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Wie lang ist die Rückgabefrist nach der ersten Mahnung bei Unibibliotheken (speziell Erlangen)?

gefragt von Pteron am 05.08.2009 um 9:51 Uhr

Generell bei Bibliotheken, bzw. in meinem Fall speziell für die Universitätsbibliothek Erlangen-Nürnberg.


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Kroeger
beantwortet von Kroeger am 5. August 2009 09:52
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steht das nicht in der mahnung??


anonym
beantwortet von Eissphinx am 5. August 2009 09:52
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bring das buch zurück und bezahl es ^^


ratznase51
beantwortet von ratznase51 am 5. August 2009 09:52
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Müßte auf der Mahnung drauf stehen, Sonst nachfragen


kikkerl
beantwortet von kikkerl am 5. August 2009 09:53
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du bist in der uni??? na dann solltest du lesen können was in der mahnung steht, oder?


Siam1
beantwortet von Siam1 am 5. August 2009 09:53
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Warum rufst Du dort nicht an, die Universitätsbibliothek Erlangen-Nürnberg kann es dir genau sagen.


anonym
beantwortet von Auskunft am 5. August 2009 10:04
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  1. Was passiert, wenn ich die Leihfrist überziehe?

Vor Ablauf der Leihfrist erinnern wir Sie unverbindlich per E-Mail an die Rückgabe Ihrer entliehenen Medien. Bitte prüfen Sie dennoch immer regelmäßig Ihr persönliches Konto im OPACplus. Dort finden Sie auch den aktuellen und verbindlichen Stand Ihrer Rückgabefristen.

  1. Kostenpflichtes Mahnverfahren

Sollten Sie dennoch einmal die Rückgabe vergessen, sind wir verpflichtet, gebührenpflichtig zu mahnen.

Die Höhe der Mahngebühren ist im Kostenverzeichnis zum Bayerischen Kostengesetz geregelt.

Bitte geben Sie nach Erhalt der kostenpflichtigen Aufforderung die rückgeforderten Medien umgehend zurück.

Sie riskieren sonst eine weitere Stufe des Mahnverfahrens, welche zusätzliche Kosten verursacht.

(http://www.ub.uni-erlangen.de/ub/faq/index.php?Seite=Ausleihe#faq32)


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