gutefrage.net, die Ratgeber Community
version2_beta
Forum |  Richtlinien |  FAQ

Wie lange darf eine Renovierung des Treppenhauses dauern?

gefragt von Zecke am 17.03.2008 um 12:17 Uhr

Ich muss jetzt seit drei Monaten durch den Dreck, kein Licht und die Wohnung sieht seitdem aus wie Sa*! Was kann man machen um dem vermieter Druck zu machen, hier im Haus hält es tagsüber fast keiner mehr aus!?


[Inhalt beanstanden]     Page[Diese Frage merken]  
Reply     Forward_question    Verwandte_frage_button_

HerrLich
beantwortet von HerrLich am 17. März 2008 12:20
12x
Thumb_up

Eine Mietminderung beanspruchen.

Kommentar von D0515a06384727a8135c03f2aa8e5d40smallTaraa am 17. März 2008 12:24

zwei User ein GEdanke! ggg


nv1977
beantwortet von nv1977 am 17. März 2008 12:21
2x
Thumb_up

die miete mindern. die gängigen mietminderungssätze findest du im internet in einschlägigen gerichtsurteilen. ich hatte ein ähnliches problem, allerdings direkt in meiner wohnung (bad) und habe mit der "drohung", die miete zu mindern, druck gemacht. letztendlich lief es auf schadensersatz hinaus, den er mir gezahlt hat. im übrigen alles ohne anwaltliche hilfe. aber mach vorsichtshalber mal fotos von dem kram und schreib mal protokoll. könnte nützlich sein.


albatros
beantwortet von albatros am 17. März 2008 12:28
2x
Thumb_up

hallo zecke, teile dem vermieter schriftlich mit, dass du die miete um 3 % minderst (von der bruttomiete). das kannst du rückwirkend ab beginn der beeinträchtigung machen (lt. bgh-urteil). den betrag ab übernächsten monat von der lfd. mietzahlung abziehen, das dann monatlich bis der mangel abgestellt ist. zusätzlich kannst du noch das zurückbehaltungsrecht über einen teil der miete (10 bis 20 %) ausüben. d. h., du musst dann die zurückbehaltene miete später, wenn das treppenhaus in ordnung ist, nachzahlen.




Verwandte Fragen

Verwandte Fragen


Mehr verwandte Fragen

Verwandte Fragen
Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.