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Wie lang muss ich Ausbildungskosten für meine Tochter zahlen? Ende ist nicht in Sicht!

gefragt von anneliese1955 am 31.08.2008 um 19:57 Uhr

Meine Tochter ist 28 Jahre als und will nach der Lehre und zwei abgebrochenen Studiengängen nun ein drittes Studium beginnen. Ich habe kaum Kontakt zu ihr, Fragen nach den Fortschritten blockt sie immer ab. Muss ich ewig zahlen? Gibt es da gesetzliche Vorschriften oder einen Spielraum?


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Resistance
beantwortet von Resistance am 31. August 2008 20:00
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Eine Ausbildung musst Du finanzieren. Das hast Du getan. Hör auf zu zahlen und lass sie klagen.


fabienne1997
beantwortet von fabienne1997 am 31. August 2008 19:58
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mit 28 sollte sie schon selber für ihr Leben und Studium aufkommen..Sie kann doch nebenher arbeiten gehen ???!!!


ichwuesstegern
beantwortet von ichwuesstegern am 31. August 2008 20:01
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Soweit ich weiss, hat man seine "Elternpflicht" erfüllt, wenn man seinem Kind eine "angemessene" Ausbildung ermöglicht hat. Lernt ein Abiturient z.B. Verkäufer, darf er danach allerdings auch noch studieren, denn die Verkäuferausbildung ist ja dem Abi nicht angemessen. Und nach den neuen Gesetzen ist man, wenn der Nachwuchs 25 Jahre alt ist, nicht mehr zu Unterhaltszahlungen vrepflichtet.


Tine81
beantwortet von Tine81 am 31. August 2008 20:01
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Bis zum 27. Lebensjahr sind die Eltern unterhaltspflichtig. Wenn vorher eine Ausbildung abgeschlossen wurde, dann nur nur bis Ende der Ausbildung.


WolfRichter
beantwortet von WolfRichter am 31. August 2008 20:01
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Unter den von Dir geschilderten Umständen hättest Du recht gute Chancen, zu gewinnen, wenn Du die Zahlungen einstellst und sie klagt.



butsch1977
beantwortet von butsch1977 am 31. August 2008 20:01
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Wurde die Lehre denn auch abgebrochen? Man muß nur solange zahlen bis eine Ausbildung abgeschlossen ist. Bricht Deine Tochter immer wieder ab, ist das ihr Problem. Normale Unterhaltszahlungen enden mit dem 18. Lebensjahr des Kindes, also mußt Du schon längst nicht mehr zahlen.


linuxopa
beantwortet von linuxopa am 31. August 2008 20:02
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Unterhaltspflicht während der ersten Ausbildung, längstens bis zum vollendeten 28 Lebensjahres.

Nach Ausbildungsabbruch ist auch während der zweiten Ausbildung nur bis zum vollendeten 18 Lebensjahr zu zahlen.


engel93
beantwortet von engel93 am 1. September 2008 08:26
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du muß nur bis zum 27 lebensjahr zahlen.wenn sie ihre ausboldung fertig hat braichst du eh nicht mehr zahlen.


anonym
beantwortet von laetti am 19. August 2009 23:04
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Hallo! Deine Tochter hat eine Lehre beendet. Somit brauchst du keinen weiteren Unterhalt zahlen. Wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen eine weitere Ausbildung machen muss, müsstest du weiter Unterhalt zahlen. Das Kind, deine Tochter in diesem Fall ist verpflichtet die Ausbildung zügig zu verfolgen, bzw. im üblichen Rahmen abzuschliessen.- Wenn deine Tochter nun meint, dass sie weiter studieren möchte, ist es ihre Angelegenheit. Du musst definitiv nicht weiterhin Unterhalt zahlen. Also ich würde keinen Unterhalt mehr zahlen. Alles Gute!


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