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Wie läuft ein Antrag auf Änderung des Einkommensteuerbescheids ab?

gefragt von Gaenseliesel2 am 04.11.2009 um 18:32 Uhr

Hallo allerseits, bin neu hier und hoffe, da ich im Internet keine Antwort zu meinem Problem gefunden habe, hier welche zu bekommen. Also, kurze Schilderung: Habe nach verpasster Einspruchsfrist Antrag auf Änderung wg. nicht geltend gemachter Handwerkerrechnungen gestellt. Vom FA Formular mit Ankreuzkästchen bekommen, ob man Antrag zurücknimmt/ aufrecht erhält und Freizeilen zur Begründung der Aufrechterhaltung. Formular unter Berufung auf § 173 AO ausgefüllt und abgeschickt. Es kommt eine Ablehnung des Antrages mit Begründung (grobes Verschulden) und Rechtsbehelfsbelehrung (Möglichkeit des Einspruchs). Einspruch erhoben mit Argumenten, weshalb mich meiner Meinung nach kein grobes Verschulden trifft. Jetzt folgt wieder ein Schreiben vom FA, in dem Stellung genommen und auf die Gelegenheit hingewiesen wird, den Einspruch weitergehend zu begründen - mit beiliegendem Formular, das das Gleiche wie anfangs ist. Wie lange kann das noch so hin und her gehen - Argumente und Gegenargumente? Habe doch schon alles begründet. Wann ist Schluss? Schonmal vielen Dank für die hoffentlich zahlreichen Antworten, Gänseliesel.

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anonym
beantwortet von waltghaupt am 5. November 2009 09:25
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ich weiß nicht, ob sich der ganze Ärger überhaupt lohnt. Von den Handwerkerrechnungen sind nur 20% der Arbeitsleistung vom steuerpflichtigen Einkommen abzugfähig, das heißt bei einen Steuersatz von 20% werden gerade mal 4% der Arbeitsleistung erstattet.



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