Hallo, in unserer Straße gibt es einen Nachbarn der nun schon seit 3Monaten seinen Wohnwagen vor dem Haus auf der Straße stehen hat. Die Straße ist ziemlich eng und viel Platz für Parkplätze für die ganzen Anwohner sind auch nicht vorhanden. Also der Wohnwagen stört wirklich sehr,ist das überhaupt legal hat da irgendjemand eine Ahnung davon? Vielen Dank schonmal für die Hilfe

Angeblich 2 Wochen.
Wohnwagen-Besitzer dürfen ihr abgekoppeltes Gefährt nur kurze Zeit auf der Straße stehen lassen. Laut ADAC ist das Dauerparken von Caravans auf öffentlichen Straßen und Plätzen verboten. Gemäß § 12 Absatz 3b der Straßenverkehrsordnung darf dort der Kfz-Anhänger ohne Zugfahrzeug nicht länger als zwei Wochen am Stück abgestellt werden. Wer gegen diese Vorschrift verstößt, wird mit 20 Euro zur Kasse gebeten. Solange der Anhänger an einen Pkw angekoppelt ist, gilt diese Zweiwochenfrist nicht. Auch Wohnmobile dürfen im öffentlichen Verkehrsraum unbegrenzt lange parken.
Der Caravan kann erneut zwei Wochen lang auf öffentlichem Grund stehen bleiben, wenn die gesetzliche Abstellfrist wirksam unterbrochen wird. Für eine Unterbrechung der Frist reicht es jedoch nicht aus, wenn der Wohnwagen lediglich versetzt wird. Nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt (AZ.: 2 Ws B 563/92 OwiG) genügt selbst ein 30-minütiges Umherfahren nicht, um die Zweiwochenfrist wieder beginnen zu lassen.

14 tage an der gleichen stelle
§12(3b) StVO
ziuwari am 7. November 2009 18:18 wenn er eine gültige Zulassung (Nummernschild) hat - ist das legal
ReinerUnsinn am 7. November 2009 18:17 Null Ahnung, das aber gnadenlos
diese Bemerkung kann nur reinerUnsinn sein :-)

Ruf doch einfach mal die Polizei, die werden sich die Sache mal genauer anschauen, wer weiß was da drin ist.
wenn jemand drin wohnt is es glaube ich illegal wenn nicht dürfen sie ihn dort stehen lassen
nicht das abstellen, das wohnen ist nicht erlaubt
Kauf Dir ne Kupplung und park ihn um - irgendwo an den Stadtrand ;-)
hey das ist ne gute idee :-)
Wenn er angemeldet ist, darf er den da hinstellen. Allerdings wenn er unangemeldet ist, darf der da gar nicht stehen.
ReinerUnsinn am 7. November 2009 18:17 Nein

14 Tage. Dann muss er bewegt werden. Was nicht heißt, dass er nach 14 Tagen weg muss. Er muss "bewegt" werden. Also einmal vor und zurückrollen reicht aus für weitere 14 TAge. Ist ein knitteriges Gesetz
Eingentlich 14 Tage da er nicht eigenstängig bewegt werden, wend ich an das Ordnungsamt Ruhender Verkehr die helfen dir weiter
Super,vielen Dank!