Amelie07 am 08.12.2008 um 12:12 Uhr
Hi. Ich schaue mir gleich einen gebrauchten Wagen an und fahre ihn probe. Will zur Dekra fahren und ihn durchchecken lassen. Wenn nun alles soweit stimmt, wie sieht dann der Verkauf zwischen mir und dem privaten Verkäufer aus? Hat er einen schriftlichen Vertrag oder muss ich etwas zum unterschreiben mitbringen? Überweist man das Geld?? Vielen Dank für eure Antworten :-)
Druck dir doch einen Musterkaufvertrag aus, z.B. bei www.autobild.de
Da gibts auch tolle Tipps zum Autokauf. Ob Überweisung akzeptiert wird, entscheidet der Verkäufer. Größere Barsummen solltest du vielleicht nicht durch die Gegend schleppen...

bring am besten einen Kaufvertrag zu Sicherheit mit.Denke dran das du genaue Daten wie Datum, Uhrzeit, Versicherung, Vorschäden etc. vermerkst. Wenn Geldübergabe dann unbedingt quittieren lassen! Fotos bei Übergabe kannst du auch machen...lasse alles genau unterschreiben... Kaufverträge für KFZ findest du im SChreibwarenladen
akademikus am 8. Dezember 2008 12:16 km-stand noch dabei und gut. du bekommst aber auch online vorgedruckte kaufverträge zum kostelnl. download.
firstguardian am 8. Dezember 2008 12:25 Der Verkäufer sollte einen Vertrag für den Kauf eines Gebrauchtwagens vorlegen. Je nach Preis des Gebrauchten solltest du das Geld bar auf die Kralle geben.
Bedenke, bei Kauf von privat kann die Gewährleistung (6/12) Monate völlig ausgeschlossen werden. Darum ist der Weg zur Dekra sehr gut, dann weißt du wenigstens, ob es ein Unfallwagen oder eine Rostlaube ist.

Ich würde immer einen Vertrag beim Autokauf abschließen. Es gibt Vordrucke für solche Verträge im Internet.. Aber die Seite weiß ich jetzt nicht. Schau dich mal um im I-Net und druck es aus und nimm es vorsichtshalber mal mit!
Viel Glück beim Autokauf

Ihr braucht nicht zwingend einen schriftlichen Vertrag abzuschließen, aber es wäre dringend anzuraten wenn man evtl. späteren Streß vermeiden will. Es gibt kostenlose Muster in Internet, etwa bei Mobile.de oder auch beim ADAC. Das mit dem DEKRA-Check ist eine gute Idee! Frag auch nach Unfallschäden und lass dir die unfallfreiheit im Vertrag bestätigen.
Ich denke einen schriftlichen Kaufvertrag sollte man schon abschließen. Für den Fall eines gutgläubigen Verkäufers mag auch Zahlung per Überweisung gehen, aber dann wird er den Fahrzeugbrief sicher nicht aushändigen. Der Wagen würde ja bis zur Zahlung des Kaufbetrags unter Eigentumsvorbehalt überlassen. Aber das ist dem Verkäufer überlassen. Normalerweise würde ich ein Fahrzeug nur mit Kaufvertrag und gegen Barzahlung verkaufen. Sonst handelt man sich nur unnütigen Aufwand oder Ärger ein.
Hier ein guter link zum AvD - Kaufvertrag:
http://www.avd.de/uploads/media/Kaufvertrag11040801.pdf