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wie lang muss ein auto abgemeldet sein um es mit einer neuen versicherung wieder anzumelden ?

gefragt von hackwurst am 16.11.2008 um 8:46 Uhr

hallo zusammen

hoffe ich finde hier rat.

meine eltern wollen die kfz versicherung wechseln, jetzt hab ich das ganze in die hand genommen und eine neue gesucht was auch kein problem war. nur macht jetzt die alte versicherung "probleme", sie akzeptiert die kündigung nicht. weil nicht fristgemäss (da vertrag ab 4.11. sich immer um 1 jahr verlängert). wollte zum jahresende kündigen. jetzt schreib ich nochmal eine kündigung aufgrund beitragserhöhung (haben da vertraglich zugesichertes sonderkündigungsrecht). haben aber den vertrag schon mit der neuen ab 01.01.09 geschlossen bevor die kündigung bestätigt war. jetzt hatte mein vater die idee "den melden wir ab und dann mit der neuen versicherung wieder neu an"? geht das so einfach ? wie lang muss ein auto abgemeldet sein um es mit einer neuen versicherung wieder anmelden zu können ? vielleicht kennt sich ja jemand aus.


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coyotincaos
beantwortet von coyotincaos am 16. November 2008 09:00
1x
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Bei Besitzerwechsel geht das am gleichen Tag - einfach ummelden ... auf dich anmelden und schon bist raus aus dem Vertrag. Versicherungsrabatt kann übertragen werden macht in der Regel die neue Versicherung

Kommentar von 41a0ad0b4f875ce09ebb95ca0d1bb0d1smallwernilein am 16. November 2008 09:02

guten morgen..so einfach ist das ,Perfekt..DH

Kommentar von 9a2e5d81de5287c3fe4f67dab3050b22smallcoyotincaos am 16. November 2008 09:17

guten morgen Wernerlein, schön dich zu lesen

Kommentar von 41a0ad0b4f875ce09ebb95ca0d1bb0d1smallwernilein am 16. November 2008 09:21

:-)

Kommentar von 55319ea673f470afceb0abe29b6d4467smallwuschelgitti am 16. November 2008 09:34

DITO

Kommentar von 41a0ad0b4f875ce09ebb95ca0d1bb0d1smallwernilein am 16. November 2008 09:35

guten morgen ,


andreas48
beantwortet von andreas48 am 16. November 2008 09:07
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ganz so einfach ist es nicht mit einfach ab- und wieder anmelden, da eine An- und Abmeldung, wenn kein Halter und VN-Wechsel erfolgt, keinen Versicherungswechsel begründet....

  1. Kfz.-Versicherung laufen immmer jährlich (es sei denn ein Exot ist darunter) und damit Kündigungsfrist zum 30.11 bzw. bei Beitragserhöhung

  2. sollte doch aus Versehen kein Kündigung mehr möglich sein, wird der jüngere Vertrag wegen Doppelversicherung aufgelöst


simikra
beantwortet von simikra am 16. November 2008 08:49
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das auto kann jeder zeit abgemeldet werden und am nächsten tag wieder neu zugelassen werden. zudem kann man eine kfz versicherung immer zum 30. november kündigen jedes jahr aber das habt ihr wohl verpasst ihr könnt das auto auch am selben tag anmelden würde euch aber einen anderen versicherungsnehmer empfehlen zudem fraglich ob das an und abmelden nicht teurer kommt als das was ihr bei der anderen versicherung spart....


kiralee
beantwortet von kiralee am 16. November 2008 08:49
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Jede Kfz-Versicherung ist zum 30.11. kündbar, dachte ich - lies mal im Kleingedruckten

Kommentar von 41a0ad0b4f875ce09ebb95ca0d1bb0d1smallwernilein am 16. November 2008 08:52

das Denk ich auch..das mit dem 04.11. ist nicht richtig,was die vers. da behauptet,oder?

Kommentar von E7b66e6b5d29f7f3b561e45078d26a04smallkiralee am 16. November 2008 08:56

davon geh ich auch mal aus


wernilein
beantwortet von wernilein am 16. November 2008 08:51
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geht einfach mal zu der neuen versicherung,die wissen am besten wie ihr aus der alten versicherung rauskommt..



linguini
beantwortet von linguini am 16. November 2008 08:54
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auto abmelden, doppelkarte von der neuen versicherung mitnehmen und wieder anmelden. hab bis heute nicht verstanden, was das mit der kündigungsfrist für autoversicherungen soll.

Kommentar von 41a0ad0b4f875ce09ebb95ca0d1bb0d1smallwernilein am 16. November 2008 08:56

..das wissen die Vers. selber nicht..die wollen keine Kunden verlieren,mehr nicht...


triene1972
beantwortet von triene1972 am 16. November 2008 09:07
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Also ummelden .. sprich von einem zum anderen Besitzer.. geht von ein auf die andere Minute, wenn die Beamten beim Kreis entsprechend arbeiten.. Falls Du die Versicherung wechseln willst, dann schriftlich bis 30.11.mit der Bitte um schriftliche Bestätigung des Einganges der Kündigung.. sonst kanne es passieren, das die jetzige Versicherung sagt, dass sie das Schreiben nicht bekommen hat.. ggf. auch noch mal anrufen.. bei einer Beitragserhöhung kann man jede Versicherung kündigen..


anonym
beantwortet von hackwurst am 16. November 2008 09:32
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danke für die schnellen antworten wäre dann kein halterwechsel dabei nur ab und wieder anmelden ohne änderung im halterbereich. der vertrag verlängert sich ab 4.11. immer um ein jahr. wollen die versicherung wechseln weil die unsern jahrelangen versicherungsvertreter einfach geschluckt und abgeschoben haben. hab jetzt eine kündigung wegen beitragserhöhung geschrieben, mal sehen wie sie darauf reagieren wenn da wieder nichts kommt werd ich mich mal mit dem neuen versicherer kurzschliessen.


anonym
beantwortet von IchSchauMal am 16. November 2008 14:14
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So eine gequirlte. Sorry, aber es ist NICHT so das man jederzeit ein Fahrzeug abmelden und dann wieder anmelden kann und dabei die Versicherung wechseln kann.

Wenn der Versicherungsnehmer gleich ist und das Fahrzeug gleich ist kannst du zum Stichtag 30.11. zum Jahresende kündigen.

So wie Andreas das schon gesagt hat !


anonym
beantwortet von jagidaclub am 27. November 2008 18:11
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ich habe da nur ne kurze frage und zwar unser vertrag läuft 5 jahre. ist das korrekt? also ist das überhaupt möglich??


anonym
beantwortet von hannes28 am 3. Februar 2009 15:59
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leider geht das nicht so einfach,das auto muss 180 tage abgemeldet bleiben um es wieder neu anmelden zu können!


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