
Minimum 1 Jahr, danach gibts 18 Monate Alg1 - Dein Mann muss 3 Monate vor Ablauf des befristeten Vertrages zum Arbeitsamt und sich arbeitssuchend melden, sonst wird er im Falle einer Entlassung befristet gesperrt.

Du musst ein Jahr sozialversicherungspflichtig gewesen sein, aber wozu die Frage, willst Du lieber Stütze kassieren?
nein, aber mein Mann hat einen befristeten Vertrag und wir sind noch nicht sicher ob die Firma festeinstellt.Lieber Arbeit als Stütze.
Arwen45 am 13. August 2008 17:14 Aua, da hab ich ja wohl den Fettnapf getroffen. Jedenfalls muss er drei Monate vor Ablauf des befristeten Vertrages zum Amt und sich arbeitssuchend melden.
ich weis es gibt solche die lieber Stütze haben wollen.Wir gehen aber lieber arbeiten und lassen uns immer anpöbeln;).Danke trotzdem für die Antwort.
Dankedas wollte ich hören.Ihm hat man gesag das er genau 2 Jahre arbeiten muß um ALG 1 zu bekommen.Es aht ihn nur gestört das es nicht genau 2 Jahre wären sondern 1 Tag zuwenig.Aber nach den Aussichten wird er bestimmt übernommen.
Nach 1 Jahr gibt es aber nur 6 Monate ALG I
Und 18 Monate ALG I geht nur wenn man über 55 ist und 3 Jahre gearbeitet hat.
Danke Mietnormade, das ist wohl neu und diese Info fehlte mir