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Wie läuft das jetzt? Auto kauf kennzeichen,kfz versicherung,...

gefragt von magisamagisa am 25.07.2009 um 8:01 Uhr

Hallo

möchte mir heute ein auto kaufen (mein erstes) naja ich schaue es mir an und wenns gut ist nehme ich es mit (ca 300km) von meinem wohnort entfernt. da ich es von einem händler kaufe gehe ich davon aus das er auch kennzeichen hat (für die probefahrt und so). wie mache ich es wenn ich den wagen dann haben will? Muss ich dann echt zurück zu meinem wohnort und mir kennzeichen besorgen?kann ich die vom händler nicht mitnehmen?und wie siehts mit der kfz versicherung aus? ich hab für den wagen online ne günstige haftpflicht gefunden aber wir haben ja wochenende,...selbst wenns online auch am we machbar ist kann ich ja nicht ne versicherung abschliessen bevor ich mir sicher bin das ich das auto auch kaufen werde,...wäre toll wenn sich jemand damit auskennt und mir sagt wie ich das jetzt am besten mache.bin grad ziemlich ratlos ;-(


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kikkerl
beantwortet von kikkerl am 25. Juli 2009 08:04
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bevor du zum händler gehst besorg dir von deinem amt so ne rote nummer. mit der gehts du dann zum händler, schraubst sie an dann kannst heimfahren. daheim meldest dann das auto ganz normal an. Männe macht das auch immer so

Kommentar von DocSchneider am 26. Juli 2009 09:30

Rote Nummern gibt es seit über 10 Jahren nicht mehr für privat. Hier sind wahrscheinlich die Kurzzeitkennzeichen gemeint, die mit dem gelben Ablaufdatum rechts.

Kommentar von 1f5d6f6f6e06100ebaafe13146e71ab0smallkikkerl am 26. Juli 2009 19:11

du irrst dich. Mein Mann hat sich vor einem halben Jahr einen Wagen gekauft. Er hatte dann eine Nummer gekriegt die 24 oder 48 stunden gültig war, ich weiss nicht mehr. Und diese war rot ;-)

Übrigens ich sehe des öfteren solche Nummern auf der Straße

Kommentar von DocSchneider am 1. August 2009 12:23

Nein, ich irre mich nicht. Ich mag zwar nicht viel wissen, aber mit Kennzeichen kenne ich mich schon aus. Die roten Kennzeichen für Privatleute begannen immer mit 04... und die gibt es nicht mehr seit 1998 und wurden durch die Kzk mit dem gelbem Datumsfeld ersetzt, die auch immer (bis auf Ausnahmen) mit 04... beginnen. Die Händlerkennzeichen gibt es nach wie vor, diese sind rot und beginnen mit 06... Und dann gibt es noch die roten Kennzeichen für Oldtimer mit 07... Keine Ahnung was du da bekommen hast, eventuell ein rotes Händlerschild mit der Auflage, das nach 24h zurückzubringen.

Kommentar von slapp am 1. November 2009 16:01
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Chwasc
beantwortet von Chwasc am 25. Juli 2009 08:06
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Da hätteste Dir auf der Zulassungsstelle in Deinenem Wohnort ein rotes Kennzeichen besorgen können. Zur Überführung. Aber vielleicht hat der Händler eins da und gibt es Dir aus Vertrauensbasis mit. Wieso fragst das den Händler nicht? Wegen der Überführung?


TawaGirl
beantwortet von TawaGirl am 25. Juli 2009 08:09
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Guten Morgen, wir haben vor Jahren ein Fahrzeug auch außerhalb unseres Wohnortes bei einem Händler gekauft. Wir konnten den Wagen mit den roten Kennzeichen des Händlers an unseren Wohnort überführen. Haben dann nach der Zulassung die Kennzeichen dem Händler per Post zurück geschickt. Habe kürzlich selber eine Versicherung für meinen Wagen abgeschlossen. Den Versicherungscode habe ich per Mail erhalten, diesen Ausgedruckt und damit das Fahrzeug angemeldet. Evtl. hat Deine Versicherung eine 24 Std.-Hotline, so dass man Dir auch jetzt am WE den Versicherungscode per Mail zur Verfügung stellt. So könntest Du das Fahrzeug schon am Montag zulassen. Viel Erfolg. Drück Dir mal die Daumen, dass alles zu Deiner Zufriedenheit ausgeht. LG TawaGirl


anonym
beantwortet von DocSchneider am 26. Juli 2009 09:36
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Du wirst dir schon Kurzzeitkennzeichen besorgen müssen, ja. Seine roten Händlerschilder wird dir in der Regel kein Händler mitgeben, da sie die Schilder selber nur unter hohen Auflagen bekommen, da früher damit zuviel Missbrauch getrieben wurde. Praktisch wäre, wenn du die Schilder im Ort holst, wo du den Wagen kaufst, aber am Sonntag ist das natürlich eher schlecht. Die Versicherung für die Kzk wird i.d.R. hinterher wieder verrechnet, wenn du bei der Versicherung dein Auto auch versicherst. Alternative: Anhänger mitnehmen ...


anonym
beantwortet von weku3032 am 28. Juli 2009 18:56
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Afkt ist, du solltest dir von deiner Versicherung eine sogenannte eVB für ein Kurzzeitkennzeichen geben lassen, dies gilt dann für 5 Tage. Innerhalb dieser Zeit solltest du dann dein neues Fahrzeug regulär auf dein Namen angemeldet haben. So läuft das.....



anonym
beantwortet von rolf95 am 27. Oktober 2009 13:19
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