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Wie lange darf die ARGE meinen Sohn jedesmal "festhalten!" jedesmal bis zu 3 Stunden?!

gefragt von Grapparosine am 02.06.2009 um 20:50 Uhr

Bis mein Sohn seine neue Stelle anfängt, lt. Arbeitsvertrag, August, bittet die ARGE ihn trotzallem immer wieder für "Besprechungen" herein. Die "Beraterin" hält ihn jedesmal bis zu 3 Stunden fest, wegen Nichtigkeiten. Wie lange darf das Amt jemanden "fest halten"?

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ARGE x 1.102 Schikane x 7 Arbeitsberaterin x 1

conni75
beantwortet von conni75 am 2. Juni 2009 20:51
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ich glaub die ist in euren sohn verschossen


Schnuffduff
beantwortet von Schnuffduff am 2. Juni 2009 20:57
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Geh mal in dieses Forum die kennen sich vielleicht auch in solchen Schikanen aus... http://www.elo-forum.org/


mops09
beantwortet von mops09 am 2. Juni 2009 20:54
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was machen die bzw. wie wird er beschäftigt? ich meine auch, dass das reine Schikane ist. Zumal er bald in Arbeit ist. Kannste das mal etwas näher erleutern?

Kommentar von Grapparosine am 2. Juni 2009 20:57

Sie würde ihn für die restliche WArtezeit irgendwohin vermitteln, das nicht möglich ist, da er derzeit noch einen Minijob ausführt. Ab August Festanstellung! Sie erzählt von Gott u.der Welt, von anderen Arbeitslosen, von sich und wie man das Leben zu meistern hat. Vorwürfe, Klein machen usw. Er lässt zwar viel abprallen, aber danach ist er fix und alle

Kommentar von 56b03c7490b755d980b58db2777b9a3csmallSchnuffduff am 2. Juni 2009 20:59

Bei der nächsten Einladung hat er einen Arzt Termin der ihn sicher krank schreibt weil er eine Magen Darm Grippe oder ähnlich hat...

Kommentar von Grapparosine am 2. Juni 2009 21:03

Nein, ist nicht seine und nicht meine Art. Damit klärt man nichts, schiebt man nur auf. Danke aber :-)

Kommentar von 8384b4a70b150f5a5dc42e46468131f3smallmops09 am 2. Juni 2009 21:08

sehe ich anders - das macht keinen Sinn und da gibt es auch nichts zu klären. Sie sitzt am längeren Hebel und setzt ihn unter Druck. Das wird ihm wohl kaum helfen. Warum soll er sich den Situationen aussetzen? Das bringt GAR NICHTS.

Kommentar von 8384b4a70b150f5a5dc42e46468131f3smallmops09 am 2. Juni 2009 21:04

GUTER TIPP!!! und das durchziehen, bis er endlich da weg ist!

Kommentar von 56b03c7490b755d980b58db2777b9a3csmallSchnuffduff am 2. Juni 2009 21:09

Ist normal auch nicht meine Art aber bei der Arge geht es manchmal nicht anders!!


critter
beantwortet von critter am 2. Juni 2009 20:53
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Das ist ja das Neueste, dass eine Mitarbeiterin einen "Kunden" festhält. Wie hat man sich das vorzustellen? Meistens ist die Wartezeit, bis jemand aufgerufen wird sehr lange, aber dann geht das doch ruckzuck. Und sowas ist doch kein Festhalten.

Kommentar von Grapparosine am 2. Juni 2009 20:55

Er wird jediglich bis zu 3 Std. jedes Mal!! vollgelabert oder einfach sitzen gelassen und sie tippt im Computer rum. Private Dinge von sich lässt sie vom Stapel und eben von anderen "Arbeitslosen". Wenn er sie bittet gehen zu dürfen, meint sie, dass sie das bestimmt, nicht er. Somit sitzt er fest....

Kommentar von 8384b4a70b150f5a5dc42e46468131f3smallmops09 am 2. Juni 2009 20:57

ich würde da mal mitgehen - wo sind wir denn!

Kommentar von Grapparosine am 2. Juni 2009 20:58

Wir wollten einen Sozialberater von der Caritas mitnehmen, dem wurde verweigert mit ins Büro zu gehen.

Kommentar von 8384b4a70b150f5a5dc42e46468131f3smallmops09 am 2. Juni 2009 21:00

HALLO????????? Mal ehrlich - Dienstaufsichtsbeschwerde - das gibt es auch bei der ARGE - also ich hab ja schon viel gehört - aber das ist der absolute Gipfel. Ist man denn schon entmündigt?????

Kommentar von 56b03c7490b755d980b58db2777b9a3csmallSchnuffduff am 2. Juni 2009 20:57

Wehrt euch gegen diese Schikane!!

Kommentar von 56b03c7490b755d980b58db2777b9a3csmallSchnuffduff am 2. Juni 2009 21:01

Wenn dein Sohn jemanden mit nehmen will dann soll er an der Tür vom SB sagen...dass es sein Beistand!! ist den darf die Arge nicht verweigern!!Ein Beistand sollte aber nur in der Ecke sitzen und einfach zu hören.

Kommentar von 683cd8be911c3897e982ad9db4016ba4smallcritter am 2. Juni 2009 21:01

Das ist wirklich seltsam. Wende Dich an den Arbeitsamtsleiter und lass die Sache klären!


romeo27
beantwortet von romeo27 am 2. Juni 2009 20:53
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Zeige doch mal ein Bild von deinem Sohn !


korayu
beantwortet von korayu am 2. Juni 2009 20:51
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im gesetz steht ca 2 std ausnahmen sind vorbehalten

Kommentar von 002b90f5d0a42ed1cc16e36d4de98626smallregideur am 2. Juni 2009 20:53

Hast Du dafür bitte einen Link???

Ich kenne das nur für Straftaten aber nicht für Arbeitsvermittlungen.


Qetan
beantwortet von Qetan am 2. Juni 2009 20:51
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Das ist reine Schikane, ich würde mich wehren.


regideur
beantwortet von regideur am 2. Juni 2009 20:51
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Festhalten kann ihn gar keiner!


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