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Wie lange darf man mit dem Wagen fahren, wenn der TÜV abgelaufen ist?

gefragt von eyesonly am 01.09.2008 um 9:17 Uhr

habe irgendwas von 10 Tagen im Kopf, kann das sein? wie hoch sind die Strafen?

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Recht x 35.324 auto x 23.264 tuev x 498

Tremor
beantwortet von Tremor am 1. September 2008 09:22
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garnicht mehr, bei unfall bekommst du definitiv eine 50% teilschuld auch wenn du nicht schuld hast. es gab mal ne regelung von 3 monaten aber die gilt seit 200? nicht mehr, versicherungsschutz ist in dem fall auch nicht mehr gegeben.

Kommentar von B0b558cfb4c037c650ca31f3617b4413smalljbinfo am 1. September 2008 17:25

Diese Antwort ist leider falsch.

Kommentar von 68e74607c15e37d209b335c0c1b7bde4smallTremor am 1. September 2008 18:44

Ja da hast Du recht die ist Total falsch... hab nochmal im aktuellen Bußgeldkatalog 2008 nachgesehen..........Als Halter Fahrzeug zur Haupt- oder Zwischenuntersuchung nicht angemeldet oder vorgeführt; bei einer Überschreitung des Anmelde- oder Vorführtermins von mehr als zwei bis zu vier Monaten 15,- EUR vier bis acht Monaten 25,- EUR mehr als acht Monaten 40,- EUR, 2 Punkte

Abgasuntersuchung: Als Halter die Frist für die Abgasuntersuchung überschritten um mehr als zwei bis zu acht Monate 15,- EUR mehr als acht Monate 40,- EUR, 1 Punkt

Fahrzeug zur Nachprüfung der Mängelbeseitigung nicht rechtzeitig vorgeführt 15,- EU Quelle: http://www.bussgeldkataloge.de/


Baiana
beantwortet von Baiana am 1. September 2008 09:18
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"Wenn der TÜV abgelaufen ist, sieht der bundeseinheitliche Bußgeldkatalog für Pkw erst bei einer Überschreitung von 2 Monaten ein Verwarnungsgeld von 15 Euro vor. Laut einem neuen Gerichtsurteil gibt es jedenfalls keine Schonfrist. Wenn der TÜV abgelaufen ist und das seit mehr als 8 Monaten gibt es neben 40 Euro Bußgeld, sogar 2 Punkte in Flensburg."

Quelle: http://www.bussgeldkatalog.ws/abgasuntersuchung/

Kommentar von 612958d8034ce735d7e9678ecfc2c33esmallBaiana am 1. September 2008 09:19

War übrigens gleich der erste Treffer bei Google mit den Suchworten "tüv" und "abgelaufen" ...

Kommentar von 68e74607c15e37d209b335c0c1b7bde4smallTremor am 1. September 2008 09:25

Der Beitrag ist nicht aktuell

Kommentar von 612958d8034ce735d7e9678ecfc2c33esmallBaiana am 1. September 2008 09:31

Mist! Danke für Deinen Hinweis, Tremor!


anonym
beantwortet von jotde01 am 1. September 2008 09:20
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es gibt keine "Schonfrist" mehr. Wenn du mit ableaufener Plakette erwischt wirst gibts ein Problem. Schau mal in den Bußgeldkatalog.


maiki01
beantwortet von maiki01 am 1. September 2008 09:19
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man darf gar nicht überziehen. Im ersten Monat sagt keiner was. Ein pingeliger Schutzmann könnte dennoch eine Mängelkarte ausstellen.


jbinfo
beantwortet von jbinfo am 1. September 2008 17:36
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Ich wüsste nicht, dass sich etwas geändert hat.

http://www.kfz-auskunft.de/bussgeld/tuev.html


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