░critter░ am 07.08.2007 um 23:24 Uhr
Ich habe gerade mal die Rechnung aufgemacht, was ich Single als Renter z.Verfüg. habe u. was ein Hartz IV-Empfänger als Single. Dabei bin ich zu d.Schluss gekommen, dass ich nur auf d.ersten Blick gut 24 Euro monatl. mehr z.Verfüg. habe. Die Rechnung stimmt jedoch nicht so ganz, weil d.Hartz IV-Empf. keine Heizungsk. u.keine GEZ (lt. Urt. Berlin.Verw.gericht Az.: VG 27 A 25.07) zahlen muss. Auch steht ihm Zahnersatz meist kostenl. zu (gerade i.d.Zeitung gelesen, braucht bei d. Krkasse nur die ALG II-Bewillg. vorzulegen). Ihm wird der Umzug bezahlt. Wenn mir meine Wohnung zu teuer wird, darf ich den Umzug selbst zahlen. Das ist kein Jammern, ich überlege nur.

was ich mehr als unfair den rentnern gegenüber finde: sie haben fast ihr leben lang gearbeitet und was bekommen sie? weniger als jemand, der vielleicht nicht mal ein paar jahre gearbeitet hat, wenn überhaupt...

Ziehe von den 345,- Euro monatlich die Energiekosten ab, die Kosten für die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel, die Kosten für Telefon, die Kosten für die Vorverauslagung von Bewerbungskosten, die Differenz zur Miete, die Kontoführungsgebühr und was sonst noch so an notwendigsten Grundkosten der privaten Lebensführung anfällt (ohne Lebensmittel).
Lebe einen Monat lang von dem, was übrig bleibt, dann weißt du es.
Und erhöhe danach unbedingt deine Rentenversorgung!
░critter░ am 7. August 2007 23:39 Solche Kosten habe ich bei der Rente nicht mit einbezogen. Diese Kosten würden auch von meinem Restbetrag noch zu zahlen sein. Sonst wäre es ja keine Gegenüberstellung. Es geht darum, dass ich von knapp 370 Euro leben muss mit allem, was auch der Hartz IV-Empfänger nicht bezahlt bekommt.
holodeck am 7. August 2007 23:54 Ein Unding kann doch das andere nicht aufwiegen. Deshalb hinkt dein Vergleich an dieser Stelle für mein persönliches Empfinden. Mit 370,- Euro monatlicher Rente wärst du übrigens ebenfalls ganz schnell Hartz IV Empfänger, zumindest als Zuzahlung.
░critter░ am 8. August 2007 00:02 Lies bitte oben, ich bin Renter und kann niemals Hartz IV-ler werden.
holodeck am 8. August 2007 00:36 Ach so, jetzt ist der Groschen gefallen, ich habe dich aus welchen Gründen auch immer viel jünger geschätzt und bin deshalb davon ausgegangen daß dies ein rein vorausschauender Vergleich ist ;-)

Dieses Geld ist für jeden Menschen zu wenig zum leben!
In Bezug auf den Umzug: warum kann das Amt jemanden verpflichten umzuziehen? Wenn per amtswegen ein Rentner zu einem Umzug verpflichtet würde, müssten diese Koste auch übernommen werden.
Diese ganzen Leistungen werden übernommen, weil der Staat um Unterstützung gebeten wird durch den Antrag auf "Sozialhilfe". Ich denke, daß auch ein Rentner einen Antrag auf "Sozialhilfe" -oder wie auch immer es zur Zeit heißt- stellen darf, wenn dessen Einnahmen bestimmte Grenzen unterschreiten, und somit bekommt man auch diese Leistungen.
Dann kann der Staat auch meinen, daß die Wohnungsgröße ihm nicht "zusteht" und denjenigen zum Umzug verpflichten und diese Kosten werden dann übernommen.
Viele Hartz4 Empfänger sind deshalb unzufrieden, weil sie vorher von der Sozialhilfe gelebt hatten und dort wesentlich mehr Leistung bezogen hatten. Kleidergeld, Möbel etc. wurden dort immer noch als Extra-Leistung ausgezahlt. Bis das kurz vor Hartz4 abgeschafft wurde.
Jetzt bekommen sie nur noch den festgelegten Betrag und keinen Extra-Zuschuss und viele haben auch nicht gelernt zu sparen. Jetzt wird es von Ihnen verlangt. Dazu kommt das viele Hartz4 Empfänger genauso hohe Ansprüche haben, wie die anderen Menschen auch. Wieso haben sonst so viele die neusten Handys, die Kinder eine Playstation etc. Meine Tochter mußte auch 18 Jahre warten bis sie ihre Playstation bekam. Denn wir können uns auch nicht einfach das Geld aus den Ärmel schütteln.
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Es gibt auch einige Hartz4 Empfänger die nicht jammern, sondern das beste aus ihrer Situation machen. Diese Leute bewundere ich.
Die sind teilweise sogar ehrenamtlich tätig und helfen denen, den es teilweise noch schlechter geht, als ihnen selbst.

