gutefrage.net, die Ratgeber Community
version2_beta
Login   |  Forum |  Richtlinien |  FAQ

48 

Wie lang ist die Sperrzeit, wenn man wg. Mobbing kündigt?

gefragt von maya2000maya2000 am 20.12.2006 um 17:53 Uhr

Weitere Fragen zu verwandten Themen finden Sie hier:

Geld (5897)
Arbeit (3481)
ähnliche Fragen

Reply


anonym
beantwortet von Rolfe am 20. Dezember 2006 18:37
1x
Thumb_up

Wenn man selbst als Arbeitnehmer wegen Mobbings kündigt, muss man das irgendwie auch glaubhaft machen. Wenn das gelingt, gibt es gar keine Sperrfrist. Wenn das AA die Argumente nicht akzeptiert, sollte man bei Verhängung der Sperrfrist gegen die Sperre klagen und vor Gericht dieselben Argumente - ggf. mit Zeugen (wenn die bereit sind, auszusagen, was eher selten ist, weil die ihren Job ja auch behalten wollen) darlegen. Manchmal gibt es ja auch objektive Beweise. Oder man macht einen Aufhebungsvertrag, in dem steht, dass dieser Aufhebungsvertrag zur Vermeidung einer arbeitgeberseitigen, betriebsbedingten Kündigung abgeschlossen wird. Dann gibt es auch keine Sperrfrist - und keine weiteren Fragen. Zur Vermeidung solcher auch für den Arbeitgeber unangenehmen Fragen dürfte so mancher Arbeitgeber zu einer solchen Lösung bereit sein.

Kommentar von 384c6ca84ef313f331523f2bf6d17570smallJoachim Radünzel am 20. Dezember 2006 22:24

Bis die Klage durch ist bist Du verhungert.




Verwandte Fragen

Verwandte Fragen


Mehr verwandte Fragen

Verwandte Fragen
Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.