meine tochter ist schwanger bekommt anfang januar ihr kind. ist jetzt seit einem in der ausbildung als hauswirtschafterin. möchte aber gerne nach der geburt für 3 jahre elternzeit nehmen.Muß man ihr die 3 jahre geben ? oder muß sie nach einem jahr weitermachen?
Ich würde zum Betriebsrat gehen und dort nachfragen, wie lange sie unterbrechen darf, ohne ihre Ausbildungsstelle zu verlieren. Nach der Unterbrechung wird sie aber das Problem haben, daß sie den Lehrstoff vom ersten Jahr wahrscheinlich vergessen hat. Es bleibt schwierig ! Das beste wäre so wenig wie möglich zu unterbrechen und Ausbildung zuerst beeenden.

Ihr stehen gesetzlich 3 Jahre Erziehung zu! Wie lange sie die Ausbildung unterbricht, muss sie entscheiden. Auf jeden Fall darf sie im Mutterschutz vor und nach der Geburt der Ausbildung fernbleiben und der Ausbilder hat dies zu akzeptieren. Danach spricht nichts gegen die weitere Ausbildung

Na wenn sie 3 jAHRE ZU HAUSE BLEIBEN WILL DANN KANN SIE iHR AUSBILDUNG SOWISO VON VORNE ANFANGEN
ups..sollte klein geschrieben sein
Das mit den 3 Jahren kann sie mal vergessen! Zuhause bleiben kann sie schon, nur kann sie dann ihre Ausbildung nochmal von vorne anfangen! Und mit dem Geld schauts wohl auch mehr als eng aus...

Ich kann mir ehrlich gesagt nicht vorstellen, dass man eine ausbildung für drei Jahre unterbrechen kann. Dann lieber nochmal von vorne anfangen. Aber vielleicht kann sie ja die ausbildung in Teilzeit weitermachen, das geht ja bei verscheidenen Berufen und Betrieben. Dann verliert sie nicht so viel Zeit.

Drei Jahre?! Ich glaube das kannste vergessen, dann ist es doch keine Ausbildung mehr. Eigentlich macht man erst die Ausbildung fertig.

Drei Jahre Elternzeit bekommst sie nicht, so lange gibt es ja auch kein Erziehungsgeld. Eigentlich muss sie nach einem Jahre weitermachen, wird aber oft durch fehlenden Krippenplatz nicht möglich sein. Dann kann man ein bisschen verlängern, aber dann gibt es wieder Probleme mit dem Geld. Schlimmsten Fall verliert sie sogar die Ausbildungsstelle, also rechtzeitig Krippenplatz besorgen oder Tagesmutter.
Funki1969 am 9. Juli 2009 19:13 Erziehungsgeld gibt es solange nicht, richtig. Aber die Erziehungszeit dürfen 3 Jahre betragen.
Arwen45 am 9. Juli 2009 19:15 Denk doch mal logisch, drei Jahre zu Hause, dann kann sie die Ausbildung vergessen und ich fände es auch sehr dumm von dem Mädchen, dann ist sie nämlich total HartzIV.