§ 30 Abs. 1 SGB XII: a) Alte Menschen, die das 65. Lebensjahr vollendet haben oder b) Erwerbsunfähige i.S.d. gesetzlichen Rentenversicherung unter 65 Jahren soweit sie einen Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen G besitzen kriegen einen Zuschlag von 17 %
Lass dich beraten - da hilft dir auch deine zuständige Rentenstelle
und lass dich nicht gleich abwimmeln

Ätzend, oder?
Es ist leicht mehr zu verlangen, und sich auf Gesetze zu berufen, wenn man nicht selber dafür hart arbeiten muss...der Staat lässt ja keinen verhungern...
Hier herrscht m. E. eine katastrophale Schieflage - Leistung wird nicht mehr belohnt...aber was kann man schon dagegen machen?
Wenn ich in Rente gehe, bekomme ich u. U. nur geringfügig mehr als die Grundsicherung. Diese bekommt aber einer, der nie eingezahlt hat auch - und der wurde Zeit seines Lebens schon von der Gesellschaft mitgetragen...
Wie sieht es denn bei Ihnen aus, haben Sie die Grundsicherung beantragt? Das könnten Sie, wenn Ihre Rente nicht ausreicht.
Das hat nicht nur etwas mit den Leistungen zu tun.Sondern auch mit der Art und Weise wie man als ALG ii Empfänger vom Amt und de Gesellschaft behandelt wird.Es wird immer so getan als ob man es geradezu darauf angelegt hat von der Stütze zu leben. Dabei werden aber viele über einen Kamm geschoren, die sich mit Sicherheit die Situation nicht so wollten, und alles versuchen schnellstmöglich davon wegzukommen.

Das ist mir Neu das einem Hartz 4 Empfänger der Umzug bezahlt wird.
░critter░ am 7. August 2007 23:52 >Wer trägt die Umzugskosten, wenn das Amt einen Wohnungswechsel verlangt?
Falls die Ämter einen Umzug verlangen, können sie nach dem Gesetz "Wohnungsbeschaffungskosten sowie Mietkautionen und Umzugskosten" übernehmen. Die Zusicherung zur Kostenübernahme soll erteilt werden, wenn der Umzug vom Amt veranlasst ist. Diese "Soll-Regelung" kommt einer Verpflichtung der Behörden zur Kostenübernahme nahe. Nur in extremen Ausnahmefällen ist es deshalb denkbar, dass sich die Ämter dieser Verpflichtung entziehen. Aus: http://www.sueddeutsche.de/jobkarriere/erfolggeld/artikel/581/70511/print.html<
Silmoo am 22. August 2007 16:31 aber nur, wenn die Miete für das Amt zu hoch ist, u. der ALG 2 Empfänger die Differenz nicht mehr zahlen kann oder zahlen will.
Mein Mann ist HARTZ IV Empfänger und ich gehe Vollzeit arbeiten. Wir müssen mit meine Gehalt allein zurecht kommen. Da wir von HARTZ IV nur knapp 90,- € bekommen. Alle unseren Ausgaben das sind ca. 1130,- Monatlich(die nötigsten Versicherungen Hausrat und Haftpflicht , Benzin für meinen Weg zur Arbeit, Telekom, Strom, GEZ, Miete und Heizkosten) von meinem Geahlt bleiben nach allen abzügen nur knapp 180,- für Lebensmittel, Kleidung und die Bewerbungen meines Mannes.An Heizkosten werden nur knapp 40 % übernommen udn Wohngeld gibt es nur bis zu einem bestimmten Betrag. Auch wenn es in vielen Zeitungen heißt das wir Zahnerstaz bekommen stimmt das nicht, einen Umzug bekommen wir auch nicht Bezhalt. Dafür müssen Anträge gestellt werden die in den meisten Fällen abgelehnt werden!! Mein Mann ist deshalb Hartz IV empfänger weil sein Chef ihn um 3 Monatsgehälter geprellt hat und er Kündigen musste!! Und unsere tollen Gesetzt sagen dass es nur ein Jahr ALG I gibt, fällt er nun in Hartz IV. Und mein Mann will arbeiten, aber man gibt ihm keien Chance!!!