Bin mir nicht sicher wie hier die Sachlage ist. Wer kann mich aufklären?
Man kann sich aber unter Umständen vom TÜV ne Mängelkarte ausstellen lassen (z.B. wenn man gerade das Geld für die HU nicht parat hat oder einige Reparaturen erledigen muss). Damit kann man das ganze dann einen Monat verlängern, in der Zeit kann dann auch die Versicherung nix machen, die Polizei auch nichts, solange Du ihnen die Mängelkarte unter die Nase halten kannst. Musst Du mal mit dem TÜV-Prüfer Deines Vertrauens sprechen, die lassen sich idR drauf ein, wenn man ganz freundlich fragt... Besser ist natürlich, alles vorher zu reparieren und das Geld für die HU an die Seite legen!

Der fehlende "TÜV" ist sicher kein Grund für die Haftpflichtversicherung, sich im Fall der Fälle um die Zahlung zu drücken - da müsste sie schon nachweisen können, dass der Schaden aus technischen Mängeln resultierte, die bei der HU entdeckt worden wären.
Wenn Du mal "gepennt" hast, dann hätte der "TÜV" auch nichts daran geändert.

Hallo, der TÜV Termin darf um keinen einzigen Tag überzogen werden. Die Polizei wird bzw kann schon nach dem ersten Tag ein Bußgeld abkassieren. Je weiter der Termin überschritten wird, desto teurer wird es. Die Plakette wird wenn man z.B. 3 Monate später zum TÜV fährt rückdatiert, auf den ursprünglichen Termin. Das heißt man gewinnt dadurch nichts.