gutefrage.net, die Ratgeber Community
version2_beta
Login   |  Forum |  Richtlinien |  FAQ

48 

Wie lange darf man den TÜV überziehen und hat das Konsequenzen für die Haftpflicht?

gefragt von Rackerli am 09.03.2007 um 19:46 Uhr

Bin mir nicht sicher wie hier die Sachlage ist. Wer kann mich aufklären?


Weitere Fragen zu verwandten Themen finden Sie hier:

Auto (6909)
TÜV (1177)
Haftpflicht (135)
ähnliche Fragen

Reply


anonym
beantwortet von tobiwobi am 9. März 2007 20:28
2x
Thumb_up

Man kann sich aber unter Umständen vom TÜV ne Mängelkarte ausstellen lassen (z.B. wenn man gerade das Geld für die HU nicht parat hat oder einige Reparaturen erledigen muss). Damit kann man das ganze dann einen Monat verlängern, in der Zeit kann dann auch die Versicherung nix machen, die Polizei auch nichts, solange Du ihnen die Mängelkarte unter die Nase halten kannst. Musst Du mal mit dem TÜV-Prüfer Deines Vertrauens sprechen, die lassen sich idR drauf ein, wenn man ganz freundlich fragt... Besser ist natürlich, alles vorher zu reparieren und das Geld für die HU an die Seite legen!


demosthenes
beantwortet von demosthenes am 9. März 2007 22:42
1x
Thumb_up

Der fehlende "TÜV" ist sicher kein Grund für die Haftpflichtversicherung, sich im Fall der Fälle um die Zahlung zu drücken - da müsste sie schon nachweisen können, dass der Schaden aus technischen Mängeln resultierte, die bei der HU entdeckt worden wären.

Wenn Du mal "gepennt" hast, dann hätte der "TÜV" auch nichts daran geändert.


hermf
beantwortet von hermf am 9. März 2007 19:52
5x
Thumb_up

Hallo, der TÜV Termin darf um keinen einzigen Tag überzogen werden. Die Polizei wird bzw kann schon nach dem ersten Tag ein Bußgeld abkassieren. Je weiter der Termin überschritten wird, desto teurer wird es. Die Plakette wird wenn man z.B. 3 Monate später zum TÜV fährt rückdatiert, auf den ursprünglichen Termin. Das heißt man gewinnt dadurch nichts.

Kommentar von 0a5f1ae353b5d705ec3cf28f6ebe43d1smallhermf am 9. März 2007 19:53

Die Haftpflicht wird ebenso eine Zahlung bei einem Unfall verweigern.

Kommentar von 1079a100179c7e88556a9448df89ed3dsmallKabark am 10. März 2007 09:30

Die Haftpflicht kann keine Zahlung verweigern. Sie kann allerdings Regreß nehmen.




Verwandte Fragen

Verwandte Fragen


Mehr verwandte Fragen

Verwandte Fragen
Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.