Rückdatierung
Seit dem 1.12.1999 ist eine Fristverlängerung für die Haupt- und Abgasuntersuchung durch Hinausschieben nicht mehr möglich.
Beispiel: HU oder AU im März Vorführung jedoch erst im April neue Plakette rückwirkend für März.
Verwarnungs- und Busgeld bei Überschreitung der Vorführfrist Wichtig für unsere Kunden: Der TÜV erhebt kein Verwarnungs- und Bußgeld! Bei einer Überschreitung des HU Termins droht ein Verwarnungsgeld seitens des Gesetzgebers:
Zwei bis vier Monate: 15,- Vier bis acht Monate: 25,- Mehr als 8 Monate: 40,- sowie 2 Punkte in Flensburg Bei einer Überschreitung des AU Termins droht ein Verwarnungsgeld von:
Zwei bis acht Monate: 15,- Mehr als acht Monate: 40,- sowie 1 Punkt in Flensburg
Quelle: http://www.tuv.com/de/wasdergesetzgeber_vorschreibt.html

Gar nicht. Es gibt aber eine Möglichkeit: Geh zur nächsten Prüfstelle und lass dir einen Termin in einem Monat geben. Diese Terminkarte nimmst du dann für evtl. Polizeikontrollen mit.
super genau beantwortet. danke, wieder was gelernt!
ist echt billig! 25 Euro für bis zu 8 Monate... eigentlich zu billig!
LACH! Stimmt!!! Sollte mit einer Null hinten versehen werden....