Ich schlafe eigentlich fast täglich bei meinem Freund. Jetz war sein Vermieter da und hat gemeint, sein Haus sei keine Absteige und er will nicht, dass ich dort schlafe. Ich darf ihn bis 22 Uhr besuchen und dann muss ich fahren. Darf er das?

Das darf er dir nicht verbieten.. Man darf bis zu 6 wochen besuch haben, ohne das es gleich als untermieter gilt
ein sehr sonderbarer Vermieter, aber formal rechtlich hat er leider recht
vielleicht solltet ihr ihm mal ein paar Kinokarten schenken
i glaub ned, dass er des will und so wie mi der angefahren hat, will i des a ned. danke fürd antwort

Klar darf er das . Es fällt mehr Wasserverbrauch an, die durch die Mieter geteilt werden. Dein Freund kann aber dem Verm. anbieten, anteilig mehr Wassergeld zu bezahlen. Damit wäre das Problem aus der Welt geschafft.
ja da denk i schauts schlecht aus, der mensch is durch nix zu irgendwas zu bewegen
darf er nicht, du kannst als besuch bleiben, solange du willst!
auch danke fürs antworten

Du bist wahrscheinlich noch keine 18 Jahre alt. Der Vermieter kann sich auf den Mietvertrag und eventuell auch auf das Jugendschutzgesetz berufen.
doch, klar bin i scho 18, bin i scho lang
ist der Vermieter sein Vater oder was? Dein Freund zahlt doch Miete, also ist das dann auch seine Wohnung und Eure Privatsache.
neee, nich sei vater, meiner meinung nach ein alter sa.., der nur neidisch ist.

dazu fogendes: Ein allgemeines Besuchsverbot ist unzulässig. Der Vermieter hat kein Recht, dem Mieter Vorschriften über den Empfang von Besuchern zu machen. In der Mietwohnung bestimmt allein der Mieter. Auch für allein stehende Mieter darf das Besuchsrecht nicht eingeschränkt werden. Klauseln, nach denen z.B. Besucher anderen Geschlechts die Wohnung spätestens um 22.00 Uhr wieder verlassen haben müssen, sind unwirksam (LG Hagen WM 92,430; AG Tübingen WM 79,77; AG Dortmund WM 74,72; AG Wiesbaden WM 72,46; AG Hannover WM 72,47).
und dann 3tage pause und wieda 6wochen g Lg
danke fürs antworten