gutefrage.net, die Ratgeber Community
Login   |  Registrieren   |  Forum |  Richtlinien & FAQ


Wie kündigt man einen Mietvetrag wenn man keinen hat ?

gefragt von nicsanmic am 20.08.2009 um 10:57 Uhr

Bekannte von mir haben sich getrennt .Sie wohnten in einem Haus in Miete,keiner von beiden hatte vom Vermieter einen Mietvertrag bekommen oder irgendwas fürs Haus unterschrieben.Beide sind sofort nach der Trennung ausgezogen und keiner hat sich beim Vermieter gemeldet(ist zwar nicht nett ist aber so)So wie läuft er jetzt rechtlich mit Kündigung u.s.w. eigentlich müßten doch beide Kündigen oder nicht? Und was ist mit der Kündigungsfrist müste einer von beiden noch Miete für 3 Monate zahlen?


Weitere Fragen zu verwandten Themen finden Sie hier:

Miete (3225)
ohne Vertrag (18)
Tennung (3)
ähnliche Fragen
Frage beantworten


Malkia
beantwortet von Malkia am 20. August 2009 10:59
9x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Auch ein mündlicher Vertrag ist gültig, somit muss auch gekündigt werden, dies geht aber nur schriftlich. Die Kündigungsfrist beträgt hierbei 3 Monate. Sollte keine schriftliche Kündigung erfolgt sein, ist der Mieter in der Pflicht, die Miete weiterhin zu zahlen.

Kommentar von rumpi am 20. August 2009 11:13

Versteh ich nicht wieso ein mündlich geschlossener Vertrag schriftlich gekündigt werden soll. Hast du dazu eine Quelle?

Kommentar von 5158c3ec2673b97e7143207edfb155cesmallgeige am 20. August 2009 11:20

Ein Mietverhältnis über Wohnraum ist gemäß § 568 BGB grundsätzlich schriftlich zu kündigen.

Ausnahmen sind in § 549 Abs. 2 BGB geregelt.

Kommentar von rumpi am 20. August 2009 11:28

Okay, Danke, hab mich vertan. Sorry.


geige
beantwortet von geige am 20. August 2009 11:06
4x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Auch ein mündlich zwischen den Parteien abgeschlossener Mietvertrag ist gültig. Das dieser zum Abschluß gekommen ist, kann ja unzweifelsfrei durch die monatl. getätigten Mietzahlungen nachgewiesen werden (von einer vorübergehenden, kostenlosen Wohnraumüberlassung kann sicherlich nicht die Rede sein).

Der Mietvertrag ist unter Einhaltung der gesetzl. Kündigungsfrist von 3 Monaten schriftlich von den Vertragsparteien (also beiden Mietern)zu kündigen.

Die ausstehenden Mietzahlungen kann sich der VM von demjenigen holen, bei dem er für sich die besten Aussichten auf Erfolg zur Realisierung seiner Außenstände sieht.


anonym
beantwortet von rumpi am 20. August 2009 10:59
3x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Ohne Vertrag keine Pflichten. Aber Vorsicht auch mündliche Absprachen gelten als Vertrag, wenn sie bewiesen werden können reicht das.

Kommentar von 6738c698a34a0a2a3864a3354eae4562smallaugustkoenigin am 20. August 2009 11:00

So ist die Rechtssprechung nicht. Ein Vertrag kommt auch mündlich zustande. Und die Nutzung ersetzt den Vertrag.

Kommentar von rumpi am 20. August 2009 11:03

Ja, sagte ich doch. Nur der Beweis muss erbracht werden. Ob die Miete allein ausreicht zu erklären wozu man beim Auszug verpflichtet ist wage ich zu bezweifeln. Außerdem wenn du die Miete als Beweis nimmst ist es doch okay. Dann stimmt meine Aussage immer noch.

Kommentar von 8e75ffc90a57dab9257fa7d54d6e35b1smallCapitals am 20. August 2009 11:00

Und in dem Fall kann man es ja sicher beweisen, da die ja länger da gewohnt haben und sicher von vielen gesehen wurden. :) Des Weiteren haben die Beiden ja Miete gezahlt über eine längere Zeit, von daher ist dadurch der Beweis ja da.

Kommentar von E7cd1c44f6b48125d3670b78d3e5ae3bsmallMalkia am 20. August 2009 11:01

Diese Antwort von rumpi ist völlig falsch!

Kommentar von rumpi am 20. August 2009 11:10

Erklärst du mir bitte auch inwiefern?

