Hab mich gestern fast mit einem Kumpel gestritten: es ging darum, wie lange ein Notarzt einen krankschreiben darf, also zum Beispiel nach einem Kreislaufzusammenbruch oder so was. a) darf der das überhaupt und b) wie lange maximal?

Der Notarzt darf bescheinigen, dass du bei ihm zur Notbehandlung warst - den Krankenschein wird dir dann dein Hausarzt ausstellen

Der Notarzt ( Notdienst)schreibt Dich nur für den Tag des Notdienstes Krank. Danach mußt Du zu Deinem Hausarzt gehen um die Krankschreibung falls nötig zu verlängern.

Der Notarzt (gehört zum Rettungsdienst) schreibt überhaupt nicht krank, der Ärztliche Notdienst bzw. Bereitschaftsdienst maximal bis die regulären Praxen wieder öffnen, falls Du Nachts oder am Wochenende arbeiten müsstest... Regulär ist nur der Hausarzt bzw. Facharzt dafür zuständig!

Da eine Freundin im Rettungsdienst tätig ist, möchte sie darauf hinweisen, dass es um den sog. hausärztlichen Vertretungsdienst geht. Der Notarzt kommt mit Blaulicht und behandelt lebensbedrohliche Erkrankung und Unfälle.
Der hausärztliche Vertretungsdienst schreibt i.d.R. bis zum nächsten Werktag krank.
MikeFFM am 4. Februar 2009 11:49 Den Unterschied zwischen NA und ÄND wird die Menschheit nie kapieren...

der Notarzt bringt dich in die Klinik, aber krankschreiben wird er dich nicht. Das macht dann die Klinik oder der Hausartz

Ich hab noch nie gehört, das der Notarzt überhaupt jemanden krankgeschrieben hätte!!! Wenn du ins Krankenhaus gebracht wirst erledigen die das da oder eben der Arzt, der dich weiterbehandelt!
ein notarzt nicht ausser er schickt dich ins krankenhaus wenn nicht dann musst du am nächsten tag zu deinem hausarzt
Der ärztliche Notdienst kann eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung über den von ihm als notwendig erachteten Zeitraum ausstellen. Ein offizielles Limit gibt es nicht.
MikeFFM am 4. Februar 2009 12:15 Echt, geht das in Bayern? Hier in Hessen nicht, da hat es die KV anders geregelt. Bestandsschutz und so ;-)
Die KV hat doch mit der AU gar nichts zu tun. Die erfährt noch nicht einmal davon, da AU-Daten nicht an die KV übermittel werden. Involviert sind nur Patient, Arbeitgeber und KK, und letztere würde sich sicherlich ganz rasch melden, wenn die AU nicht anerkannt wird.
Möglicherweise gibt es aber KV-spezifische Dienstanweisungen, jedoch konnte ich auch in der Notdienstordnung der KV Hessen keinen entsprechenden Passus finden. Auch hier steht der allgemeine Hinweis:
"Die im Notdienst erbrachten ärztlichen Leistungen einschließlich Arznei- und sonstiger Verordnung müssen zweckmäßig, wirtschaftlich und ausreichend sein und den gesetzlichen und vertraglichen Bestimmungen entsprechen." Dies schließt auch die AU-Bescheinigung ein.
MikeFFM am 4. Februar 2009 12:55 Aber die KV ist für den ÄND verantwortlich. Ich arbeite oft "nebenbei" für einige ÄNDs im Umkreis, da liegen nicht einmal die Formulare für eine AU vor!
Nicht der Notarzt, denn zu dem geht man nicht, der kommt. Du meinst den Ärztlichen Notdienst...
Genau den - ich schrieb nur Notarzt, weil der Frager ihn erwähnte ;-)