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Wie lange besteht der Kündigungsschutz in der Elternzeit?

gefragt von ecomind am 30.10.2007 um 18:09 Uhr

und auf welcher Rechtsgrundlage basiert die Elternzeit?


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bitmap
beantwortet von bitmap am 30. Oktober 2007 18:13
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Der besteht bis zum letzten Tag der Elternzeit.

http://bundesrecht.juris.de/beeg/index.html (<- Rechtsgrundlage für Elternzeit und den Kündigungsschutz in dieser Zeit)


anonym
beantwortet von huegelset am 30. Oktober 2007 18:39
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Gesetzliche Grundlage ist § 15 Bundeserziehungsgeldgesetz.

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 30. Oktober 2007 19:43

Ab 01.01.07. nicht mehr einschlägig.

Kommentar von Simple_avatar4smallMathias Münch am 1. November 2007 18:09

Jetzt § 15 Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG).


anonym
beantwortet von huegelset am 30. Oktober 2007 18:39
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Gesetzliche Grundlage ist § 15 Bundeserziehungsgeldgesetz.


Mathias Münch
beantwortet von Mathias Münch am 1. November 2007 18:10
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Die Kündigung ist ab dem Zeitpunkt, von dem an Elternzeit verlangt wird, höchstens ab acht Wochen vor Beginn der Elternzeit, und während der gesamten Elternzeit ausgeschlossen.


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