und auf welcher Rechtsgrundlage basiert die Elternzeit?

Der besteht bis zum letzten Tag der Elternzeit.
http://bundesrecht.juris.de/beeg/index.html (<- Rechtsgrundlage für Elternzeit und den Kündigungsschutz in dieser Zeit)
Gesetzliche Grundlage ist § 15 Bundeserziehungsgeldgesetz.
bitmap am 30. Oktober 2007 19:43 Ab 01.01.07. nicht mehr einschlägig.
Jetzt § 15 Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG).
Gesetzliche Grundlage ist § 15 Bundeserziehungsgeldgesetz.
Die Kündigung ist ab dem Zeitpunkt, von dem an Elternzeit verlangt wird, höchstens ab acht Wochen vor Beginn der Elternzeit, und während der gesamten Elternzeit ausgeschlossen.