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Wie kündigt man eine Wohnung, wenn ein Hauptmieter weiter wohnen bleibt?

gefragt von andreamariaandreamaria am 07.07.2009 um 11:06 Uhr

Hallo,

aus beruflichen Gründen muss ich aus der gemeinsamen Wohnung ausziehen- mein Freund wird weiter dort wohnen bleiben. Wie formuliert man dazu das Kündigungsschreiben?


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anonym
beantwortet von Regenmacher am 7. Juli 2009 11:09
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Das geht nicht. Eine Wohnung muss von beiden Mietern, die den Vertrag unterschrieben haben, gekündigt werden.

Danach kann der Vermieter den Vertrag mit dem anderen Mieter neu abschließen.

Kommentar von Simple_avatar1smallandreamaria am 7. Juli 2009 11:11

In meiner alten WG waren wir auch alle Hauptmieter und wenn einer auszog, musste der nur kündigen und der neue Mitbewohner wurde an dessen Stelle ersetzt.

Das ging eigentlich ganz unproblematisch.

Nur kommt bei mir ja kein neuer Hauptmieter dazu. Und da frage ich mich, ob es deswegen irgendwelche Probleme geben könnte.

Kommentar von Obelhicks am 7. Juli 2009 23:01

die einzig richtige antwort von regenmacher. du bist teil einer partei, die nur gemeinsam kündigen kann. der vermieter wird in der regel (sofern ihm die bonität ausreicht) einen neuen vertrag mit dem verbleibenden mieter schließen.


fraukausw
beantwortet von fraukausw am 7. Juli 2009 11:07
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Ruf deinen Vermieter an... Dann gehst du auf Nummer Sicher...


eddali
beantwortet von eddali am 7. Juli 2009 11:08
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Vermieter anrufen und fragen...


F35T1V4LFR34K
beantwortet von F35T1V4LFR34K am 7. Juli 2009 11:09
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Der andere muss der Kündigung nur schriftlich zustimmen. Dann gehts


anonym
beantwortet von mellia35 am 7. Juli 2009 11:10
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mach am besten einen Termin bei deinem Vermieter und setz mit ihm gemeinsam die Kündigung auf, lass dir den Erhalt vom Vermieter schriftlich bestätigen. Machst du das nicht haftest du ggf für Mietschulden die dein Freund machen könnte.


albatros
beantwortet von albatros am 7. Juli 2009 23:24
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Wenn im Mietvertrag als Mieter zwei Personen (Eheleute, Lebenspartner etc.) eingetragen sind, können nur beide gemeinsam einen Mietvertrag kündigen. Kündigt nur einer, ist die Kündigung unwirksam. In deinem Falle wird oft so verfahren, dass die Wohnung gemeinsam gekündigt, und mit dem Mieter, der aber gerne in der Wohnung bleiben möchte, ein neuer Mietvertrag abgeschlossen wird. Dieser dürfte in der Regel aber für den Mieter nachteiliger als der vorige trotz derselben Wohnung ausfallen. Ich empfehle, (und das habe ich in diesem Forum schon mehrmals geschrieben!) dass du ein formloses Schriftstück aufsetzt, in welchem du deinem Freund bestätigst, dass du ihn aus dem gemeinsamen Mietvertrag ab (Datum) entlässt und du ab diesem Zeitpunkt allein für alle Rechte und Pflichten aus dem Mietverhältnis aufkommst. Damit geht ihr beide zum Vermieter und lasst euch auf diesem Schreiben das Einverständnis des Vermieters bestätigen. Dreifache Ausfertigung (du, dein Freund, Vermieter). Als Folge wäre nur vom Vermieter ein Änderungsvertrag zum bestehenden Mietverhältnis erforderlich, welcher nun von dir und dem Vermieter unterschrieben wird und als Anlage zum Mietvertrag aufzubewahren ist. Mit diesem Verfahren dürfte allen dreien geholfen sein. Hier verfährt mein Großvermieter (Wohnungsbaugesellschaft) jedenfalls so, so war es auch bei meiner Scheidung, wo er das selbst so einforderte). Allerdings muss der Vermieter nicht zustimmen.


