habe irgendwas von 10 Tagen im Kopf, kann das sein? wie hoch sind die Strafen?

garnicht mehr, bei unfall bekommst du definitiv eine 50% teilschuld auch wenn du nicht schuld hast. es gab mal ne regelung von 3 monaten aber die gilt seit 200? nicht mehr, versicherungsschutz ist in dem fall auch nicht mehr gegeben.

"Wenn der TÜV abgelaufen ist, sieht der bundeseinheitliche Bußgeldkatalog für Pkw erst bei einer Überschreitung von 2 Monaten ein Verwarnungsgeld von 15 Euro vor. Laut einem neuen Gerichtsurteil gibt es jedenfalls keine Schonfrist. Wenn der TÜV abgelaufen ist und das seit mehr als 8 Monaten gibt es neben 40 Euro Bußgeld, sogar 2 Punkte in Flensburg."
Baiana am 1. September 2008 09:19 War übrigens gleich der erste Treffer bei Google mit den Suchworten "tüv" und "abgelaufen" ...
es gibt keine "Schonfrist" mehr. Wenn du mit ableaufener Plakette erwischt wirst gibts ein Problem. Schau mal in den Bußgeldkatalog.

man darf gar nicht überziehen. Im ersten Monat sagt keiner was. Ein pingeliger Schutzmann könnte dennoch eine Mängelkarte ausstellen.
Diese Antwort ist leider falsch.
Ja da hast Du recht die ist Total falsch... hab nochmal im aktuellen Bußgeldkatalog 2008 nachgesehen..........Als Halter Fahrzeug zur Haupt- oder Zwischenuntersuchung nicht angemeldet oder vorgeführt; bei einer Überschreitung des Anmelde- oder Vorführtermins von mehr als zwei bis zu vier Monaten 15,- EUR vier bis acht Monaten 25,- EUR mehr als acht Monaten 40,- EUR, 2 Punkte
Abgasuntersuchung: Als Halter die Frist für die Abgasuntersuchung überschritten um mehr als zwei bis zu acht Monate 15,- EUR mehr als acht Monate 40,- EUR, 1 Punkt
Fahrzeug zur Nachprüfung der Mängelbeseitigung nicht rechtzeitig vorgeführt 15,- EU Quelle: http://www.bussgeldkataloge.de/