Frage von Sueblue 24.03.2011

Wie lange darf ein 17jähriger Azubi zur Arbeit hin und zurück unterwegs sein?

  • Hilfreichste Antwort von sheila1 24.03.2011
    1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich

     es ist am arbeitnehmer zu schaue wie er zur arbeit kommt. es gibt kein gesetz wie lang oder wie kurz de weg sei darf. zu uns nach luxemburg kommen franzosen belgier deutsche sogar hollaender jeden tag zur arbeit. und die fahren teilweise 3 st. hin und 3 st. zurueck. und bekommen nicht mal bezuingeld. es gibt villeicht in der nachbarschaft jemand der in die gegend faehrt und ihn mitnehmen koennte. frag einfach mal nach. er soll sich auch auf de arbeit mal umfragen ob es eine moeglichkeit gibt sich anzuschliessen. es gibt auch welche die schreiben aus dass sie jeden tag da hin und zurueck fahren. frage auf der gemeinde nach.oder gib eine annonce auf. natuerlich mit dem noetigen ernst. es soll ihm ja ncihts schlimmer geschehen auf dem weg.gruss aus lux

  • Antwort von darky030 24.03.2011
    6 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich

    Andere Eltern würden hier fragen, wer eine Lehrstelle für ihren Sohn hat.

  • Antwort von auto350910 24.03.2011
    4 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich

    War das nicht bei Vertragsabschluss klar?

    Und was willst du machen, sollen sie wegen ihm den Firmensitz verlegen?

  • Antwort von huegelchen 24.03.2011
    3 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich

    Wenn seine Arbeitszeiten im gesetzlichen Rahmen liegen, ist die Anfahrt sein Problem. Sei froh, dass er eine Ausbildung machen kann. Bei uns ist ein Azubi, der steht morgens um halb 5 auf und ist mit Bussen unterwegs zur Berufschule, wo er mit Müh und Not pünktlich um 8 Uhr zum Unterricht erscheint. Abends vor 19 Uhr ist der auch nie daheim. Also bitte nicht so hippelich.

  • Antwort von kaesefuss 24.03.2011
    3 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich

    Bis zu 2 Stunden pro Wegstrecke ist zumutbar.

  • Antwort von barolo86 24.03.2011
    3 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich

    wie er zur Arbeit kommt ist sein Problem, wie lange er auf Arbeit ist, ist festgelegt.

    Er kann sich ja ein Zimmer vor Ort nehmen

  • Antwort von rdundalex 24.03.2011
    3 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich

    aus meinem lehrjahr wohnen manche 60km weg,... müssen genauso fahren... wennst dir nicht passt hätest was anderen nehmen sollen..

  • Antwort von gogi1 24.03.2011
    2 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich

    och der arme...er soll sich nicht so haben. andere haben einen längeren weg und sind auch länger unterwegs. so ist das nun mal in der arbeitswelt. kann er sich gleich dran gewöhnen

  • Antwort von fritzhund 24.03.2011
    2 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich

    Selbst wenn es so einen § gäbe.....soll er seine Lehrstelle "wegwerfen" ???

    Hat er das nicht vorher schon gewußt ?

     

    Weißt Du eigentlich wieviele Menschen einen solchen Arbeitweg haben ?

     

    Wenn es Dich tröstet-er ist NICHT der Einzige !

  • Antwort von AstridDerPu 24.03.2011
    2 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich

    Wenn der Ausbildungsbetrieb nur 25 km entfernt ist, liegt er ja quasi vor der Haustür. Viele Auszubildende haben einen mehr als doppelt so weiten Ausbildungsweg. Für die schlechte Verkehrsanbindung kann der Ausbildungsbetrieb nichts.

    Vielleicht findet sich ja ein Nachbar, Bekannter oder Freund, der ihn mitnehmen kann; evtl. auch über eine Mitfahrzentrale. Außerdem könnte man 25 km auch mit dem Fahrrad zurücklegen.

    :-) AstridDerPu

  • Antwort von hoermirzu 24.03.2011
    2 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich

    Ihr müsst ja auch froh über die Lehrstelle sein. Vielleicht findet er eine Mitfahrgelegenheit, Mofa, fürs Fahrrad ist es etwas zu weit, aber schneller wäre er selbst damit.

    Du könntest ihn auch zum geförderten Wochenpendler machen.

