schatzi am 07.04.2008 um 19:36 Uhr
Nach dem Umzug im September 2007 kam jetzt die Rechnung des Ex-Vermieters für den Schadenersatz, also die Mängel laut Wohnungsübergabe. Ist bezahlt. Daraufhin hab ich die Kaution eingefordert (drei Kaltmieten), worauf mir beschieden wurde, dass man die Betriebskostenabrechnung abwartet, und zwar bis ca. Juni/August 2008. Ist das Usus??? Darf der Vermieter die Kaution so lange einbehalten? (Ich hab sämtliche Rechnungen aus dem Dispo bezahlt....) Das wäre dann fast ein Jahr. Ich fühle mich doch über den Tisch gezogen, so aus dem Bauch heraus.....

Ist leider rechtens, die Kaution einzubehalten bis die Nebenkosten abgerechnet sind. Habe aber schon einen Vermieter dazu gebracht, wenigstens einen Teil der Kaution vorher herauszugeben, mit dem Verweis auf die Höhe der Letzten Abrechnungen. Viel Glück!
der vermieter hat 12 monste zeit die kaution auszuzahlen.
achte dann auch drauf, das du die zinsen dafür mit bekommst, denn er ist verpflichtet deine kaution gewinnbringend mind. auf ein sparbuch anzulegen. diese zinsen stehen dir mit zu.
schatzi am 7. April 2008 19:44 Ja, danke dir. Weiß ich wenigstens bescheid..........
korrigiere, hab nochmal recherchiert, es sind 6 monate. sorry :o))
schatzi am 7. April 2008 19:51 Doch 6 Monate?? Kannst du mir die Quelle mitteilen? Hab das so nicht gefunden. Danke im voraus ;o)
hier antwortete ein rechtsanwalt, das die obergrenze vom bgh bei 6 monaten gesehen wird.
http://www.frag-einen-anwalt.de/Einbehaltene-Mietkaution!f10157.html
schatzi am 7. April 2008 21:15 "Die Seite die Sie angefordert haben, konnte nicht gefunden werden."
Naja ich google nochmal..... Danke jedenfalls.

Ich hatte damals auch auf die nächste abrechnung warten müssen. Die Hälfte hatte ich gleich bekommen, die andere Hälfte nachdem die Nebenkostenabrechnung erstellt war.
schatzi am 7. April 2008 20:08 Danke. Vll sehe ich doch mal was geht...

Ich warte nun seit Dezember 2006 auf meine Kaution. Das ist ´ne riesen Frechheit. Werde ständig nur mit dummen Ausreden vertröstet. Und das, wo wirklich alles geklärt ist. Ich denke, so wirklich kann man da gar nichts tun. Die sitzen einfach am längeren Hebel. Jedoch stimmt die Aussage mit der gewinnbringenden Anlage. Hab meinen ehemaligen Vermieter vor einigen Tagen darauf hingewiesen und damit hat er dann wohl doch nicht gerechnet ;-) ... Viel Glück für dich!
schatzi am 7. April 2008 19:57 Für dich auch. Dezember 06 is ja wirklich schon lang her...

Du irgendwie ist da im Internet nichts wirklich eindeutiges zu finden. Meine Meinung war eigentlich, das der Vermieter die Kaution überhaupt nicht als Sicherheit für die Nebenkostenerstattung zurückhalten darf. Aber das scheint so nicht zu stimmen, frag doch mal beim Mieterverband nach. Hier noch den Link zu meiner Googel suche: http://www.google.de/search?hl=de&q=Wie+lange+darf+der+Vermieter+die+Kaution...
schatzi am 7. April 2008 19:49 Ja, hatte eben auch erst gegoogelt, aber die diversen Foren verwirren einen nur noch mehr. Wenn wie oben geschrieben 12 Monate gelten, Pech. Ich hatte halt 6 Monate in Kopf. Danke jedenfalls für die Mühe.
Ich wünsche dir dies nicht: Auf meine Kaution musste ich "nur" 1 Jahr warten, aber auch nur, weil der Richter mir diese rechtlich zugesprochen hat. Mein Vermieter EIN RECHTSANWALT wollte sie einbehalten, weil ich angeblich zu viele Löcher in die Badwand gebohrt habe. Löcher zum Aufhängenm von Möbelteilen (Es waren wirklich nur 8!) Begründung des Richtes: Finden sie nicht auch, dass 3800 DM (damalige Kautionssumme) für 8 Löcher etwas zu hoch sind? Also notfalls Klagen, du bekommst garantiert Recht.
schatzi am 7. April 2008 21:13 Der Richter hat Humor :o) Danke dir.
Danke dir. Der Vermieter ist nicht der Typ, mit dem man sich gerne an einen Tisch setzt und um etwas bittet. Leider...