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Wie lange darf ich mit 16 Jahren draußen bleiben vom gesetzt her?

gefragt von lulu39 am 15.12.2007 um 12:02 Uhr

mein Vaer meint ich darf nur bis 22 uhr draußen bleiben meine 16-jährige freundin sagt mit 16 hab ich das recht bis 0 uhr draußen zu bleiben..


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gemein (5)
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Reply


boriswulff
beantwortet von boriswulff am 15. Dezember 2007 12:05
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Vom Gesetz her bis 24 Uhr. Wenn Dein Vater aber sagt bis 22 Uhr, macht Dein Vater das Gesetz und Du darfst nur bis 22 Uhr draussen bleiben.


Blacky2006
beantwortet von Blacky2006 am 15. Dezember 2007 12:05
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Paragraph 4 (1) ...Jugendlichen ab 16 Jahren darf der Aufenthalt in Gaststätten ohne Begleitung einer personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person in der Zeit von 24 Uhr und 5 Uhr morgens nicht gestattet werden. (2) Absatz 1 gilt nicht, wenn Kinder oder Jugendliche an einer Veranstaltung eines anerkannten Trägers der Jugendhilfe teilnehmen oder sich auf Reisen befinden. (3) Der Aufenthalt in Gaststätten, die als Nachtbar oder Nachtclub geführt werden, und in vergleichbaren Vergnügungsbetrieben darf Kindern und Jugendlichen nicht gestattet werden. (4) Die zuständige Behörde kann Ausnahmen von Absatz 1 genehmigen. Erläuterungen:

  • Möchtest du mehr über das Jugenschutzgesetz wissen, darfst du das 110 Seiten starke Heft selber ansehen unter:

http://www.bmfsfj.de/bmfsfj/generator/RedaktionBMFSFJ/Broschuerenstelle/Pdf-Anla...=pdf,bereich=,sprache=de,rwb=true.pdf


Zander1961
beantwortet von Zander1961 am 15. Dezember 2007 12:40
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Recht haben und Recht bekommen sind zweierlei Sachen! In deinem Fall ist nun mal dein Vater oder die Mutter das Gesetz. Gesetzeswidrig wäre es nur wenn sie sagen du darfst machen was du willst.


bremenumzu
beantwortet von bremenumzu am 15. Dezember 2007 15:00
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es gibt in deutschland kein ausgangsverbot für jugendliche!!! für die "jugendgefährdenden Orte" gibt es die entsprechenden Aufenthaltsbegrenzungen oder -verbote. Aber ansonsten kannst du rumlaufen so spät du willst. Solange deine Eltern wissen, wo du (ungefähr) bist, verletzen sie damit auch nicht ihre Aufsichtspflicht. Ich finde es aber verantwortungsbewußt, wenn deine Eltern da durchaus ihre Einschränkungen machen. Das ist leider so ... und es ist notwendig


anonym
beantwortet von lulu39 am 15. Dezember 2007 12:07
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danke schön..toll ist ja irgentwie doof aber trotzdem danke :D





anonym
beantwortet von Montekarlo am 15. Dezember 2007 12:50
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Dann hat dein Vater sie nicht mehr alle. Bis 22 Uhr, da brauchste garnicht erst los zugehen.

Kommentar von 8f2d47556d427ac4f21e13ef381e6aedsmallZander1961 am 15. Dezember 2007 13:10

Da kann man unterschiedlicher Meinung sein.


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