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Wie lange darf man das TÜV Datum bei PKWs hinauszögern?

gefragt von felix82 am 30.04.2007 um 9:50 Uhr
Frage beantworten

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PKW x 528 TÜV x 498 Datum x 198

Andrea1204
beantwortet von Andrea1204 am 30. April 2007 09:58
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Rückdatierung

Seit dem 1.12.1999 ist eine Fristverlängerung für die Haupt- und Abgasuntersuchung durch Hinausschieben nicht mehr möglich.

Beispiel: HU oder AU im März Vorführung jedoch erst im April neue Plakette rückwirkend für März.

Verwarnungs- und Busgeld bei Überschreitung der Vorführfrist Wichtig für unsere Kunden: Der TÜV erhebt kein Verwarnungs- und Bußgeld! Bei einer Überschreitung des HU Termins droht ein Verwarnungsgeld seitens des Gesetzgebers:

Zwei bis vier Monate: 15,- Vier bis acht Monate: 25,- Mehr als 8 Monate: 40,- sowie 2 Punkte in Flensburg Bei einer Überschreitung des AU Termins droht ein Verwarnungsgeld von:

Zwei bis acht Monate: 15,- Mehr als acht Monate: 40,- sowie 1 Punkt in Flensburg

Quelle: http://www.tuv.com/de/wasdergesetzgeber_vorschreibt.html

Kommentar von 94acc9c4465d76006fc8d0a9ad662689smallbastelstubewolfhagen am 30. April 2007 10:59

super genau beantwortet. danke, wieder was gelernt!

Kommentar von Simple_avatar5smallMismid am 30. April 2007 15:12

ist echt billig! 25 Euro für bis zu 8 Monate... eigentlich zu billig!

Kommentar von Simple_avatar1smallAndrea1204 am 3. Mai 2007 11:03

LACH! Stimmt!!! Sollte mit einer Null hinten versehen werden....


Knowledge
beantwortet von Knowledge am 1. Oktober 2007 11:30
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Gar nicht. Es gibt aber eine Möglichkeit: Geh zur nächsten Prüfstelle und lass dir einen Termin in einem Monat geben. Diese Terminkarte nimmst du dann für evtl. Polizeikontrollen mit.



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