nach fünf jahren in miete hat mein vermieter eigenbedarf angemeldet, wie verhält sich in diesem fall die kündigungsfrist?
Habe vergessen, mich einzuloggen: habe den vorherigen Text eben geschrieben...
Die richtet sich entweder nach dem Vertrag (Frist bei Vermieterkündigung) oder nach dem Gesetz (derzeit 3 Monate). Sollte der Vertrag eine kürzere Frist vorsehen, gilt immer das Gesetz (3 Monate). Dabei spielt der Grund der Kündigung keine Rolle!

Ich vermute, dass die Kündigungsfrist des Vermieters gegenüber dem Mieter gemeint ist. Wenn das Mietverhältnis, wie geschildert, bereits länger als 5 Jahre währt, beträgt die Frist 6 Monate. Voraussetzung ist natürlich, dass der Vermieter in der Kündigung konkret die Person benennt, für die er die Wohnung zurückhaben will und auch exakt den Sachverhalt schildert. Vorgetäuschter Eigenbedarf verpflichtet den Vermieter zum Schadenersatz.