Habe gerade von meiner Firma einen Festvertrag bekommen,darin ist eine Probezeit von 6 Monaten festgelegt! Habe allerdings mit Zeitverträgen(2x ein halbes Jahr) und über Zeitarbeitsfirma bereits 1 1/2 Jahre in der Firma hinter mir! Sind die 6 Monate Probezeit rechtens?

Gesetzlich vorgeschrieben ist die Probezeit bei einem unbefristeten Arbeitsverhältnis nicht. Sie wird über den Arbeitsvertrag vereinbart, in einzelnen Branchen gibt es auch Tarifvertragslösungen. Eine Probezeit zwischen drei und sechs Monaten gilt als üblich, im Einzelfall sind aber auch neun Monate möglich.

Durchaus - zumal es sich um einen festen Vertrag handelt

Die spielt kündigungsschutzmäßig und kündigungsfristmäßig keine Rolle mehr. Insofern dürfte es keine Bedeutung haben, sie in nem Vertrag zu unterschreiben.
andreas48 am 24. Juni 2008 07:05 sehe ich auch so..
Ganz einfach: Dein 1.Arbeitsverhältnis über Zeitarbeitsfirma, hat nichts mit dem Vertrag, den den jetzt geschlossen hast zu tun. Das heißt, die "neue" Firma kann eine Probezeit festlegen, die wie schon richtig erwähnt, variabel sein kann. Üblicherweise sind 6 Monate. Also alles rechtens und völlig normal.
bitmap am 24. Juni 2008 21:41 Bitte die Frage genau lesen. Jana07 ist bereits seit 1 Jahr in dieser Firma angestellt. Da bringt eine erneute Probezeit in dieser Firma nichts. Ansonsten siehe meine Antwort hier.
@bitmap Ich habe die Frage gelesen und was passt da mit meiner Antwort nicht überein? Und was heißt: "..Probezeit in dieser Firma bringt nichts?" Kannst Du mir das bitte erklären? Ich verstehe den Satz nicht. Bringt für wen nichts? Nicht falsch verstehen, aber ich möchte Deine Antwort nur verstehen.
Danke für die Antwort!