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Wie lange bin ich für mein Kind wirschaftlich Verantwortlich?

gefragt von carola1956carola1956 am 27.07.2009 um 0:42 Uhr

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angelinajolie
beantwortet von angelinajolie am 27. Juli 2009 00:43
7x
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Für immer und ewig, so lange sie Dich brauchen

und umgekehrt auch,

mal dran gedacht?

Kommentar von Felixguido am 27. Juli 2009 00:51

...korrekt!!

Kommentar von 6cc1c69b2867f677c03086c252460e3bsmallkieljo am 27. Juli 2009 00:53

Bin dabei

Kommentar von Simple_avatar3smallKolumna am 28. Juli 2009 06:27

Spricht mir aus dem Herzen! DH


kieljo
beantwortet von kieljo am 27. Juli 2009 00:46
4x
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Moralisch ein Leben lang.

Kommentar von 9e99a57b8facab09d87551f98298cd38smallangelinajolie am 27. Juli 2009 00:49

endlich jemand, der meine Meinung teilt!

Kommentar von 6cc1c69b2867f677c03086c252460e3bsmallkieljo am 27. Juli 2009 00:53

Mache ich doch gerne. Meine ich auch so bei 3 Kindern.


Lavendel53
beantwortet von Lavendel53 am 27. Juli 2009 00:51
3x
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Ich für meinen Teil, werde mich immer für meine Kinder verantwortlich fühlen.


gottesanbeterin
beantwortet von gottesanbeterin am 27. Juli 2009 00:42
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Solange du dich verantwortlich fühlst.


ZwieZeit
beantwortet von ZwieZeit am 27. Juli 2009 00:42
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Bis zur Volljährigkeit



anonym
beantwortet von sylvie82 am 27. Juli 2009 00:43
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bis max. 27 jahre

Kommentar von Simple_avatar3smallKolumna am 28. Juli 2009 06:29

Gesetzlich bis 25, moralisch immer.


anonym
beantwortet von Felixguido am 27. Juli 2009 00:51
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Selbst, wenn es gewisse Altersgrenzen gibt, wird der Familie vom Gesetz her eine wechselweise Versorgungspflicht auferlegt. Das gilt sowohl in die eine: Eltern-Kinder-, wie auch in die andere: Kinder-Eltern-Richtung.


jackian
beantwortet von jackian am 27. Juli 2009 00:43
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bis zum ende der ausbildung bzw vollendetem 25 lebensjahr

Kommentar von jumba am 27. Juli 2009 13:41

das mit dem 25. lj ist nicht korrekt bis zum ende der erstausbildung bzw. zum ende einer möglichen anschlußausbildung


JinxValentine
beantwortet von JinxValentine am 27. Juli 2009 00:43
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Unter ungünstigen Umständen bis zum 27. Lebensjahr.


anonym
beantwortet von rotius am 27. Juli 2009 00:43
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ohne ausbildung musst die bis 25 durchfüttern...oder was meinst du?


anonym
beantwortet von Norlicht am 27. Juli 2009 00:43
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Wenn du Pech hast, bis es 25 Jahre alt ist.


anonym
beantwortet von Lissa am 27. Juli 2009 00:43
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MoxFoulder
beantwortet von MoxFoulder am 27. Juli 2009 00:43
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eigentlich bis 18 ... wenn die ausbildung länger dauert max bis 25


DaSu81
beantwortet von DaSu81 am 27. Juli 2009 00:44
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Bis zur Volljährigkeit. Evtl - wenn du magst und es notwendig ist - auch länger. Aber soweit ich weiß bist du, bis es 18 Jahre alt ist, verpflichtet dazu.

Kommentar von Simple_avatar3smallKolumna am 28. Juli 2009 06:36

Hallo DaSu, leider muss ich Dich korrigieren. Laut Gesetz sind die Eltern verpflichtet, dem Kind Unterhalt zu gewähren, bis zur wirtschaftlichen Selbständigkeit - eingegrenzt durch die Konkretisierung - bis zum Abschluss der 1. Ausbildung. Damit hat sich unsere Regierung einen Gummiparagraphen geschaffen, um junge Erwachsene aus der Arge zu halten, allerdings begrenzt auf die Beendigung des 25 Lj. Clever unsere Regierung!!!


anonym
beantwortet von Schanny am 27. Juli 2009 00:48
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Gesetzlich bis zum 25 Lebensjahr, aber bei Hartz IV Empfängern kann das auch erheblich länger sein. Das Amt sieht schon zu, dass du als Eltern immer mit dem Bezahlen dabei bleibst.



blumenfrau
beantwortet von blumenfrau am 28. Juli 2009 21:24
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das hängt meienes Erachtens voll und ganz von der speziellen familiären Situation ab;


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