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Wie lange darf sich die Zahlung von Kindergeld verzögern?

gefragt von DrachenherzDrachenherz am 25.08.2008 um 19:35 Uhr

Hallo zusammen, Anfang Juli 2007 habe ich mich von meiner Frau getrennt. Meine Tochter lebt seitdem bei mir. Ebenfalls im Juli 2007 habe ich der Kindergeldkasse diese Veränderung mitgeteilt und einen neuen Antrag auf Kindergeld gestellt. Meine Frau hat das Kindergeld für die gemeinsameTochter bis September 2007 weiter erhalten. Im Oktober 2007 habe ich dann einen Bescheid erhalten der den künftigen Kindergeldbezug bestätigt. Die Zahlungen von Juli bis September 2007 sind seither offen. Troz mehrfacher Aufforderung an die Familienkasse die Sachverhalte zu klären, warte ich nun schon ein Jahr. Die Kasse teilte mir mit, das erst nach Rückerstattung durch meine Frau eine Auszahlung mögli


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anonym
beantwortet von jockl am 25. August 2008 19:48
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Dienstaufsichtsbeschwerde wegen Untätigkeit loslassen. Normalerweise hätte die Familienkasse, das Hauptzollamt zwecks Betreibung zuständig, losschicken müssen.

Kommentar von Silberheim am 26. August 2008 13:10

Seit wann ist das Hauptzollamt für die Eintreibung von steuerrechtlichen Leistungen zuständig?

Mahnverfahren wird eingeleitet, Säumniszuschläge festgesetzt und evtl. versucht zu pfänden. Wenn fruchtlos, dann ist auch kein Geld zu verteilen.


antola61
beantwortet von antola61 am 28. August 2008 21:48
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...das hört sich doch logisch an - du kannst ja nicht erwarten, daß die Kindergeldkasse das Geld für Juli bis September 07 nochmal an dich auszahlt! Ich denke, das mußt du mit deiner Frau klären!



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