Computermann am 07.01.2008 um 22:18 Uhr
ich habe ein Problem ! Ich bin anfang Oktober von einer Treppe gefallen und sehr Hart aufgeschlagen dabei eine Marmor Fensterbank zerstört.Ich habe dabei "NUR" den Brustwirbel Gebrochen !!! seither bin ich Krank ! aber wie Lange bekommt man eigentlich Krankengeld ??? zur Frage wie es mir jetzt geht ich habe erst nach Silvester meinen "Rückenpanzer" ablegen dürfen, ansonsten entsprechend ...vor allen ich werde vom Arzt immer Vertröstet jetzt könnte ich anfang Februar wieder Arbeiten gehen.Das hat er allerdings schon öfter gesagt es verschiebt sich immer weiter ...
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72 Wochen, Besser dich!
Computermann am 7. Januar 2008 22:25 wie soll ich das machen ??? ich würde gerne Arbeiten gehen aber ich kann fast nichts heben ! eine Flasche 1,5 Ltr. geht gerade so !
vampire am 7. Januar 2008 22:29 Werd gesund, das sollst du machen!
Computermann am 7. Januar 2008 22:38 du hast gut Lachen ... andere Menschen währen etweder im Rollstuhl oder auf dem Friedhof ! zerstöre mal eine 3cm dicke Fensterbank !!! und das mit nur einem Gebrochenem Rückenwirbel !
Krankengeld bekommt man in einem Dreijahreszeitraum bis zu eineinhalb Jahren auf die gleiche Diagnose.
Computermann am 7. Januar 2008 22:23 äm die 6 Wochen sind Rum !!! ich meinte wie Lange bekomme ich Geld von der Krankenkasse ???
Das Geld von der Krankenkasse nennt sich Krankengeld. Die 6 Wochen waren die Gehaltsfortzahlung.

Versicherte erhalten Krankengeld ohne zeitliche Begrenzung, für den Fall der Arbeitsunfähigkeit wegen derselben Krankheit jedoch für längstens achtundsiebzig Wochen innerhalb von je drei Jahren, gerechnet vom Tage des Beginns der Arbeitsunfähigkeit an. Tritt während der Arbeitsunfähigkeit eine weitere Krankheit hinzu, wird die Leistungsdauer nicht verlängert. Quelle: http://www.sozialhilfe24.de/gesparaanz893.html
was dann ???
6 Wochen lang Lohnfortzahlung vom Arbeitgeber, 72 Wochen Krankengeld von der Krankenkasse.
schon klar aber was dann nach 72 Wochen !
Zerbrich Dir dann den Kopf darüber. In den Bereich kommst Du doch wahrscheinlich gar nicht.
Danach wird man von der Krankenkasse "ausgesteuert" (heißt so) und an die Arbeitsagentur überwiesen. Dann gibt es Arbeitslosengeld I, wenn die bisherigen Beitragszeiten ausreichen. Wenn der Anspruch auf ALG I erschöpft ist, gibt es ALG II (Volksmund: Hartz IV).
das Problem ich kann nur ein paar stunden sitzen ! der rest muss ich liegen, jetzt muss ich mich wieder hinlegen ich kann nicht mehr Sitzen !