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Wie lange darf die Abrechnung für Wasser und Gas gesetzlich dauern?

gefragt von Pabst11 am 04.08.2009 um 17:15 Uhr

Jahresabrechnung 2009

Habe heute die Betriebskostenabrechnung für 2008 und 2009 bis Juli bekommen da ich ausgezogen bin 1165 € . Diese sind aufgerechnet von 2007 da noch keine genaue Abrechnung möglich ist, weil die Verwaltung noch kein bescheit von den Abrechnungsunternehmen hat. Laut aussage der Verwaltung kann die Abrechnung noch bis ende diesen beziehungswiese bis nähsten jahres gehen. Also ziehen sie mir die Betriebskostenabrechnung für 2008 und 2009 bis Juli, als hochrechnung von 2007 von meiner Kaution ab. Ist dies gesetzlich richtig das eine Abrechnung vom letzten Jahr fast 12 monate dauern kann ab der Ablesung im Januar 2009 ? Und warum wird ab der ersten nachzahlung nicht die Nebenkosten der Miete um ein teil erhöht? Ist eine Warme Wohnung jetzt Luxus. Darf ich mich in meiner neuen Wohnung jetzt noch Waschen? Wenn das schon für zwei personen 1165 € für 19 monate zusätzlich kostet wie teuer wirds denn erst wenn wir ein Kind haben.

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Überhöhte Nachzahlung x 1 ünverschämte Betriebskosten x 1 Gas -Wasser Luxus x 1

anja0510
beantwortet von anja0510 am 4. August 2009 18:10
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Wendet Euch an einen Mieterverein in Eurer Nähe. Dort beraten Rechtsanwälte kompetent und effektiv. Soweit ich weiß, ist eine Abrechnung bis max. 2 Jahre rückwirkend zulässig. Die Nachzahlung hängt ja auch mit der Gebäudeisolierung zusammen. Deshalb wurde der Energiepaß eingeführt. Leider gibt es auch da pauschale Pässe, so daß der Mieter nicht wirklich schlauer ist, bzgl. Energieverbrauch.



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