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Wie lang hat Vermieter zeit Kaution zurück zu zahlen+ Nebenkostenabrechnung aufstellen?

gefragt von BigStgtGirlyBigStgtGirly am 10.02.2008 um 21:00 Uhr

Hallo, bin im August ausgezogen aus meiner Wohnung und seitdem warte ich auf meine Kaution. Bis heute hat er weder meine Kaution noch die Nebenkostenabrechnung mir zugeschickt. Bei der Nebenkostenabrechnung hat er glaub ein Jahr Zeit. Ich habe ihn schon mehrmals darauf hingewissen das er mir nun endlich das Geld überweißen soll. Hat er aber nicht. Kann ich eigentlich Mängel die in der Wohnung waren noch reklamieren (kein Briefkasten, kaputte Türen die wir repariert haben das sie zu gehen, etc) Gruß


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Reply


tradaix
beantwortet von tradaix am 10. Februar 2008 22:50
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Wann muss abgerechnet werden?

Der Vermieter muss die Abrechnung spätetestens zwölf Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums vorlegen.

Der Abrechnungszeitraum muss ein Jahr betragen. Meistens entspricht er dem Kalenderjahr. Der Vermieter kann aber auch andere Abrechnungsperioden wählen, etwa vom 1. Juli bis 30. Juni. Ein längerer Zeitraum ist nicht zulässig. Die Abrechnung ist unwirksam. Aber auch eine kürzere Frist, zum Beispiel sieben Monate, ist nur in Ausnahmefällen erlaubt.

Nach Ablauf der zwölf Monate kann er keine Nachforderungen mehr stellen und bleibt möglicherweise auf einen Teil der Kosten sitzen, die er bereits gezahlt hat.

Andererseits ist der Vermieter auch nach Fristablauf keinesfalls von Pflicht befreit, eine Nebenkostenabrechnung zu erstellen. Der Mieter hat auch nach Ablauf der Frist ein Recht auf eine korrekte Abrechnung. Hat der Mieter zuviel vorausgezahlt, kann er sein Guthaben einklagen und verlangen, dass die Vorauszahlungen angepasst werden.

http://www.sueddeutsche.de/immobilien/mietenvermieten/artikel/99/26073


andreas48
beantwortet von andreas48 am 10. Februar 2008 21:04
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für die Kaution gilt eine Frist von 3 Monaten..Fordere die Kaution schriftlich an und setze eine Frist..per einschreiben..ansonsten weie freundlich darauf hin, dass es einen Mahnbescheid gibt..

eine Aufrechnung der Kaution mit evtl. Nebenkosten ist nicht statthaft..die Abrechnung für das Jahr 2007 hat bis zum 31.12.08 zu erfolgen, wenn das Kalenderjahr der Maßstab ist

Kommentar von Simple_avatar2smallBigStgtGirly am 10. Februar 2008 21:09

Vielen Dank! das werde ich machen!


Qetan
beantwortet von Qetan am 10. Februar 2008 21:03
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Die Wohnungsmängel hättest Du beim Vermieter vorher reklamieren müssen, dafür ist es jetzt zu spät. Was Deine Kaution anbelangt, solltest Du Dich beim Mieterschuztbund beraten lassen.

Kommentar von Simple_avatar2smallBigStgtGirly am 10. Februar 2008 21:05

Der Mieterbund sagt ich kann nichts machen ich soll warten bis er mir es überweißt... Fertig aus. Alles luschen dort!


claude5
beantwortet von claude5 am 10. Februar 2008 21:03
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Er hat sechs Monate Zeit für die Rückzahlung der Kaution. Sende ihm einen netten Brief, in dem Du Deine Kontoverbindung mitteilst (die hat er sicher nicht) und bitte um Überweisung.

Kommentar von Simple_avatar2smallBigStgtGirly am 10. Februar 2008 21:04

Das hab ich schon 15 mal und gebracht hat es nichts!!!

Kommentar von Cc64e3c55e6527e7a79d285b771c27afsmallclaude5 am 10. Februar 2008 21:09

Wenn Du echtes Mitglied bist im Mieterbund (und es schon bei Auszug warst), dann lass Dir einen Termin beim Anwalt geben und setze Deinen "Ex" (Vermieter) unter Druck. Es gibt eine klare Regelung, da braucht man nichts zu diskutieren (er zahlt zurück, es sei denn, er hat berechtigte / bestätigte Forderungen).

Kommentar von Simple_avatar2smallBigStgtGirly am 10. Februar 2008 21:14

Wir sind schon seit 1 1/2 Jahren mitglied beim mieterbund aber anscheinend nützt das ja nichts. Nein, er hat nichts warum er die Kaution einbehalten sollte


eis0815
beantwortet von eis0815 am 10. Februar 2008 21:07
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Da können wir uns die Hände reichen, bin im Juni weg und habe auch bis heute nichts erhalten. Hatte mit meinem RA am Fr telefoniert und der sagte folgendes: Das 1/2 Jahr ist vorbei, er ist im Verzug und muß schriftlich in den Verzug gesetzt werden. (Einschreiben) Dabei muss man ihm eine Frist nennen (10 Tage) und bei Ablauf dieser Frist, kommt der RA ins Spiel und den muss der Vermieter dann auch bezahlen!




Kommentar von Simple_avatar2smallBigStgtGirly am 10. Februar 2008 21:09

Schreckliche Vermieter!!! Oh unmöglich.Bei mir war es die erste Wohnung und deshalb glaubt er halt mit mir könne er es machen!!! Naja ich wünsch uns beiden VIEL GLÜCK!!!

Kommentar von Simple_avatar6smalleis0815 am 10. Februar 2008 21:47

Danke, dito!


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