Wie lässt sich die Bedeutung der Gewaltenteilung mithilfe der historischen Erfahrungen aus der Zeit des Nationalsozialismus begründen?

2 Antworten

Die Abschaffung jeder Art von Gewaltenteilung war die wichtigste Voraussetzung um die Diktatur einzuführen.

Dabei spielte das Ermächtigungsgesetz von 1933 eine zentrale Rolle. Damit ging die Gesetzgebungskompetenz auf die Regierung (Hitler) über. Danach war das Parlament ausgeschaltet.

Später wurden alle staatlichen Institutionen geleichgeschaltet:

Vor allem die Länder des Reiches (verloren ihre eigenständigen Befugnisse und die Hoheitsrechte); die Justiz durch Austausch des Personals und Einführung von Sondergerichten, etc.

Dann wurde die gesamte Wirtschaft und die Gesellschaft gleichgeschaltet, die Gewerkschaften wurden abgeschafft, alle anderen Parteien verboten, die Presse wurde entrechtet und gleichgeschaltet, ...

Schau mal: http://kamusella.de/luise/schule/geschichte/abiwissen/4nszt/4032_gleichschaltg.html

Eine funktionierende Gewaltenteilung ist ein wichtiges Bollwerk gegen eine Diktatur. Deshalb wurden im Grundgesetz eine Vielzahl von Regelungen eingeführt um die Abschaffung der Gewaltenteilung zu erschweren (z.B. "Ewigkeitsgarantie" des Art. 79 Abs. 3 Grundgesetz, wonach die Abschaffung der Gewaltenteilung und der bundesstaatliche Ordnung (vertikale Gewaltenteilung) nicht möglich ist. Daneben eine starke Stellung eines Bundesverfassungsgerichts, das die Hüterin der Verfassung ist; sowie eine starke Stellung der Grundrechte..)

Wow...vielen dank für die Info. Hilft mir gerade sehr! :)

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Die sogenannte starke Stellung der Grundrechte wird aber dadurch verwässert, als das es meist heißt "ales Nähere regelt das Gesetz". die ganzen Ergänzungsbestimmungen, die nähren Ausführungen haben es oftmals in sich, denn sie höhlen aus, was das Zeug nur hält, sieh Asyl, - sowie Demonstrationsrecht u.a.m.

Dein naiver Köhlerglaube wird daher der Realität nicht gerecht.

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@voayager

Das stimmt nicht. Die Grundrechte haben in unserer Rechtsordnung eine sehr große Bedeutung. Darüber wacht das Bundesverfassungsgericht. Es ist richtig, dass es Regelungsvorbehalte für den Gesetzgeber gibt. Aber der Kern der Grundrechte darf vom Gesetzgeber nicht angetastet werden. Das Bundesverfassungsgericht hat schon Hunderte von Gesetzen für nichtig erklärt, weil der Gesetzgeber Grundrechte zu sehr beschnitten hat! Dieses Gericht hat sich bewährt.

Beim Asylrecht wurde ein solcher Regelungsvorbehalt geschaffen. Der Gesetzgeber konnte deshalb z.B. sagen, dass wer in einem anderen Land Schutz vor Verfolgung gefunden hat, in Deutschland keinen Anspruch mehr auf Asyl hat. Solche praktischen Regelungen sind notwendig. Denn die Politik muss sich an dem real Machbaren orientieren.

Beim Demonstrationsrecht gab es auch
Beschränkungen im Interesse anderer Grundrechte. Z.B. das Vermummungsverbot. (Vermummte haben oft aus der Gruppe heraus schwere Straftaten begannen, z.B. Körperverletzungen gegen andere Menschen. Man konnte sie wegen der Vermummung nicht fassen.) Es war legitim zu sagen, man darf demonstrieren, soll dann aber sein Gesicht zeigen.

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Die Unterstellung der Richter (und damit der Justiz unter Hitler) war wohl der größte Bestandteil Hitlers Machtsicherung.

Hitler verstand sich als "Oberster Gerichtsherr" und bekannte Richter wie Freisler verstanden sich als "politische Soldaten"... soviel zu Unabhängigkeit der Richter und so...

Durch die Einführung der Sondergerichte und weitere Entmachtung der Justiz hatte Hitler also keine Opposition mehr zu befürchten.

--> Problemlose Diktatur, da keine Kritik mehr vorhanden