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Wie lange darf ein wohnwagen in einer Straße stehen?

gefragt von cube85 am 07.11.2009 um 18:14 Uhr

Hallo, in unserer Straße gibt es einen Nachbarn der nun schon seit 3Monaten seinen Wohnwagen vor dem Haus auf der Straße stehen hat. Die Straße ist ziemlich eng und viel Platz für Parkplätze für die ganzen Anwohner sind auch nicht vorhanden. Also der Wohnwagen stört wirklich sehr,ist das überhaupt legal hat da irgendjemand eine Ahnung davon? Vielen Dank schonmal für die Hilfe


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Doppelherz
beantwortet von Doppelherz am 7. November 2009 18:16
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Angeblich 2 Wochen.

Wohnwagen-Besitzer dürfen ihr abgekoppeltes Gefährt nur kurze Zeit auf der Straße stehen lassen. Laut ADAC ist das Dauerparken von Caravans auf öffentlichen Straßen und Plätzen verboten. Gemäß § 12 Absatz 3b der Straßenverkehrsordnung darf dort der Kfz-Anhänger ohne Zugfahrzeug nicht länger als zwei Wochen am Stück abgestellt werden. Wer gegen diese Vorschrift verstößt, wird mit 20 Euro zur Kasse gebeten. Solange der Anhänger an einen Pkw angekoppelt ist, gilt diese Zweiwochenfrist nicht. Auch Wohnmobile dürfen im öffentlichen Verkehrsraum unbegrenzt lange parken.

Der Caravan kann erneut zwei Wochen lang auf öffentlichem Grund stehen bleiben, wenn die gesetzliche Abstellfrist wirksam unterbrochen wird. Für eine Unterbrechung der Frist reicht es jedoch nicht aus, wenn der Wohnwagen lediglich versetzt wird. Nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt (AZ.: 2 Ws B 563/92 OwiG) genügt selbst ein 30-minütiges Umherfahren nicht, um die Zweiwochenfrist wieder beginnen zu lassen.

Kommentar von cube85 am 7. November 2009 18:17

Super,vielen Dank!


Qetan
beantwortet von Qetan am 7. November 2009 18:15
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Wenn er zugelassen ist, unbeschränkt.


Suflaki
beantwortet von Suflaki am 7. November 2009 18:15
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Frage danach beim zuständigen Ordnungsamt.


ziuwari
beantwortet von ziuwari am 7. November 2009 18:15
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14 tage an der gleichen stelle

§12(3b) StVO

Kommentar von Ad11500420dbb7bded5604ebb0cd9480smallziuwari am 7. November 2009 18:18

anonym
beantwortet von gnadenlos am 7. November 2009 18:15
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wenn er eine gültige Zulassung (Nummernschild) hat - ist das legal


Kommentar von 72c883d04e36265281c5cedac20c03fasmallReinerUnsinn am 7. November 2009 18:17

Null Ahnung, das aber gnadenlos

Kommentar von gnadenlos am 8. November 2009 14:06

diese Bemerkung kann nur reinerUnsinn sein :-)


ChrisTralins
beantwortet von ChrisTralins am 7. November 2009 18:14
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Ruf doch einfach mal die Polizei, die werden sich die Sache mal genauer anschauen, wer weiß was da drin ist.


anonym
beantwortet von eliag am 7. November 2009 18:15
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Das ist zu lang. 24 Std. ?


anonym
beantwortet von mick1203 am 7. November 2009 18:15
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wenn jemand drin wohnt is es glaube ich illegal wenn nicht dürfen sie ihn dort stehen lassen

Kommentar von Mars12 am 7. November 2009 18:16

nicht das abstellen, das wohnen ist nicht erlaubt


anonym
beantwortet von ben230873 am 7. November 2009 18:15
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Kauf Dir ne Kupplung und park ihn um - irgendwo an den Stadtrand ;-)

Kommentar von cube85 am 7. November 2009 18:17

hey das ist ne gute idee :-)


anonym
beantwortet von Mars12 am 7. November 2009 18:16
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Wenn er angemeldet ist, darf er den da hinstellen. Allerdings wenn er unangemeldet ist, darf der da gar nicht stehen.

Kommentar von 72c883d04e36265281c5cedac20c03fasmallReinerUnsinn am 7. November 2009 18:17

Nein


ReinerUnsinn
beantwortet von ReinerUnsinn am 7. November 2009 18:16
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Maximal 2 Wochen


Heiko075
beantwortet von Heiko075 am 7. November 2009 18:17
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14 Tage. Dann muss er bewegt werden. Was nicht heißt, dass er nach 14 Tagen weg muss. Er muss "bewegt" werden. Also einmal vor und zurückrollen reicht aus für weitere 14 TAge. Ist ein knitteriges Gesetz


1sensenmann
beantwortet von 1sensenmann am 7. November 2009 18:17
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Eingentlich 14 Tage da er nicht eigenstängig bewegt werden, wend ich an das Ordnungsamt Ruhender Verkehr die helfen dir weiter


joerg1611
beantwortet von joerg1611 am 7. November 2009 18:19
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sry....


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