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Wie lange darf sich die ARGE zur Bearbeitung einer Abrechnung mit der BFA Zeit lassen?

gefragt von Claudia40 am 17.06.2008 um 11:16 Uhr

Ich bekomme seit dem 01.03.08 eine Erwerbsunfähigkeitsrente. Da die Rente rückwirkend bezahlt wird, ist die ARGE für den Monat März und April eingesprungen. Die BFA hat die Zahlung für den Monat März einbehalten um mit der ARGE abzurechnen. Die ARGE kommt aber nicht zu Potte. Die BFA mahnt die ARGE ständig an, doch es wird sich mit Krankheit und Urlaubsvertretung entschuldigt und um Geduld gebeten. Nach der Abrechnung steht mir der Restbetrag der Rente zu.Es geht schließlich um mein Geld. Wie lange darf sich eine Behörde für solche Bearbeitung Zeit lassen? Wenn die von mir Geld haben wollen darf ich mir auch keine 3 Monate Zeit lassen!


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wj2000
beantwortet von wj2000 am 17. Juni 2008 11:20
2x
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Du kannst auch eine Untätigkeitsbeschwerde einreichen.

Kommentar von Ebb8f5df01a98adac6eeb7ab2bb9d4a6smallNachtflug am 17. Juni 2008 11:35

Das ist aber auch alles. Ansonsten ist man da wohl machtlos.


xyungeloest
beantwortet von xyungeloest am 17. Juni 2008 11:22
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wende dich an den amtsleiter mit einer dienstaufsichtsbeschwerde.

die zeit ist definitiv zu lang.


anonym
beantwortet von KinderKinder am 17. Juni 2008 11:18
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Ab Antragseingang 3 Monate, danach besteht die Möglichkeit der Klage.

Kommentar von Ebb8f5df01a98adac6eeb7ab2bb9d4a6smallNachtflug am 17. Juni 2008 11:34

Das ist aber auch das einzige, ansonsten ist man da machtlos.


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