gutefrage.net, die Ratgeber Community
Login   |  Registrieren   |  Forum |  Richtlinien & FAQ


Wie lange darf der Vermieter die Kaution einbehalten?

gefragt von spatzispatzi am 07.04.2008 um 19:36 Uhr

Nach dem Umzug im September 2007 kam jetzt die Rechnung des Ex-Vermieters für den Schadenersatz, also die Mängel laut Wohnungsübergabe. Ist bezahlt. Daraufhin hab ich die Kaution eingefordert (drei Kaltmieten), worauf mir beschieden wurde, dass man die Betriebskostenabrechnung abwartet, und zwar bis ca. Juni/August 2008. Ist das Usus??? Darf der Vermieter die Kaution so lange einbehalten? (Ich hab sämtliche Rechnungen aus dem Dispo bezahlt....) Das wäre dann fast ein Jahr. Ich fühle mich doch über den Tisch gezogen, so aus dem Bauch heraus.....


Weitere Fragen zu verwandten Themen finden Sie hier:

Mietrecht (3728)
Miete (3157)
Kaution (445)
ähnliche Fragen
Frage beantworten


Delot
beantwortet von Delot am 7. April 2008 19:39
5x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Ist leider rechtens, die Kaution einzubehalten bis die Nebenkosten abgerechnet sind. Habe aber schon einen Vermieter dazu gebracht, wenigstens einen Teil der Kaution vorher herauszugeben, mit dem Verweis auf die Höhe der Letzten Abrechnungen. Viel Glück!

Kommentar von 80a8de69641ad17b1a24b5bb6749e80csmallspatzi am 7. April 2008 19:45

Danke dir. Der Vermieter ist nicht der Typ, mit dem man sich gerne an einen Tisch setzt und um etwas bittet. Leider...


xyungeloest
beantwortet von xyungeloest am 7. April 2008 19:39
4x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

der vermieter hat 12 monste zeit die kaution auszuzahlen.

achte dann auch drauf, das du die zinsen dafür mit bekommst, denn er ist verpflichtet deine kaution gewinnbringend mind. auf ein sparbuch anzulegen. diese zinsen stehen dir mit zu.

Kommentar von 80a8de69641ad17b1a24b5bb6749e80csmallspatzi am 7. April 2008 19:44

Ja, danke dir. Weiß ich wenigstens bescheid..........

Kommentar von Simple_avatar10smallxyungeloest am 7. April 2008 19:49

korrigiere, hab nochmal recherchiert, es sind 6 monate. sorry :o))

Kommentar von 80a8de69641ad17b1a24b5bb6749e80csmallspatzi am 7. April 2008 19:51

Doch 6 Monate?? Kannst du mir die Quelle mitteilen? Hab das so nicht gefunden. Danke im voraus ;o)

Kommentar von Simple_avatar10smallxyungeloest am 7. April 2008 20:08

hier antwortete ein rechtsanwalt, das die obergrenze vom bgh bei 6 monaten gesehen wird.

http://www.frag-einen-anwalt.de/Einbehaltene-Mietkaution!f10157.html

Kommentar von 80a8de69641ad17b1a24b5bb6749e80csmallspatzi am 7. April 2008 21:15

"Die Seite die Sie angefordert haben, konnte nicht gefunden werden."

Naja ich google nochmal..... Danke jedenfalls.


schurke
beantwortet von schurke am 7. April 2008 20:01
4x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Ich hatte damals auch auf die nächste abrechnung warten müssen. Die Hälfte hatte ich gleich bekommen, die andere Hälfte nachdem die Nebenkostenabrechnung erstellt war.

Kommentar von 80a8de69641ad17b1a24b5bb6749e80csmallspatzi am 7. April 2008 20:08

Danke. Vll sehe ich doch mal was geht...


Wolpertinger
beantwortet von Wolpertinger am 7. April 2008 19:44
2x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Du irgendwie ist da im Internet nichts wirklich eindeutiges zu finden. Meine Meinung war eigentlich, das der Vermieter die Kaution überhaupt nicht als Sicherheit für die Nebenkostenerstattung zurückhalten darf. Aber das scheint so nicht zu stimmen, frag doch mal beim Mieterverband nach. Hier noch den Link zu meiner Googel suche: http://www.google.de/search?hl=de&q=Wie+lange+darf+der+Vermieter+die+Kaution...

Kommentar von 80a8de69641ad17b1a24b5bb6749e80csmallspatzi am 7. April 2008 19:49

Ja, hatte eben auch erst gegoogelt, aber die diversen Foren verwirren einen nur noch mehr. Wenn wie oben geschrieben 12 Monate gelten, Pech. Ich hatte halt 6 Monate in Kopf. Danke jedenfalls für die Mühe.


Bubbles
beantwortet von Bubbles am 7. April 2008 19:53
2x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Ich warte nun seit Dezember 2006 auf meine Kaution. Das ist ´ne riesen Frechheit. Werde ständig nur mit dummen Ausreden vertröstet. Und das, wo wirklich alles geklärt ist. Ich denke, so wirklich kann man da gar nichts tun. Die sitzen einfach am längeren Hebel. Jedoch stimmt die Aussage mit der gewinnbringenden Anlage. Hab meinen ehemaligen Vermieter vor einigen Tagen darauf hingewiesen und damit hat er dann wohl doch nicht gerechnet ;-) ... Viel Glück für dich!


Kommentar von 80a8de69641ad17b1a24b5bb6749e80csmallspatzi am 7. April 2008 19:57

Für dich auch. Dezember 06 is ja wirklich schon lang her...


anonym
beantwortet von skeptiker007 am 7. April 2008 21:08
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Ich wünsche dir dies nicht: Auf meine Kaution musste ich "nur" 1 Jahr warten, aber auch nur, weil der Richter mir diese rechtlich zugesprochen hat. Mein Vermieter EIN RECHTSANWALT wollte sie einbehalten, weil ich angeblich zu viele Löcher in die Badwand gebohrt habe. Löcher zum Aufhängenm von Möbelteilen (Es waren wirklich nur 8!) Begründung des Richtes: Finden sie nicht auch, dass 3800 DM (damalige Kautionssumme) für 8 Löcher etwas zu hoch sind? Also notfalls Klagen, du bekommst garantiert Recht.

Kommentar von 80a8de69641ad17b1a24b5bb6749e80csmallspatzi am 7. April 2008 21:13

Der Richter hat Humor :o) Danke dir.


Frage beantworten

Noch nicht die richtige Antwort? Dann hier in allen Fragen und Tipps suchen:




Verwandte Fragen

Verwandte Fragen


Mehr verwandte Fragen

Verwandte Fragen
Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.