Meine Tochter ist 28 Jahre als und will nach der Lehre und zwei abgebrochenen Studiengängen nun ein drittes Studium beginnen. Ich habe kaum Kontakt zu ihr, Fragen nach den Fortschritten blockt sie immer ab. Muss ich ewig zahlen? Gibt es da gesetzliche Vorschriften oder einen Spielraum?
Eine Ausbildung musst Du finanzieren. Das hast Du getan. Hör auf zu zahlen und lass sie klagen.

mit 28 sollte sie schon selber für ihr Leben und Studium aufkommen..Sie kann doch nebenher arbeiten gehen ???!!!

Soweit ich weiss, hat man seine "Elternpflicht" erfüllt, wenn man seinem Kind eine "angemessene" Ausbildung ermöglicht hat. Lernt ein Abiturient z.B. Verkäufer, darf er danach allerdings auch noch studieren, denn die Verkäuferausbildung ist ja dem Abi nicht angemessen. Und nach den neuen Gesetzen ist man, wenn der Nachwuchs 25 Jahre alt ist, nicht mehr zu Unterhaltszahlungen vrepflichtet.
Bis zum 27. Lebensjahr sind die Eltern unterhaltspflichtig. Wenn vorher eine Ausbildung abgeschlossen wurde, dann nur nur bis Ende der Ausbildung.

Unter den von Dir geschilderten Umständen hättest Du recht gute Chancen, zu gewinnen, wenn Du die Zahlungen einstellst und sie klagt.

Wurde die Lehre denn auch abgebrochen? Man muß nur solange zahlen bis eine Ausbildung abgeschlossen ist. Bricht Deine Tochter immer wieder ab, ist das ihr Problem. Normale Unterhaltszahlungen enden mit dem 18. Lebensjahr des Kindes, also mußt Du schon längst nicht mehr zahlen.
Unterhaltspflicht während der ersten Ausbildung, längstens bis zum vollendeten 28 Lebensjahres.
Nach Ausbildungsabbruch ist auch während der zweiten Ausbildung nur bis zum vollendeten 18 Lebensjahr zu zahlen.
du muß nur bis zum 27 lebensjahr zahlen.wenn sie ihre ausboldung fertig hat braichst du eh nicht mehr zahlen.
Hallo! Deine Tochter hat eine Lehre beendet. Somit brauchst du keinen weiteren Unterhalt zahlen. Wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen eine weitere Ausbildung machen muss, müsstest du weiter Unterhalt zahlen. Das Kind, deine Tochter in diesem Fall ist verpflichtet die Ausbildung zügig zu verfolgen, bzw. im üblichen Rahmen abzuschliessen.- Wenn deine Tochter nun meint, dass sie weiter studieren möchte, ist es ihre Angelegenheit. Du musst definitiv nicht weiterhin Unterhalt zahlen. Also ich würde keinen Unterhalt mehr zahlen. Alles Gute!