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Wie lange darf man beurlaubt sein, bevor man den Beamtenstatus verliert?

gefragt von bapsi85 am 29.01.2008 um 13:11 Uhr

Wie lange darf man beurlaubt sein, bevor man den Beamtenstatus verliert? Was sind Gründe für eine Beurlaubung? Darf man dann trotzdem anderweitig arbeiten?


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Reply


Xy ‹^^› ///(•¿•)\\\ ‹^^›
beantwortet von Xy ‹^^› ///(•¿•)\\\ ‹^^› am 29. Januar 2008 13:26
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http://de.wikipedia.org/wiki/Beamter#RechtederBeamten_.28Deutschland.29

hier kannst du alles nachlesen.


anonym
beantwortet von trommelman am 30. Januar 2008 12:23
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Teilzeitbeschäftigung und Beurlaubungen können entweder zur Betreuung von Kindern oder pflegebedürftigen Angehörigen gemäß § 85 a oder voraussetzungslos gemäß § 78 e des Landesbeamtengesetzes (LBG) beantragt werden. Beurlaubungen sind dabei insgesamt auf maximal 15 Jahre begrenzt, während es für die Höchstdauer von Teilzeitbeschäftigung keine zeitliche Begrenzung gibt. Erziehungsurlaubszeiten oder Elternzeit werden auf die Beurlaubungshöchstdauer nicht angerechnet. Schau mal beim Verband Bildung und Erziehung (VBE) in deinem Bundeslans nach.


Indy72
beantwortet von Indy72 am 29. Januar 2008 13:15
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In deutschland wird zwischen "Beamten auf Zeit" und "Beamten auf Lebenszeit" unterschieden. Beides erklärt sich von selbst. Den ersten status kann man nur aufgrund eines Gerichtsbeschlusses oder Disziplinarverfahrens verlieren. Nebentätigkeiten müssen stets gemeldet und genehmigt werden.


anonym
beantwortet von trommelman am 30. Januar 2008 12:29
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Nebentätigkeiten sind i.d. Regel nur in sehr geringen Umfang erlaubt und müssen genehmigt werden. Die werden dich dann aber fragen warum du nicht in deinem Beamtenjob arbeiten willst. Um also deinen Lebensunterhalt bestreiten zu können musst du wahrscheinlich in deinem Beamtenberuf weiter arbeiten oder Teilzeit machen. Die sind mittlerweile sehr rigoros bei Verstößen gegen das Nebentätigkeitsrecht.


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