Ich bekomme seit dem 01.03.08 eine Erwerbsunfähigkeitsrente. Da die Rente rückwirkend bezahlt wird, ist die ARGE für den Monat März und April eingesprungen. Die BFA hat die Zahlung für den Monat März einbehalten um mit der ARGE abzurechnen. Die ARGE kommt aber nicht zu Potte. Die BFA mahnt die ARGE ständig an, doch es wird sich mit Krankheit und Urlaubsvertretung entschuldigt und um Geduld gebeten. Nach der Abrechnung steht mir der Restbetrag der Rente zu.Es geht schließlich um mein Geld. Wie lange darf sich eine Behörde für solche Bearbeitung Zeit lassen? Wenn die von mir Geld haben wollen darf ich mir auch keine 3 Monate Zeit lassen!
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Du kannst auch eine Untätigkeitsbeschwerde einreichen.
wende dich an den amtsleiter mit einer dienstaufsichtsbeschwerde.
die zeit ist definitiv zu lang.
Ab Antragseingang 3 Monate, danach besteht die Möglichkeit der Klage.
Nachtflug am 17. Juni 2008 11:34 Das ist aber auch das einzige, ansonsten ist man da machtlos.
Das ist aber auch alles. Ansonsten ist man da wohl machtlos.