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Wie läuft das mit einer 2. Lohnsteuerkarte

gefragt von Sandy1210 am 16.03.2008 um 15:14 Uhr

Hallo! Habe mal eine Frage wegen der 2. Lohnsteuerkarte. Unzwar arbeite ich Teilzeit in einem Modehaus auf Lohnsteuerkarte und bekomme 670 euro raus. Bei meinem Nebenjob bekomme ich 300 - 330 euro, je nach Arbeitstagen raus. Nun möchte ich einen zweiten Nebenjob annehmen, wieviel ich dort genau verdiene weiß ich noch nicht. Wie läuft das jetzt mit der 2 Lohnsteuerkarte. Muss ich viel Steuern zahlen und lohnt sich das dann überhaupt? Hoffe ihr könnt mir helfen, habe nämlich echt null Ahnung was dieses Thema angeht.


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Reply


xyungeloest
beantwortet von xyungeloest am 16. März 2008 15:17
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eine zweite lohnsteuerkarte mit steuerklasse 6 kannst du dir im einwohnermeldeamt ausstellen lassen.

die steuer ist allerdings in dieser klasse sehr hoch.

ob es sich lohnt, kommt aufs bruttogehalt an.

Kommentar von B0062c7fab7bf0da32f420f3b225d453smallEdgar Niklaus am 16. März 2008 16:03

Du meinst sicherlich nur die Lohnsteuervorauszahlung. :-o)

Kommentar von Simple_avatar10smallxyungeloest am 16. März 2008 16:09

natürlich, edgar, die zu zahlende lohnsteuer jeden monat. abgerechnet wird zum jahresausgleich.


Edgar Niklaus
beantwortet von Edgar Niklaus am 16. März 2008 15:17
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Die Lohnsteuerkarte ist nur für die Lohnsteuervorauszahlungen, die der AG von deinem Lohn abziehen muss und an das Finanzamt überweist. Steuern musst du nur für das bezahlen was du an zu versteuerndem Einkommen hast. Beim Lohnsteuerjahresausgleich bekommst du zu viel gezahlte Lohnsteuer wieder zurück oder musst nach zahlen.


anonym
beantwortet von kleinefamilie am 16. März 2008 15:16
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Soweit ich das weis geht zweite Steuerkarte auf Klasse 6. Also sehr viele Abgaben. Aber einen Minijob kannst du bis 400 Euro Steuerfrei machen. Vielleicht ne Möglichkeit

Kommentar von 2fb7ac631318b58a06e253f04f945d08smallsheewa am 16. März 2008 15:29

Aber keine zwei 400,- Jobs. Dann werden beide voll versteuert.

Kommentar von Simple_avatar7smallkleineroteHexe am 17. März 2008 19:12

Wenn man eine versicherungspflichtige Vollzeitstelle hat, ist der erste Minijob steuer- und svfrei , jeder weitere Minijob muss versteuert und verbeitragt werden (egal ob zusammen über 400 €) Wenn man nur zwei Minijobs mit je 200 € hat geht das auch. Wenn man nur zwei Minijobs mit je 300 € hat sind beide pflichtig. Wenn man eine Hauptstelle mit 1.000 € hat, einen Minijob mit 100 € und noch einen mit 200 €, ist der erste Minijob mit 100 € frei und alle weiteren, also der mit 200 € pflichtig.


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