  • Antwort von Kehrwisch 24.03.2011
    1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich

    Soweit ich weiß, kannst du an dieser Wegstrecke nichts beanstanden. Das Gesetz regelt die Arbeitszeit, die Dein Sohn beim Arbeitgeber leistet. Der Weg ist sein Problem, genau wie das Beförderungsmittel.   Soviel ich weiß, darf lediglich daß Arbeitsamt (jetzt Agentur für Arbeit) eine einfache Wegstrecke bis zu 2 Stunden anordnen.   Ich verstehe Dich völlig, mir wäre auch nicht recht, wenn mein Kind sooo lange unterwegs sein muß. Aber andererseits muß man wohl heutzutage froh sein, wenn ein Kind überhaupt eine Ausbildungsstelle bekommt.

  • Antwort von ofi21 24.03.2011
    1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich

    Warum sollte das nicht rechtens sein. 25km zur Arbeit/Ausbildungsstelle sind absolut nicht ungewöhnlich.

    Wenn du ihm den Weg nicht zumuten willst, mußt du ihm eine Wohnung näher an der Arbeit finanzieren.

  • Antwort von deFleescha 24.03.2011
    1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich

    Nein. Hier gibt es keine Gesetze, welche die Dauer des Arbeitsweges beschränken. Es geht sogar soweit, dass man heutzutage sagt, dass 75min. pro Fahrtstrecke zumutbar sind, da man nicht erwarten kann eine Arbeitsstelle in direkter Umgebung zu erhalten... Das einzige was gesetzlich geregelt ist sind die Arbeitszeiten (JuArbSchG). Das JuSchG bezieht sich rein auf den Schutz der Jugend in der Öffentlichkeit, was aber nicht mit dem Arbeitsweg zu tun hat ...

  • Antwort von seatleon2010 24.03.2011
    1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich

    die frage hättet ihr euch stellen sollen BEVOR er die ausbildung angefangen hat, oder soll er jetzt kündigen?

  • Antwort von Det1965 24.03.2011
    1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich

    2 x 1,5 Stunden Arbeitsweg sind aktzeptabel. Auch wenns schwer ist. Bleibt euch denn ne andere Alternative? Bringt das eine Jahr schnell hinter euch, dann sollte vielleicht ein kleines, preiswertes Auto möglich sein. Jetzt übrigens wäre auch ein Moped schon möglich, 25 km ist da nicht zu viel.

     

  • Antwort von Folkopo 24.03.2011
    1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich

    In solchen Fällen kann man auch mit 16 den Führerschein machen lassen, der dann nur für die Strecke Arbeitsstätte und Wohnsitz gültig ist. 

     

    Die Sonderanträge kriegst du bei der Führerscheinstelle. 

  • Antwort von mercipur 24.03.2011
    1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich

    Solange der Arbeitgeber die Höchstarbeitszeiten einhält, ist das kein Problem. Mit 17 ist er doch eh schon fast erwachsen.

     

    Vielleicht gibt es ja auch noch schnellere Möglichkeiten, um zur Arbeit zu kommen? Fahrrad, Moped, usw.????

  • Antwort von eichorn 24.03.2011
    1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich

    Ist doch nich lang.Er kann ja mit dem Fahrad fahren.Vileicht gehts schneller

  • Antwort von sheila1 24.03.2011

     es ist am arbeitnehmer zu schaue wie er zur arbeit kommt. es gibt kein gesetz wie lang oder wie kurz de weg sei darf. zu uns nach luxemburg kommen franzosen belgier deutsche sogar hollaender jeden tag zur arbeit. und die fahren teilweise 3 st. hin und 3 st. zurueck. und bekommen nicht mal bezuingeld. es gibt villeicht in der nachbarschaft jemand der in die gegend faehrt und ihn mitnehmen koennte. frag einfach mal nach. er soll sich auch auf de arbeit mal umfragen ob es eine moeglichkeit gibt sich anzuschliessen. es gibt auch welche die schreiben aus dass sie jeden tag da hin und zurueck fahren. frage auf der gemeinde nach.oder gib eine annonce auf. natuerlich mit dem noetigen ernst. es soll ihm ja ncihts schlimmer geschehen auf dem weg.gruss aus lux

  • Antwort von powerspinner 24.03.2011

    Wieso ist der 13 Stunden unterwegs?

    Wie lange arbeitet er denn pro Tag?

  • Antwort von killerkekx 24.03.2011

    führerschein währ ne lösung,

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