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Wie lang muss zwischen Arbeitsende und Arbeitsanfang vergehen?

gefragt von BigStgtGirlyBigStgtGirly am 11.06.2008 um 20:39 Uhr

Ich muss heut bis 22Uhr arbeiten und morgen wieder um 7Uhr anfangen, darf der Chef das?


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Reply


Moonlight
beantwortet von Moonlight am 11. Juni 2008 20:43
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Nein , das darf er nicht, es müssen 11 Stunden Erholung zwischen den Diensten liegen. Es gibt für Pflegberufe Ausnahmeregelungen.

ArbZG Ruhezeit

(1) Die Arbeitnehmer müssen nach Beendigung der täglichen Arbeitszeit eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens elf Stunden (in Ausnahmefällen nur 10 h) haben.

http://de.wikipedia.org/wiki/Arbeitszeitgesetz#Ruhen

Kommentar von A0fc7a6b9daf733da0cf5d86e1f16950small Moonlight am 11. Juni 2008 20:45

Verstöße des Arbeitgebers gegen die Vorschriften des Arbeitszeitgesetzes können nach dem Katalog des § 22 ArbZG umfassend als Ordnungswidrigkeiten geahndet werden. Begeht der Arbeitgeber Verstöße gegen materielle Regelungen des Gesetzes (und nicht nur gegen Aushang- und Informationspflichten) vorsätzlich und wird dadurch Gesundheit oder Arbeitskraft eines Arbeitnehmers gefährdet oder wiederholt der Arbeitgeber den Verstoß beharrlich, so begeht er eine Straftat des Nebenstrafrechts.

http://kuerzer.de/cQhCmsMas

Kommentar von Simple_avatar2smallBigStgtGirly am 11. Juni 2008 20:54

Okay, super klasse jetzt weiß ich alles haarklein :-) danke


Hoshie
beantwortet von Hoshie am 11. Juni 2008 20:44
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Laut Bundesarbeitsgesetz muss nach Beendigung der täglichen Arbeitszeit eine ununterbrochene Ruhepause von mindestens 11 Stunden eingehalten werden (ArbZG, Zweiter Abschnitt, Paragraph 5, Absatz 1)

Kommentar von D3a1b7c8ec587188781f00bbdcf41bcdsmallHoshie am 11. Juni 2008 20:47
Kommentar von Simple_avatar2smallBigStgtGirly am 11. Juni 2008 20:55

Super klasse, danke


anonym
beantwortet von Gisa1 am 11. Juni 2008 20:44
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nach diesseitigem Dafürhalten 11 Std. Arb.-Ende ---> Arb.-Beginn


Medard
beantwortet von Medard am 11. Juni 2008 20:44
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Nach Beendigung der Tagesarbeitszeit ist den Arbeitnehmern/innen eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens elf Stunden zu gewähren.


Brittchen
beantwortet von Brittchen am 11. Juni 2008 20:46
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Moon73 hat recht. Es müssen mindestens 10 Stunden dazwischen liegen. Mein Freund arbeitet in Schichten und wenn er mal von Spätschicht auf Frühschicht wechselt, macht er in der Regel 2 Stunden früher Feierabend. Aber auch nicht immer, da ihm ja sonst die Stunden fehlen.




Kommentar von 2dc2eb05e9572248e799d07e41b51ec6smallghostwriter am 11. Juni 2008 20:47

Richtig, so ist es bei meinem Mann in der Firma auch geregelt.


ghostwriter
beantwortet von ghostwriter am 11. Juni 2008 20:48
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Hab grad mal gegoogelt. Zwischen Arbeitsende u. Beginn müssen mind. 11 Std. Ruhepause liegen.So ist es bei meinem Mann in der Firma auch geregelt.


DerTroll
beantwortet von DerTroll am 11. Juni 2008 20:40
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klar darf er das.

Kommentar von 2dc2eb05e9572248e799d07e41b51ec6smallghostwriter am 11. Juni 2008 20:49

Es müssen 11 Std. dazwischen Ruhepause sein.

Kommentar von 8f8fce5153a07c2a63f86b38ea633039smallDerTroll am 11. Juni 2008 20:58

hm. Naja würde ich zur Not drauf verzichten, so wie es zur Zeit auf dem Arbeitsmarkt aussieht. Aber ich glaube, er darf das schon machen, sofern zeitnah ein Ausgleich stattfindet.


andreas48
beantwortet von andreas48 am 11. Juni 2008 20:43
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ja, das ist möglich und gesetzlich


anonym
beantwortet von option am 11. Juni 2008 20:44
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hallo,

nach 10 Stunden Arbeit ist nach Betriebsverfassungsbesetz Schluss. Wie lange die Pause sein weis ich nicht.


Miri29
beantwortet von Miri29 am 11. Juni 2008 21:02
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Wenn du in einem Pflegeberuf arbeitest darf er das aber sonst eigentlich nicht !!




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