Gestern hatte ein Freund einen harmlosen Unfall im Kreisverkehr. Er hat die Polizei gerufen, weil der Unfallverursacher sich aus dem Staub machen wollte. Es gab einen Zeugen, der sich aber aus dem Staub machen wollte, weil er "einen wichtigen Termin" hatte. Die Polize kam bestimmt 20 Minuten später, kurz nachdem der Zeuge schon fast gegangen wäre! Wie lang muss ein Zeuge eigentlich am Unfallort bleiben? Was macht man in einer solchen Situation am besten?

Ein Zeuge "muss" überhaupt nicht am Unfallort bleiben.
Es reicht völlig aus, wenn er seine Personalien angibt, aber auch dazu ist er nicht verpflichtet.

Der Zeuge muss nur solange am Unfallort bleiben bis seine Beteiligung festgestellt ist, also solange bis er den anderen Beteiligten Name und Anschrift mitgeteilt hat. Die Zeugenaussage kann er auch später noch machen.
boriswulff am 29. Dezember 2007 19:18 Richtig. Sich nur Anschrift und Telefonnummer geben lassen und dann den Zeugen gehen lassen.
sheewa am 29. Dezember 2007 19:51 Ausweis zeigen lassen, wg.der richtigen Adresse usw. Ist mir schon mal passiert das er falschen Namen und falsche Adresse angegeben hat.
panda02 am 30. Dezember 2007 10:37 Wenn kein Personenschaden vorliegt MUSS er überhaupt nicht dableiben.Die Sache geht nur die Beteiligten was an,sollen die sich doch die Köpfe einschlagen!!!

Zeugen müssen nicht da bleiben, sofern keine Hilfeleistung erforderlich ist. Es obliegt den Unfallbeteiligten, sich um die Beweissicherung (inkl. Zeugenaussagen) zu kümmern.

Vom Zeugen und vom Unfallbeteiligten aber auf jeden Fall den Ausweis zeigen lassen. Wegen der Adresse, er könnte ja auch eine Falsche angeben.
Eddy21 am 30. Dezember 2007 07:55 Am besten den Zeugen noch erkennungsdienstlich behandeln lassen, will man da Sicher gehen !
panda02 am 30. Dezember 2007 10:41 Eine private Person hat einer anderen Person gegenüber überhaupt keine weitergehenden Rechte.Der "Zeuge" kann machen was er will,wenn er nichts mit dem Unfall zu tun hat!!!