carola1956 am 27.07.2009 um 0:42 Uhr

Für immer und ewig, so lange sie Dich brauchen
mal dran gedacht?

Moralisch ein Leben lang.
angelinajolie am 27. Juli 2009 00:49 endlich jemand, der meine Meinung teilt!
kieljo am 27. Juli 2009 00:53 Mache ich doch gerne. Meine ich auch so bei 3 Kindern.
Ich für meinen Teil, werde mich immer für meine Kinder verantwortlich fühlen.
bis max. 27 jahre
Gesetzlich bis 25, moralisch immer.
Selbst, wenn es gewisse Altersgrenzen gibt, wird der Familie vom Gesetz her eine wechselweise Versorgungspflicht auferlegt. Das gilt sowohl in die eine: Eltern-Kinder-, wie auch in die andere: Kinder-Eltern-Richtung.

bis zum ende der ausbildung bzw vollendetem 25 lebensjahr
das mit dem 25. lj ist nicht korrekt bis zum ende der erstausbildung bzw. zum ende einer möglichen anschlußausbildung

Unter ungünstigen Umständen bis zum 27. Lebensjahr.
ohne ausbildung musst die bis 25 durchfüttern...oder was meinst du?
Bis zum Ende der ersten Ausbildung.
www.internetratgeber-recht.de/Familienrecht/Unterhalt/unterhalt_5.htm

eigentlich bis 18 ... wenn die ausbildung länger dauert max bis 25

Bis zur Volljährigkeit. Evtl - wenn du magst und es notwendig ist - auch länger. Aber soweit ich weiß bist du, bis es 18 Jahre alt ist, verpflichtet dazu.
Hallo DaSu, leider muss ich Dich korrigieren. Laut Gesetz sind die Eltern verpflichtet, dem Kind Unterhalt zu gewähren, bis zur wirtschaftlichen Selbständigkeit - eingegrenzt durch die Konkretisierung - bis zum Abschluss der 1. Ausbildung. Damit hat sich unsere Regierung einen Gummiparagraphen geschaffen, um junge Erwachsene aus der Arge zu halten, allerdings begrenzt auf die Beendigung des 25 Lj. Clever unsere Regierung!!!
Gesetzlich bis zum 25 Lebensjahr, aber bei Hartz IV Empfängern kann das auch erheblich länger sein. Das Amt sieht schon zu, dass du als Eltern immer mit dem Bezahlen dabei bleibst.

das hängt meienes Erachtens voll und ganz von der speziellen familiären Situation ab;
...korrekt!!
Bin dabei
Spricht mir aus dem Herzen! DH