Kommentar von rumpi am 20. August 2009 11:40

Auch wenn Malkia nicht so nett war mir zu antworten, ich ziehe hiermit meine Antwort zurück.

Kommentar von E7cd1c44f6b48125d3670b78d3e5ae3bsmallMalkia am 20. August 2009 12:31

Ich bin doch nicht ständig hier im Forum, habe auch noch einen Haushalt, gelle.


moon73
beantwortet von moon73 am 20. August 2009 11:04
3x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Auch ein mündlicher Mietvertrag ist ein Mietvertrag und muss ordentlich gekündigt werden...

Als Beweisgrundlage dienen hierfür u.a. die regelmäßigen Mietzahlungen. Am besten ist es , einen Anwalt zu nehmen, der die restlichen 3 Monatsmieten einfordert und unbedingt an die Mieter schreiben, dass sie doch bitte das Mietverhältnis kündigen müssen. Eventuell kann man sich ja entgegenkommen...


anonym
beantwortet von MadRampage am 20. August 2009 10:59
2x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

auch ein mündlicher Vertrag ist ein Vertrag und rechtswirksam.

Ich würde den Kontakt zum Vermieter suchen um mit Ihm das zu klären. die 3 Monate Kündigunsgfrist bei 'standard-verträgen' könnten auch bei Euch gelten. Aber Ihr müsst euch ja nur mit dem Vermieter einig werden :)


anonym
beantwortet von marijanna am 20. August 2009 11:03
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

sie haben ja auch monatlich miete überwiesen.. wodurch der vermieter belegen kann, daß ein mietverhältnis bestand. es kann höchstens noch sein, daß der vermieter das nirgendwo gemeldet hat und keine steuern dafür bezahlt hat!! also schwarz vermietet hat, dann sind wahrscheinlich auch keine weiteren schritte vom vermieter zu befürchten!


Arwen45
beantwortet von Arwen45 am 20. August 2009 10:59
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Kein Vertrag, keine Kündigung - aber ich würde dem Vermieter schon schreiben, dass die Wohnung leer ist und einen Übergabetermin (Schlüssel usw.) vereinbaren.


Jaunty
beantwortet von Jaunty am 20. August 2009 10:59
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Wenn kein Mietvertrag besteht gibt es auch keine Kündigungsfristen. Daß ist eben Nachlässigkeit des Vermieters und damit muss er selber klarkommen.


moluwo
beantwortet von moluwo am 20. August 2009 10:59
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Seltsam! Aber kein Vertrag, keine Frist!


Nachtflug
beantwortet von Nachtflug am 20. August 2009 10:59
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Einen Vertrag, der nicht existiert, kann man nicht kündigen. Aber es ist wirklich nicht fair. Sie hätten dem Vermieter zumindest zeitig genug Bescheid geben müssen, damit er weiß, dass er wieder neu vermieten muss.


augustkoenigin
beantwortet von augustkoenigin am 20. August 2009 10:59
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Au weia, der arme Vermieter. Rechtlich gesehen ist ein Vertrag auch schon durch die Nutzung zustande gekommen und es gelten auch die gleichen Bedingungen. Da beide abgehauen sind und kein schriftlicher Vertrag besteht geht das ganze wohl vor Gericht. Haftbar sind beide. Das gilt auch für Mietschäden und Nachzahlungen. Hoffentlich hat der Vermieter wenigstens Kaution von den beiden.

Kommentar von nicsanmic am 20. August 2009 11:07

das weiß ich nicht ob die Kaution bezahlt haben


anonym
beantwortet von Putzi63 am 20. August 2009 11:02
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Auch mündlich abgesprochene Sachen gelten u.U. als Vertrag. Wahrscheinlich muß keiner die Miete zahlen oder eine Frist einhalten aber Bescheid sagen sollte man schon. Dann kann der Vermieter ja auch eher sein Haus wieder vermieten wenn ers weiß.


pandabaer1982
beantwortet von pandabaer1982 am 20. August 2009 11:05
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Ohne Vertrag kann man auch keinen Vertrag kündigen!


anonym
beantwortet von schleudermaxe am 21. August 2009 12:57
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Also, da kann etwas nicht stimmen. Zudem gilt im Mietrecht nicht zwingend die Schriftform. Das gesprochene Wort und das Gesetz gelten. Somit mit großer Sicherheit eine dreimonatige Kündigungsfrist von beiden oder irgendwann kommt ein Mahnbescheid oder eine Klage auf Miete.


Frage beantworten

Verwandte Fragen

Verwandte Fragen

Noch nicht die richtige Antwort? Dann hier in allen Fragen und Tipps suchen:




Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.