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Wie lange darf man in einer Wohnung zu Besuch sein ohne (Unter) Mieter zu werden?

gefragt von HannesZZZ am 24.04.2007 um 21:59 Uhr

Meine Freundin wohnt noch zu Hause, ist aber oft auch übernacht bei mir. Der Großteil ihrer Klamotten z.. ist noch bei ihr zu Hause. Der Vermieter regt sich nun auf, dass meine Freundin angeblich bereits ihren Wohnsitz bei mir hat. Wo liegt rechtlich die Grenze zwischen Besuchen und Wohnen? Danke


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Mismid
beantwortet von Mismid am 24. April 2007 22:11
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so lange jemand woanders noch einen Wohnsitz hat, gibt es keine Beschränkung für den Freund/Freundin. Er/Sie zahlt dort auch seine Nebenkosten, so etwas läßt sich ja nicht trennen. Bei Lebenspartnern gilt dies eh nicht. Da kann und darf kein Vermieter etwas dagegen haben, selbst wenn er dauerhaft einzieht. Wenn er aber die andere Wohnung kündigt und nur bei dir wohnt und Teile der Nebenkosten nach Anzahl der Mieter umgelegt wird muß natürlich eine Angleichung kommen, vorher aber nicht. Wenn nach Verbrauch abgerechnet wird, ist es ja eh egal.
Sogar wenn du deine Wohnung an einen fremden untervermieten würdest, müßtest du es nur melden. Dein Vermieter dürfte es dir nicht verweigern, solange du selbst in der Wohnung wohnst und diese dann nicht überbelegt ist.


Kolibri
beantwortet von Kolibri am 25. April 2007 17:03
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Wenn man länger als 4 Wochen am Stück in der Mietwohnung einen "Gast" beherbergt gilt das als Untermiete! Schläft die Person alle 4 Wochen 1 Nacht zu Hause, kann kein Mensch was sagen!

Ich würde allerdings auch die Variante vorziehen, mit dem Vermieter zu sprechen und das mit ihm in Ruhe zu klären!!!


optimist
beantwortet von optimist am 25. April 2007 08:36
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Ein vernünftiges Gespräch mit dem Vermieter hilft meistens weiter als ihn vor vollendete Tatsachen zu stellen und mit rechtlichen Argumenten zu drohen. Zusammenleben kann so einfach sein, wenn sich jeder einmal in die Lage des anderen versetzt und wenn man offen miteinander redet und gegenseitig Rücksicht nimmt. Ich kann mir vorstellen, dass der Vermieter bei "Pochen auf Recht" auch die juristische Keule nimmt und ggfs. sogar finanzielle Nachteile in Kauf nimmt.

Kommentar von Simple_avatar5smalloptimist am 25. April 2007 08:40

P.S. Genau deshalb habe ich meine Wohnung mehr als 1 Jahr nicht vermietet und mir bei der Auswahl des jetzigen Mieters, mit dem ich sehr zufrieden bin, Zeit gelassen. Auch er hat seine Freundin und jetzige Ehefrau in die Wohnung aufgenommen. Wir haben im Vorfeld darüber gesprochen und dann die Umlagen zeitgerecht angepasst, so dass die anderen Mieter im Haus keinen Grund zu Beschwerden hatten. Ich denke das ist fair.


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