Wie lange darf ein in Rohbau befindliches Haus, als Neubau bezeichnet werden?
Konkret handelt es sich dabei um eine Doppelhaushälfte, die schon 2008 gebaut wurde. Eine DHH wurde fertiggestellt, verkauft und bezogen, die Andere steht seitdem leer.
Außenputz, Dach und Fenster sind fertig Innenputz, Fußboden, Fließen, Treppe, Wasser- und Elektroinstalation fehlen noch.
Der Anbieter gibt z.Z. folgendes dazu an Objektzustand: Erstbezug Bauphase: Haus im Bau Baujahr: 2010 Bezugsfrei ab: 2010
Wie lange darf ein Haus (im beschriebenen Zustand) als Neubau bezeichnet werden? Ist es schädlich für die Bausubtanz, wenn ein Haus 3 Jahre leersteht ? Wie sieht es mit den Gewährleistungsansprüchen aus, sind dann schon 3 Jahre abgelaufen oder beginnt die Gewährleistungszeit erst mit Kaufdatum?
-
1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich
Die Regeln für Autokäufe gelten bei Hauskauf nicht. Der Begriff "Neubau" hat keine Auswirkungen auf Garantien. Es kommt immer darauf an, dass der Käufer die Bausubstanz selber sorgfältig bewertet und prüft, ob sie den Vorschriften und seinen Qualitätsvorstellungen entspricht. Für Laien ist es immer zu empfehlen, einen Sachverständigen einzuschalten.
-
1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich
ganz ehrlich, wenn man solch eine Investition tätigen will sollte man einen vereidigten Bausachverständigen mit ins Boot nehmen. Der kann die Bausubstanz prüfen und vor allem feststellen wie feucht der Bau ist und vor allem auf Baumängel aufmerksam machen. Er wird auch über die rechtliche Seite - Gewährleistung - informieren.
-