Bekannte von mir haben sich getrennt .Sie wohnten in einem Haus in Miete,keiner von beiden hatte vom Vermieter einen Mietvertrag bekommen oder irgendwas fürs Haus unterschrieben.Beide sind sofort nach der Trennung ausgezogen und keiner hat sich beim Vermieter gemeldet(ist zwar nicht nett ist aber so)So wie läuft er jetzt rechtlich mit Kündigung u.s.w. eigentlich müßten doch beide Kündigen oder nicht? Und was ist mit der Kündigungsfrist müste einer von beiden noch Miete für 3 Monate zahlen?

Auch ein mündlicher Vertrag ist gültig, somit muss auch gekündigt werden, dies geht aber nur schriftlich. Die Kündigungsfrist beträgt hierbei 3 Monate. Sollte keine schriftliche Kündigung erfolgt sein, ist der Mieter in der Pflicht, die Miete weiterhin zu zahlen.

Auch ein mündlich zwischen den Parteien abgeschlossener Mietvertrag ist gültig. Das dieser zum Abschluß gekommen ist, kann ja unzweifelsfrei durch die monatl. getätigten Mietzahlungen nachgewiesen werden (von einer vorübergehenden, kostenlosen Wohnraumüberlassung kann sicherlich nicht die Rede sein).
Der Mietvertrag ist unter Einhaltung der gesetzl. Kündigungsfrist von 3 Monaten schriftlich von den Vertragsparteien (also beiden Mietern)zu kündigen.
Die ausstehenden Mietzahlungen kann sich der VM von demjenigen holen, bei dem er für sich die besten Aussichten auf Erfolg zur Realisierung seiner Außenstände sieht.
Ohne Vertrag keine Pflichten. Aber Vorsicht auch mündliche Absprachen gelten als Vertrag, wenn sie bewiesen werden können reicht das.
augustkoenigin am 20. August 2009 11:00 So ist die Rechtssprechung nicht. Ein Vertrag kommt auch mündlich zustande. Und die Nutzung ersetzt den Vertrag.
Ja, sagte ich doch. Nur der Beweis muss erbracht werden. Ob die Miete allein ausreicht zu erklären wozu man beim Auszug verpflichtet ist wage ich zu bezweifeln. Außerdem wenn du die Miete als Beweis nimmst ist es doch okay. Dann stimmt meine Aussage immer noch.
Capitals am 20. August 2009 11:00 Und in dem Fall kann man es ja sicher beweisen, da die ja länger da gewohnt haben und sicher von vielen gesehen wurden. :) Des Weiteren haben die Beiden ja Miete gezahlt über eine längere Zeit, von daher ist dadurch der Beweis ja da.

Auch ein mündlicher Mietvertrag ist ein Mietvertrag und muss ordentlich gekündigt werden...
Als Beweisgrundlage dienen hierfür u.a. die regelmäßigen Mietzahlungen. Am besten ist es , einen Anwalt zu nehmen, der die restlichen 3 Monatsmieten einfordert und unbedingt an die Mieter schreiben, dass sie doch bitte das Mietverhältnis kündigen müssen. Eventuell kann man sich ja entgegenkommen...
auch ein mündlicher Vertrag ist ein Vertrag und rechtswirksam.
Ich würde den Kontakt zum Vermieter suchen um mit Ihm das zu klären. die 3 Monate Kündigunsgfrist bei 'standard-verträgen' könnten auch bei Euch gelten. Aber Ihr müsst euch ja nur mit dem Vermieter einig werden :)
sie haben ja auch monatlich miete überwiesen.. wodurch der vermieter belegen kann, daß ein mietverhältnis bestand. es kann höchstens noch sein, daß der vermieter das nirgendwo gemeldet hat und keine steuern dafür bezahlt hat!! also schwarz vermietet hat, dann sind wahrscheinlich auch keine weiteren schritte vom vermieter zu befürchten!

Kein Vertrag, keine Kündigung - aber ich würde dem Vermieter schon schreiben, dass die Wohnung leer ist und einen Übergabetermin (Schlüssel usw.) vereinbaren.

Wenn kein Mietvertrag besteht gibt es auch keine Kündigungsfristen. Daß ist eben Nachlässigkeit des Vermieters und damit muss er selber klarkommen.

Einen Vertrag, der nicht existiert, kann man nicht kündigen. Aber es ist wirklich nicht fair. Sie hätten dem Vermieter zumindest zeitig genug Bescheid geben müssen, damit er weiß, dass er wieder neu vermieten muss.

Au weia, der arme Vermieter. Rechtlich gesehen ist ein Vertrag auch schon durch die Nutzung zustande gekommen und es gelten auch die gleichen Bedingungen. Da beide abgehauen sind und kein schriftlicher Vertrag besteht geht das ganze wohl vor Gericht. Haftbar sind beide. Das gilt auch für Mietschäden und Nachzahlungen. Hoffentlich hat der Vermieter wenigstens Kaution von den beiden.
das weiß ich nicht ob die Kaution bezahlt haben
Auch mündlich abgesprochene Sachen gelten u.U. als Vertrag. Wahrscheinlich muß keiner die Miete zahlen oder eine Frist einhalten aber Bescheid sagen sollte man schon. Dann kann der Vermieter ja auch eher sein Haus wieder vermieten wenn ers weiß.
Ohne Vertrag kann man auch keinen Vertrag kündigen!
Also, da kann etwas nicht stimmen. Zudem gilt im Mietrecht nicht zwingend die Schriftform. Das gesprochene Wort und das Gesetz gelten. Somit mit großer Sicherheit eine dreimonatige Kündigungsfrist von beiden oder irgendwann kommt ein Mahnbescheid oder eine Klage auf Miete.
Versteh ich nicht wieso ein mündlich geschlossener Vertrag schriftlich gekündigt werden soll. Hast du dazu eine Quelle?
Ein Mietverhältnis über Wohnraum ist gemäß § 568 BGB grundsätzlich schriftlich zu kündigen.
Ausnahmen sind in § 549 Abs. 2 BGB geregelt.
Okay, Danke, hab mich vertan. Sorry.