Hallo Meine Frage: Wie lange darf der Vermieter Besuch haben ohne diese mit in die Nebenkosten mit einzurechnen ??
Aaaaalso, zum Grund meiner Frage. Unser Vermieter hat vor nicht langer Zeit seine Eltern für 5 bis 6 Monaten beherbergt. Etwa 3 Monate im Frühjahr letzten Jahres und etwa 2 bis 3 Monate zum Ende letzten Jahres. Wir haben uns mit dem Vermieter auseinander gesetzt, da wir der Meinung sind, dass dieser "Langzeit Besuch" definitiv mit in die Nebenkosten etc. mit eingerechnet werden müssen ! Jedoch sagt der Vermieter, dass enge Verwante (z.B. Eltern) bis zu 6 Monate -per Gesetz- als Besuch gelten ...
ist dies richtig ? leider finde ich im Inet nicht so viele Infos darüber, bzw. suche ich evtl falsch.
ich danke schonmal

Nein, das stimmt definitiv nicht. Meine Chefs haben auch Mietshäuser und ich selber mache mit meiner Chefin gemeinsam die NK-Abrechnungen jedes Jahr neben meinem normalen Job dort zusätzlich. Z.B. ist es so, dass, wenn sich eine Familie vermehrt - sei es ein Kind bekommt - oder aber von einem Mann, die pflegebedürftige Mutter war gestorben - so wird sogar so gerechnet - dass z. B. 5 Monate mit 2 Personen abgerechnet wird und 7 Monate mit 3 Personen. Nö nö - so einfach geht das nicht. Da macht Dein VM es sich aber einfach - er kann Euch schließlich nicht die Kosten für eine so lange Dauer auf die Nase drücken. Wenn Du mich fragst NEIN - Mieterschutzbund oder Rechtsanwalt nochmal zur Sicherheit fragen.

Alles Spekulationen. Schau lieber mal hier:www.dmb.de/besuch
es ist wie bei dir länger wie sechs wochen is nicht alles was drüber ist muss gezahlt werden... ansonsten frag beim mieterbund nach..
Heiko075 am 23. Mai 2009 11:33 kann man das auch so erklären, dass man es versteht?
na klar.. besuch darf man bekommen.. aber nur sechs woichen lang.. das heisst dafür brauch man nicht mehr nebenkosten zahlen... aber alles was über diese sechs wochen hinnausgeht muss in der nebenkosten abrechnung anngerechnet werden...
ah, danke Jaunty für den Link !
"... Wenn der Besucher allerdings länger als 6 Wochen am Stück in der Mieterwohnung lebt, hat der Vermieter durchaus das Recht nachzufragen, ob der „Besucher“ nicht tatsächlich schon Mitbewohner oder Untermieter geworden ist. In diesen Fällen müsste der Vermieter informiert und um Erlaubnis gefragt werden, der „Besucher“ müsste unter Umständen in die Betriebskostenumlage mit einbezogen werden. "
heiß ja im Umkehrschluss, dass auch der Vermieter bis zu 6 Wochen Besucher jeglicher Art (ob nahe Verwante oder wen oder was auch immer) ohne neuberechnung der Nebenkosten beherbergen kann. Drüber hinaus, muss er eine Neuberechnung vornehmrn.
Richtig ??
ps: wir haben letzte Woche die Nebenkostenabrechnung eingereicht bekommen und das ohne den Einbezug des Besuchs ! Daher auch mein Interesse
Wie werden denn deine Nebenkosten abgerechnet? Wenn es nach Wohnfläche geht, dann spielt es keine Rolle, wie viele Personen in der Wohnung sind.
Erst wenn z.B. Wasser/Abwasser, Müll etc. nach Personen abgerechnet werden, dann macht sich der Besuch in den Nebenkosten bemerkbar.
ja das ist richtig was eurer vermieter euch gesagt hat....bis 6 monate zählt als besuch.....
Keine Ahnung vom Mietrecht, aber falsche, dumme Kommentare abgeben. Was soll das?
sorry....sollte 6 wochen heisen.....

ist doch egal...die nebenkosten host du dir am ende des jahres wieder !!! (nebenkosten endabrechnung) und dann würde ich die neu berechnen !!!
Was soll denn dieser Kommentar. Du hast vom Mietrecht keine Ahnung, dann lass doch die Finger von der Tastatur.

Erkundige dich mal beim Mieterbund die wissen genau Bescheid hier kann man nur Spekulieren
Das lässt sich doch ohne Einblick in den Mietvertrag zu haben garnicht beantworten. Wenn Nebenkosten nach qm Wohnfläche abgerechnet werden, dann ist der Tipp mit dem Mieterverein rausgeworfenes Geld.
darum gehts ja garnicht auch wenn nach quadratmeter abgerechnet wird ist doch mit zwei personenmehr im haus auch mehr verbraucht worden.. und wenn die mieter die grössere wohnung haben zahlen sie doch automatisch mehr oder???
Auch du hast von Mietrecht keine Ahnung. Mache dich doch zuerst einmal schlau, bevor du hier falsch kommentierst.