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Wie lang darf man täglich zu normalen nicht Ruhezeiten i.d. Wohnung singen bzw. wie oft wie lange?

gefragt von bertineaux am 18.06.2008 um 23:47 Uhr

Meine Freundin singt Sopran und das kann auch manchmal laut sein (gilt das dann noch als Zimmerlautstärke? - interesanter Begriff fällt mir gerade auf). Nun ist sie umgezogen und ein bisschen ängstlich, wie oft sie denn Gesang üben kann in ihrer neuen Wohnung. Klar ist dass sie die Ruhezeiten einhält, also von 13-15 Uhr mittags und dann ab 22 Uhr die Nachtruhe. Die Frage ist: Wie lang darf sie jeweils zu den Zeiten, die erlaubt sind und keine Mittagsruhe oder Nachtruhe singen ohne dass sie rechtlich was falsch macht? Danke für kompetente Antworten, liebe Leute!

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Recht x 35.174 wohnen x 7.303 Mietrecht x 3.876 singen x 605 Ruhezeiten x 20

critter
beantwortet von critter am 19. Juni 2008 01:06
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Erlaubt sind 3 Stunden täglich außer sonntags. Gilt für Instrumente und für das Singen.

Ein ausgebildeter Sänger ist über viele Stockwerke zu hören (ich weiß von Häusern, in denen es über 8 und über 12 Stockwerke zu hören war). Man braucht also einen sehr guten Draht zu seiner Nachbarschaft. Und es kommt zum Singen ja sicher auch noch Klavier hinzu. Ein freundliches Gespräch mit den Nachbarn - besonders mit denen oben drüber - wäre angebracht.

Kommentar von E24d07a7a3c6c37c524ef50308e66ccbsmallassja am 19. Juni 2008 12:01

Wenn ich vor einem Examen stehe, singe ich und achte nicht auf die Nachbarn. Es kommt auch keiner um sich zu beschweren. In der Universität hier in Bremen ist sehr oft alles besetzt und in der Musikhochschule auch. Deswegen wo kann ich denn noch üben, nur zu Hause.


Qetan
beantwortet von Qetan am 18. Juni 2008 23:50
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Ich würde das erst mal versuchen mit den Nachbarn zu besprechen, vielleicht sind sie ja Musikliebhaber. Rechtlich korrekte Aussage bekommt sie beim Ordnungsamt.


Romjia
beantwortet von Romjia am 18. Juni 2008 23:56
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Es gibt zwar nix was in der Hausordnung oder im Gesetz steht aber trotzdem haben die Nachbarn das Recht sich zu beschweren. Bei der Hausverwaltung zum Beispiel.

Ich stelle mir grad vor wie jeden Tag meine Nachbarin das singen übt.... Ich hab ja nix gegen Musik aber ich bestimme immernoch gern selber WAS ich WANN höre ;) Kommt natürlich immer auf die Lautstärke an.

Frag doch mal die Nachbarn wie Laut es nun wirklich ist. Vieleicht bekommen die ja eigendlich gar nix mit.


anonym
beantwortet von Lissa am 18. Juni 2008 23:54
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Ob und wie lange man singen d a r f, ist nicht so interessant.

Wenn ihr eine gute Nachbarschaft haben wollt und nicht über einen Anwalt mit den Nachbarn kommunizieren möchtet, klärt das mit den Nachbarn.

Wie wäre es mit einer Grillparty, an der ihr das Problem bespricht?

Kommentar von 612958d8034ce735d7e9678ecfc2c33esmallBaiana am 19. Juni 2008 00:41

... oder besser "besingt"? Vorgetragen in lustigen Versen voller Gefühl und Tremor?


wj2000
beantwortet von wj2000 am 18. Juni 2008 23:50
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Zu den anderen Zeiten gibt es eigentlich keine Regelungen.


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