Eismannx am 05.06.2009 um 15:55 Uhr
Hallo, wie lange darf ein Schüler unter 18 Jahren in seinem Nebenjob arbeiten ohne gegen das Jugenschutzgesetz zu verstoßen?
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kannst du doch selber entscheiden
Prinzessinelli am 5. Juni 2009 15:58 an sich ja..da achten auch sicherlich wenig drauf..allerdings wenns jemand mit bekommt..irgendwelche ämter zb..dann wärst als AG dran und machst dich strafbar wenn du die zeit überschreitetst..

gibt aber auch sonderregelungen..zb gastronomie kann ausnahmen anfordern..oder der ag besser gesagt..

bis er umfällt......
kommt doch ziemlich drauf an was du machst oder? babysitten oder nachhilfe hat ma denk ich keine zeitbeschränkung weil das privat abgesprochen wird aber sonst so darf man glaube ich nicht mehr als 6-8 stunden pro tag wegen der schule

Jugendliche bis 20.00 Uhr
Jugendl. über 16 in Gaststätten bis 22.00 Uhr
in mehrschichtigen Betrieben bis 23.00 Uhr
in der Landwirtschaft bis 21.00 Uhr
Grundsätzlich aber nur an 5 Tage/Woche.
Larastyle am 20. Juni 2009 00:25 und glaub iwie 2 stunden am tag, kann das sein? :D

Unter 18 ist das arbeiten nach 18 Uhr verboten

von 8:00-18:00 und dazwischen muss nach 4 Stunden ne Stunde Pause Pflicht...