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Wie lang ist dieKündigungsfrist bei Wohnungen?

gefragt von SurfnFun am 22.08.2007 um 23:30 Uhr

Wenn ich einen normalen Mietcertrag habe, wie sind da die Kündigungszeiten? Ich würde gerne zum 1. November unziehen, geht das?


Reply


Raimund1
beantwortet von Raimund1 am 22. August 2007 23:41
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Exakt am 3. Werktag bis zum Ende der Drei-Monats-Frist. Das wäre zum 31.10. der 3.8. gewesen. Wie schaut es denn mit einem Nachmieter aus? wäre auch eine Alternative...

Kommentar von SurfnFun am 22. August 2007 23:46

Nachmierter haben wir leider derzeit keinen in Aussicht.. Heisst das, wenn ich nicht bis zum 3.9. kündige, nuss ich bis um 1. Januar Miete im alten Haus zahlen?

Kommentar von 0be3f38dc2e1d93bdb932d581b9a02easmallXy ‹^^› ///(•¿•)\\\ ‹^^› am 22. August 2007 23:51

wenn du jetzt kündigst musst du bis einschließlich november 2007 miete in deiner alten wohnung zahlen.

also, kündigung bald schreiben und nicht verpassen, zum termin wie es raimund1 geschrieben hat.

Kommentar von SurfnFun am 22. August 2007 23:59

Ok, danke Euch! Werd mich gleich dransetzen, dass ich das nocht auch noch verpatze... Gute Nacht...


Xy ‹^^› ///(•¿•)\\\ ‹^^›
beantwortet von Xy ‹^^› ///(•¿•)\\\ ‹^^› am 22. August 2007 23:32
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3 monate, du hättest schon kündigen müssen.

der nächste termin wäre dann der 1.12.2007 wo du raus kannst.

Kommentar von SurfnFun am 22. August 2007 23:38

Aber wir haben doch jetzt August, da sind drei Monate doch November, oder?

Kommentar von 0be3f38dc2e1d93bdb932d581b9a02easmallXy ‹^^› ///(•¿•)\\\ ‹^^› am 22. August 2007 23:40

der august ist aber schon paar tage alt, wenn ich in den kalender schaue.

du musst jetzt bis ende des monats zum 1.12.2007 kündigen.

Kommentar von SurfnFun am 22. August 2007 23:51

Mist, ok, danke Dir xyungelöst!


tiernarr
beantwortet von tiernarr am 22. August 2007 23:35
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3 Monate,aber Spreche mal mit deinem Vermieter vieleicht läst er dich schon vorher aus dem Vertrag.


anonym
beantwortet von a1806s am 23. August 2007 00:53
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Deine Kündigungsfrist sollte dem Mietvertrag zu entnehmen sein. Falls da nichts drüber drinsteht, gilt BGB wie folgt:

§ 573c Fristen der ordentlichen Kündigung

(1) 1Die Kündigung ist spätestens am dritten Werktag eines Kalendermonats zum Ablauf des übernächsten Monats zulässig. Die Kündigungsfrist für den Vermieter verlängert sich nach fünf und acht Jahren seit der Überlassung des Wohnraums um jeweils drei Monate.

(2) Bei Wohnraum, der nur zum vorübergehenden Gebrauch vermietet worden ist, kann eine kürzere Kündigungsfrist vereinbart werden.

(3) ...

(4) Eine zum Nachteil des Mieters von Absatz 1 oder 3 abweichende Vereinbarung ist unwirksam.

Also zusammengefasst: falls nichts anderes im Mietvertrag individuell vereinbart ist, gelten 3 Monate.


anonym
beantwortet von Klabauter am 23. August 2007 00:46
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Ich meine, die Dauer der Kündigungsfrist hängt auch von der Mieztzeit (in Jahren) ab. Wenn kein schriftlicher Mietvertrag gemacht wurde, gelten die allgemeinen Bedingungen, die sicher irgendwo über Google zu finden sind.




Kommentar von Regenmacher am 23. August 2007 09:46

Das ist vorbei, das war einmal. Jetzt gelten einheitlich 3 Monate für den Mieter.


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