habe ich der Kindergeldkasse diese Veränderung mitgeteilt und einen neuen Antrag auf Kindergeld gestellt. Meine Frau hat das Kindergeld für die gemeinsameTochter bis September 2007 weiter erhalten. Im Oktober 2007 habe ich dann einen Bescheid erhalten der den künftigen Kindergeldbezug bestätigt. Die Zahlungen von Juli bis September 2007 sind seither offen. Troz mehrfacher Aufforderung an die Familienkasse die Sachverhalte zu klären, warte ich nun schon ein Jahr. Die Kasse teilte mir mit, das erst nach Rückerstattung durch meine Frau eine Auszahlung mögli
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Dienstaufsichtsbeschwerde wegen Untätigkeit loslassen. Normalerweise hätte die Familienkasse, das Hauptzollamt zwecks Betreibung zuständig, losschicken müssen.

...das hört sich doch logisch an - du kannst ja nicht erwarten, daß die Kindergeldkasse das Geld für Juli bis September 07 nochmal an dich auszahlt! Ich denke, das mußt du mit deiner Frau klären!
Seit wann ist das Hauptzollamt für die Eintreibung von steuerrechtlichen Leistungen zuständig?
Mahnverfahren wird eingeleitet, Säumniszuschläge festgesetzt und evtl. versucht zu pfänden. Wenn fruchtlos, dann ist auch kein Geld zu verteilen.