Ich habe jetzt schon viel gelesen, dass man Dachlasten 3 Meter nach hinten rausragen lassen kann, wenn sie gekennzeichnet sind. Ist es dann das gleiche, wenn sie aus dem Kofferraum rausragen? Also drüfte ein Holzbalken wenn er gut gesichert ist 3 Meter aus dem Auto ragen? Und wenn ja, wo finde ich im Internet Quellen, die mir das bestätigen?
Danke

Nach hinten darf die Ladung bis zu einem Meter überstehen. Sonst sind zusätzliche "Sicherungsmittel" geboten. Ab den Rückstrahlern am Wagenheck ist der Überstand zu messen. Hält er das Ein-Meter-Limit nicht ein, werden hellrote Fahnen, Schilder und Zylinder oder auch rote Leuchten und Rückstrahler zur Absicherung verlangt. Doch das sind seltene Sonderfälle beim Einsatz von Dachträgern. Zahlreiche Einzelvorgaben des § 22 (StVO) sind dann zu beachten. Lesen Sie – wenn nötig – dort nach. Gerne können Sie auch unsere TÜV-Sachverständigen fragen.http://www.brunosfahrschule.de/Tipps/Dachgepaeck.html

Ich kann mich an 1 Meter erinnern, wobei ein rotes Fähnchen dran hängen muss... ICH würde es auf 30 x 30 bemessen... Glaube es war so... reicht aber definitiv... Hat man nun 3 Meter drüber... Tja ... ICH würde es anders transportieren wollen...
HerrLich am 30. März 2008 19:50 1 Meter ist richtig
nein das stimmt nicht! 1 Meter darf man den Gegenstand "ohne" rote Fahne raushängen lassen. Wenn die Fahrstrecke weniger als 100km beträgt, darf die Ladung bis zu 3 Meter hinausragen
HerrLich am 30. März 2008 20:53 1 m stimmt - siehe meine Antwort und den Link. Bitte kritisiere doch nicht immer wieder Antworten per Kommentar. Du kannst gern eine eigene Antwort einstellen.
wenn Antworten nicht richtig sind, sollte man sie kommentieren. Und das ist in diesem Fall nun mal so!
Pestopappa am 30. März 2008 20:53 Ja. Sicherlich... Ich erinnere mich wieder... Es war , wei Du meinst nen Meter ohne und ab nen Fähnchen... / Bis 3 m - das hätte ich nicht gewusst...