Wie lang dürfen Lehrer/die Schule abgenommene Gegenstände behalten?
Bitte verschont mich mit Antworten von wegen ich hätte im Unterricht mitmachen sollen etc. - War mit den Aufgaben fertig und hatte nix zu tun.
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der verkauf über ebay kann dauern....
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Antwort von questionmark10 15.06.20101 Mitglied fand diese Antwort hilfreich
Schau mal in der Schulordnung nach.
Die Schulkonferenz eurer Schule hat einen Beschluss gefasst, wie lange sowas einbehalten werden darf, das ist von Schule zu Schule unterschiedlich.
Wenn du nicht weißt, wo du die Schulordnung findest, frag euren Schülersprecher oder Vertrauenslehrer, die müssten das auch wissen.
Ich habe selber 2 Jahre als Schülersprecher in der Schulkonferenz gesessen und denn Beschluss mitgemacht. Bei uns waren es drei Tage für Handys und eine Woche für MP3-Player, Nintendos,etc.
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ich denke 1 Tag bis 1 Woche
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Also bei mir an der Schule ist es so das die Eltern erst informirt werden und erst danach wenn sie ein Zettel unterschrieben haben bekomm ich den Gegenstand zurück. Bei mir hat das aber über zwei Wochen gedauert bis meine Eltern den Zettel unterschrieben haben, und mir der Lehrer mein Handy zurückgegeben hat.
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Antwort von Klebreis 05.06.2010
bei meiner schule ist es so, dass die eltern z.B. Handys abholen müssen oder so ...
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Im Normalfall nicht länger als bis zum Schulschluss.
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er dar ihn für den re4st des Tages bzw. manchmal auch 1 woche aber dann solte er dir den wiedergebn frage ihn dochmal ob er dir ihn wiedergeben kann
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soweit ich weiss bis zum ende des schuljahres
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Lehrer haben das Recht, störende Gegenstände für die Dauer des Unterrichts zu konfiszieren, um den Unterricht reibungslos weiter führen zu können. Nach Ende der Stunde bzw.der Einheit, ist der Gegenstand (mit oder ohne Anmahnung) zurück zugeben. Handelt es sich um einen Gegenstand, der dem Schulniveau nicht entspricht, gegen die guten Sitten verstößt etc., kann der Gegenstand nach Ende der Stunde der Direktion überantwortet werden, die darüber zu entscheiden hat, ob es erforderlich ist, Eltern zu verständigen oder schulische Sanktionen zu treffen. Danach ist der Gegenstand unverzüglich entweder den Eltern oder dem/der Schüler/in auszuhändigen. Das Einbehalten von Gegenständen egal welcher Art auf längere oder unbestimmte Zeit ist nicht statthaft. Also entweder Weitergeben (das reicht von Eltern bis Polizei, je nach Art oder sogar Gefährlichkeit des Gegenstandes) oder Zurückgeben (Disziplinierung bis hin zu Karzer etc. kann damit durchaus verbunden werden)
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Antwort von MazzelTov 25.02.2010
Natürlich dürfen die Lehrer gar nichts behalten. Die Sachen sind ja dein Eigentum und spätestens nach Schulschluß zurückzugeben.
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Nach dem SchulG in NRW "Zeitweilig". Das ist ein Dehnbarer Begrif. Es muss in jedem Fall verhältnismäßig sein, das absolute maximum dürften 2 Wochen sein, danach sind wie schon fast bei einer Straftat.
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Also ich würde sagen bis zum Ende der Std.,aber das liegt wohl in seinem ermessen es so lange zu behalten wie er es denkt.Liegt am Lehrer.
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ich bin auch keiner leiber schüler. aba mich mögen die lehrer irgendwie. mir wird auch gelegendlich was weggwnommen. aber am längsten mal i-was eine woche xDD
am besten man geht nach dem unterricht hin, blinzelt mit den augen und bittet ganz lieb^^ lehrer sind auch gelegendlich menschen^^
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egtl. kannst du dich acuh weigern die gegenstände abzugeben aber dan können die deine eltern benachrichtigen aber das würden die ja auch wenn deine eltern den gegenstand abholen müssten von daher meine mutter sagt immer ich soll nichts abgeben und das aktzeptieren die lehrer egtl. bei uns auch
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Er kann es behalten,Deine Eltern informieren und den abgenommenen Gegenstand Deinen Eltern mitgeben.
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was wars denn fürn gegenstand?
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Bis zum Ende des Schultages.
Kommentar von PatrikvWienPatrikvWien 17.12.2009joa die drohen oft länger sprich bis ende der woche.. aber aus meiner sicht nedmal 1 minute :D ^^ Naja aber wnen dan max bis schulschluss
Kommentar von Luchs08Luchs08 17.12.2009weiß es denn wer genau, wie das rechtlich funktioniert?
Kommentar von LeaderGLeaderG 18.12.2009In NRW funktioniert das so:
- Schüler stört mit Gegenstand
- Gegenstand wird gem. §53 SchulG Zeitweilig abgenommen
- Gegenstand wird zurück gegeben.
Das ist zumindest das was nach dem Gesetz ok ist, nut leider halten sich viele Lehrer nicht dran.
Kommentar von TheRealFooTheRealFoo 07.06.2010Ich hab ein paar Dinge erst zurückbekommen, als der betreffende Lehrer von der Schule geschmissen wurde...
Das deckt sich dann doch nicht mehr so mit unseren Gesetzen...