Morpheus99
beantwortet von Morpheus99 am 7. Juli 2009 11:07
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Teile es Deinem Vermieter formlos schriftlich mit. Er muss dieser Änderung zustimmen, sofern Du mit im Mietvertrag stehst. Bitte ihn um diese Zustimmung.

Kommentar von Regenmacher am 7. Juli 2009 11:10

Der Vermieter muss nicht zustimmen! Wo hast du das denn her? Sicherlich nicht aus den Mietrechtparagrafen

Kommentar von Simple_avatar2smallMorpheus99 am 7. Juli 2009 11:17

Vielleicht habe ich mich falsch ausgedrückt. Ich meinte damit folgendes: die Zustimmung des Vermieters ist erforderlich.
Er kann sie natürlich versagen.
Aber er kann z.B. formlos zurückschreiben, dass er mit dieser Änderung einverstanden ist, dann braucht man auch keinen neuen Mietvertrag. Wurde im gleichen Fall bei uns so geregelt.


Nellina
beantwortet von Nellina am 7. Juli 2009 11:08
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aufgrund beruflicher Maßnahmen bin ich leider gezwungen, mein derzeitiges Mietverhältnis aufzulösen.


Quattrogott
beantwortet von Quattrogott am 7. Juli 2009 11:08
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Stehst du mit drin im Mietvertrag? Wenn nicht, dann kannst du ohne Kündigung ausziehen. Dein Freund muss dann nur dem Vermierter bescheid geben. Stehst du mit drin, dann schreibst du einfach, das du dein Untermietverhältnis kündigen willst. Mehr ist das nicht.

Kommentar von Simple_avatar1smallandreamaria am 7. Juli 2009 11:09

Wir sind beide Hauptmieter

Kommentar von D5be335b70203279c4c4062c7cba111fsmallQuattrogott am 7. Juli 2009 11:10

Bei mir war es damals so, es wurde im Mietvertrag ein Vermerk gemacht, das einer ausgezogen ist. Da gab es keine Probleme. Da ja der andere noch drin gewohnt hat.


anonym
beantwortet von Martin1111 am 7. Juli 2009 11:09
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wenn der mietvertrag auf den namen deines freundes läuft, brauchst du gar nichts zu tun.


Podencotina
beantwortet von Podencotina am 7. Juli 2009 11:10
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So ein Schreiben muss ja nicht amtlich und kurz und förmlich sein - verständlich muss es sein, das ist alles.

Sehr geehrter Herr Blabla,

aus diesen und jenen Gründen bin ich gezwungen, umzuziehen, und kündige meinen Mietvertrag fristgerecht zum ... Herr XYZ wird die Wohnung weiterhin bewohnen, jedoch allein.

Ich bitte Sie, ggf. einen neuen Mietvertrag aufzusetzen und Herrn XYZ als alleinigen Mieter einzutragen.

Mit freundlichen...

Kommentar von Ce98f9ee9543f71cfcc9aefd0be2a726smallvincero am 7. Juli 2009 17:40

zumindest gibt es dann eine reaktion des vermieters

Kommentar von C741c538c26b1430e074d07ec6c91474smallalbatros am 7. Juli 2009 18:14

so geht es garantiert nicht!

Kommentar von Obelhicks am 7. Juli 2009 23:03

freundlichkeit im umgang und recht steht nicht in einem verhältnis zueinander. wer sich auf freundlichkeit verläßt, kann teuer bezahlen.


anonym
beantwortet von Obelhicks am 7. Juli 2009 23:07
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regenmacher hat richtig geantwortet. du kannst nur als partei kündigen, das heißt alle personen dieser partei, also du und dein freund müssen gemeinsam die kündigung unterschreiben. will der das nicht, hast du ein problem, denn du musst zunächst für miete usw. haften, ob du da wohnst oder nicht.

das gleiche gilt praktisch auch, wenn der vermieter deinen freund zwar als alleinigen nachmieter akzeptiert, aber dich als bürgen zur mietsicherheit haben will.

also setzt euch an einen tisch!


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