Hallo, meine Ex-Freundin und Mutter meiner Tochter geht seit neustem wieder arbeiten, jedoch nur 20 Stunden die Woche. Am Wochenende geht Sie noch zusätzlich Kellnern, weil es Ihr sonst nich reichen würde, sagt Sie. Das Kellnern macht sie schwarz. Is sie mit den 20 Stunden überhaupt noch Unterhaltsberechtigt oder gibt es da andere Kriterien die eine bedeutung haben. Die Unterhaltshöhe haben wie selbst ausgehandelt, ich komme damit auch gut zurecht, sehe es aber nicht ein zu zahlen wenn sie doch selbst verdient. Außerdem will sie die kleine ab dem 1. Lebensjahr in einen Hort bringen.
Du wirst wohl den Regelsatz den das Jugendamt festgelegt hat, weiter zahlen müssen.Was deine Frau führ ein Einkommen hat wirkt sich nicht auf der Unterhaltzahlung aus.

Ich war auch eben am grübeln ob Du deine Ex allein meinst oder nur Deine Tochter. Das sie Deine Tochter mit einem Jahr in die Kita ( Hort?) gibt ist völlig o.k. das tut den Kleinen super gut, wenn sie 20 Stunden arbeiten geht, kann sie eh nur Halbtags das Kind zur Kita geben. Wenn Du Deine Ex nicht mehr Unterstützt, dann ist sie gezwungen die Kleine Ganztags in die Kita zugeben, weil sie ja einen Vollzeitjob benötigt, um über die Runden zukommen. Bleib fair, es ist nicht einfach Arbeit und Kind zu vereinen. VG
Was ist schon fair? Ich hab ja auch wenig von der kleinen, außerdem interessiert die sich kaum für das Kind, geht lieber auf Partys.

Für wen zahlst Du Unterhalt, für Dein Kind oder EX-Freundin? Für das Kind, dann ist es doch selbstverständlich, dass Du zahlst. Es ist doch Dein Kind - oder?
Ich zahl für beide, aber mir geht es um den Unterhalt den meine Ex bekommt. Hab mal was gehört das sie auch net zuviele Stunden arbeiten darf weil sie sonst nicht mehr unterhaltsberechtigt ist.