gutefrage.net, die Ratgeber Community
Login   |  Registrieren   |  Forum |  Richtlinien & FAQ

Wie lange darf der Notarzt einen krankschreiben?

gefragt von peterplastikpeterplastik am 04.02.2009 um 11:43 Uhr

Hab mich gestern fast mit einem Kumpel gestritten: es ging darum, wie lange ein Notarzt einen krankschreiben darf, also zum Beispiel nach einem Kreislaufzusammenbruch oder so was. a) darf der das überhaupt und b) wie lange maximal?

Frage beantworten

Hier finden Sie weitere Fragen zu den Themen:

Krankheit x 3.467 Arzt x 2.957 Notfall x 151 Krankmeldung x 131 Notarzt x 32 krankschreiben x 19 akut x 6 Krankschrift x 3

kiralee
beantwortet von kiralee am 4. Februar 2009 11:44
2x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Der Notarzt darf bescheinigen, dass du bei ihm zur Notbehandlung warst - den Krankenschein wird dir dann dein Hausarzt ausstellen

Kommentar von Ad7f60134a588bbd9f16f5980f53599bsmallMikeFFM am 4. Februar 2009 11:56

Nicht der Notarzt, denn zu dem geht man nicht, der kommt. Du meinst den Ärztlichen Notdienst...

Kommentar von E7b66e6b5d29f7f3b561e45078d26a04smallkiralee am 4. Februar 2009 12:08

Genau den - ich schrieb nur Notarzt, weil der Frager ihn erwähnte ;-)


Tremor
beantwortet von Tremor am 4. Februar 2009 11:46
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Der Notarzt ( Notdienst)schreibt Dich nur für den Tag des Notdienstes Krank. Danach mußt Du zu Deinem Hausarzt gehen um die Krankschreibung falls nötig zu verlängern.


MikeFFM
beantwortet von MikeFFM am 4. Februar 2009 11:46
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Der Notarzt (gehört zum Rettungsdienst) schreibt überhaupt nicht krank, der Ärztliche Notdienst bzw. Bereitschaftsdienst maximal bis die regulären Praxen wieder öffnen, falls Du Nachts oder am Wochenende arbeiten müsstest... Regulär ist nur der Hausarzt bzw. Facharzt dafür zuständig!


ronnie68
beantwortet von ronnie68 am 4. Februar 2009 11:46
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Notarzt gar nicht, nur der Hausarzt.


Shark
beantwortet von Shark am 4. Februar 2009 11:46
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Da eine Freundin im Rettungsdienst tätig ist, möchte sie darauf hinweisen, dass es um den sog. hausärztlichen Vertretungsdienst geht. Der Notarzt kommt mit Blaulicht und behandelt lebensbedrohliche Erkrankung und Unfälle.

Der hausärztliche Vertretungsdienst schreibt i.d.R. bis zum nächsten Werktag krank.

Kommentar von Ad7f60134a588bbd9f16f5980f53599bsmallMikeFFM am 4. Februar 2009 11:49

Den Unterschied zwischen NA und ÄND wird die Menschheit nie kapieren...


holzstapel
beantwortet von holzstapel am 4. Februar 2009 11:46
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

ein notarzt kann dich nicht krankschreiben


damas
beantwortet von damas am 4. Februar 2009 11:46
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

der Notarzt bringt dich in die Klinik, aber krankschreiben wird er dich nicht. Das macht dann die Klinik oder der Hausartz


issie
beantwortet von issie am 4. Februar 2009 11:45
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Ich hab noch nie gehört, das der Notarzt überhaupt jemanden krankgeschrieben hätte!!! Wenn du ins Krankenhaus gebracht wirst erledigen die das da oder eben der Arzt, der dich weiterbehandelt!


anonym
beantwortet von Mona1909 am 4. Februar 2009 11:45
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

ein notarzt nicht ausser er schickt dich ins krankenhaus wenn nicht dann musst du am nächsten tag zu deinem hausarzt


Isartaucher
beantwortet von Isartaucher am 4. Februar 2009 12:12
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Der ärztliche Notdienst kann eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung über den von ihm als notwendig erachteten Zeitraum ausstellen. Ein offizielles Limit gibt es nicht.

Kommentar von Ad7f60134a588bbd9f16f5980f53599bsmallMikeFFM am 4. Februar 2009 12:15

Echt, geht das in Bayern? Hier in Hessen nicht, da hat es die KV anders geregelt. Bestandsschutz und so ;-)

Kommentar von Simple_avatar1smallIsartaucher am 4. Februar 2009 12:30

Die KV hat doch mit der AU gar nichts zu tun. Die erfährt noch nicht einmal davon, da AU-Daten nicht an die KV übermittel werden. Involviert sind nur Patient, Arbeitgeber und KK, und letztere würde sich sicherlich ganz rasch melden, wenn die AU nicht anerkannt wird.

Möglicherweise gibt es aber KV-spezifische Dienstanweisungen, jedoch konnte ich auch in der Notdienstordnung der KV Hessen keinen entsprechenden Passus finden. Auch hier steht der allgemeine Hinweis:

"Die im Notdienst erbrachten ärztlichen Leistungen einschließlich Arznei- und sonstiger Verordnung müssen zweckmäßig, wirtschaftlich und ausreichend sein und den gesetzlichen und vertraglichen Bestimmungen entsprechen." Dies schließt auch die AU-Bescheinigung ein.

Kommentar von Ad7f60134a588bbd9f16f5980f53599bsmallMikeFFM am 4. Februar 2009 12:55

Aber die KV ist für den ÄND verantwortlich. Ich arbeite oft "nebenbei" für einige ÄNDs im Umkreis, da liegen nicht einmal die Formulare für eine AU vor!


Wuhki
beantwortet von Wuhki am 4. Februar 2009 11:44
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

gibt keine maximale länge...


Frage beantworten

Verwandte Fragen

Verwandte Fragen

Noch nicht die richtige Antwort? Dann hier in allen Fragen und Tipps suchen:




Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.