gutefrage.net, die Ratgeber Community
Login   |  Registrieren   |  Forum |  Richtlinien & FAQ


wie lange darf ich bei meimem freund sein?

gefragt von Dreal am 09.10.2008 um 22:00 Uhr

Ich schlafe eigentlich fast täglich bei meinem Freund. Jetz war sein Vermieter da und hat gemeint, sein Haus sei keine Absteige und er will nicht, dass ich dort schlafe. Ich darf ihn bis 22 Uhr besuchen und dann muss ich fahren. Darf er das?


Weitere Fragen zu verwandten Themen finden Sie hier:

Recht (33639)
wohnen (7168)
Haus (3328)
ähnliche Fragen
Frage beantworten


aleinad
beantwortet von aleinad am 9. Oktober 2008 22:01
3x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Das darf er dir nicht verbieten.. Man darf bis zu 6 wochen besuch haben, ohne das es gleich als untermieter gilt

Kommentar von Chrissy1992 am 9. Oktober 2008 22:04

und dann 3tage pause und wieda 6wochen g Lg

Kommentar von Dreal am 9. Oktober 2008 22:16

danke fürs antworten


anonym
beantwortet von hochglanz am 9. Oktober 2008 22:01
3x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

ein sehr sonderbarer Vermieter, aber formal rechtlich hat er leider recht

vielleicht solltet ihr ihm mal ein paar Kinokarten schenken

Kommentar von Dreal am 9. Oktober 2008 22:22

i glaub ned, dass er des will und so wie mi der angefahren hat, will i des a ned. danke fürd antwort


wolle59
beantwortet von wolle59 am 9. Oktober 2008 22:03
2x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Klar darf er das . Es fällt mehr Wasserverbrauch an, die durch die Mieter geteilt werden. Dein Freund kann aber dem Verm. anbieten, anteilig mehr Wassergeld zu bezahlen. Damit wäre das Problem aus der Welt geschafft.

Kommentar von Dreal am 9. Oktober 2008 22:21

ja da denk i schauts schlecht aus, der mensch is durch nix zu irgendwas zu bewegen


LittleDammi
beantwortet von LittleDammi am 9. Oktober 2008 22:01
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

darf er nicht, du kannst als besuch bleiben, solange du willst!

Kommentar von Dreal am 9. Oktober 2008 22:20

auch danke fürs antworten


Deltaforce
beantwortet von Deltaforce am 9. Oktober 2008 22:01
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Du bist wahrscheinlich noch keine 18 Jahre alt. Der Vermieter kann sich auf den Mietvertrag und eventuell auch auf das Jugendschutzgesetz berufen.


Kommentar von Dreal am 9. Oktober 2008 22:18

doch, klar bin i scho 18, bin i scho lang


Vic1977
beantwortet von Vic1977 am 9. Oktober 2008 22:02
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

ist der Vermieter sein Vater oder was? Dein Freund zahlt doch Miete, also ist das dann auch seine Wohnung und Eure Privatsache.

Kommentar von Dreal am 9. Oktober 2008 22:19

neee, nich sei vater, meiner meinung nach ein alter sa.., der nur neidisch ist.


Malkia
beantwortet von Malkia am 12. Oktober 2008 11:35
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

dazu fogendes: Ein allgemeines Besuchsverbot ist unzulässig. Der Vermieter hat kein Recht, dem Mieter Vorschriften über den Empfang von Besuchern zu machen. In der Mietwohnung bestimmt allein der Mieter. Auch für allein stehende Mieter darf das Besuchsrecht nicht eingeschränkt werden. Klauseln, nach denen z.B. Besucher anderen Geschlechts die Wohnung spätestens um 22.00 Uhr wieder verlassen haben müssen, sind unwirksam (LG Hagen WM 92,430; AG Tübingen WM 79,77; AG Dortmund WM 74,72; AG Wiesbaden WM 72,46; AG Hannover WM 72,47).


wandpilz
beantwortet von wandpilz am 9. Oktober 2008 22:01
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

heimliche Unterbringung einer Familie. Die Wohnung ist gekündigt!

Das kennst du doch sicherlich aus dem Fernsehen, oder?

Kommentar von Dreal am 9. Oktober 2008 22:15

nee kenn i ned, sollt ma kennen?


Frage beantworten

Noch nicht die richtige Antwort? Dann hier in allen Fragen und Tipps suchen:




Verwandte Fragen

Verwandte Fragen


Mehr verwandte Fragen

Verwandte Fragen
Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.