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Wie lang ist die Kündigungsfrist, wenn der Vermieter Eigenbedarf anmeldet?

gefragt von legolas am 25.10.2006 um 19:37 Uhr

nach fünf jahren in miete hat mein vermieter eigenbedarf angemeldet, wie verhält sich in diesem fall die kündigungsfrist?


Reply


anonym
beantwortet von Rolfe am 26. Oktober 2006 00:23
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Habe vergessen, mich einzuloggen: habe den vorherigen Text eben geschrieben...


anonym
beantwortet von einem Gast am 26. Oktober 2006 00:22
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Die richtet sich entweder nach dem Vertrag (Frist bei Vermieterkündigung) oder nach dem Gesetz (derzeit 3 Monate). Sollte der Vertrag eine kürzere Frist vorsehen, gilt immer das Gesetz (3 Monate). Dabei spielt der Grund der Kündigung keine Rolle!


albatros
beantwortet von albatros am 28. Januar 2007 00:10
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Ich vermute, dass die Kündigungsfrist des Vermieters gegenüber dem Mieter gemeint ist. Wenn das Mietverhältnis, wie geschildert, bereits länger als 5 Jahre währt, beträgt die Frist 6 Monate. Voraussetzung ist natürlich, dass der Vermieter in der Kündigung konkret die Person benennt, für die er die Wohnung zurückhaben will und auch exakt den Sachverhalt schildert. Vorgetäuschter Eigenbedarf verpflichtet den Vermieter zum Schadenersatz.


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